Andernach: Versuchter Raub bei der Jagdausübung

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Ich sag es echt nicht gerne, aber es besteht auch die Möglichkeit, dass es sich hierbei um eine Schutzbehauptung handelt um die eigene Zuverlässigkeit nach dem verschlampen eines geladenen Magazins nicht zu gefährden.

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Ein Jagdkollege hat vor ca. 5 Jahren mal ein Munitionsetui verloren und durfte es bei der Polizei abholen. Damals gab es eine kurze Standpauke und gut ist. Wenn der Gesetzgeber aber einen vor die Wahl stellt, ob er eine Verlustmeldung zusammen mit seinem Jagdschein abgibt oder es doch der ominöse Puerto-Ricaner war, dann darf man sich auch nicht wundern wenn nach einem Phantom gesucht wird und polizeiliche Ressourcen nicht für die Verfolgung echter Räuber investiert werden können.

Das Problem ist das die Regeln hierbei nicht genau definiert sind. Beim Verschlampen einer ganzen Langwaffe ist klar das dies den Verlust der Zuverlässigkeit mit sich führt, aber was ist mit einem herausgefallenen Magazin, oder einen Quick-Reales Schalldämpfer oder einen Kammerstängel?

Anmerkung:
Ich finde es auch sehr verwunderlich, weshalb der Raub von Schusswaffen nicht viel häufiger vorkommt. Es ist so einfach einen Jäger beim Auspacken/Einpacken zu überwältigen. Da hilft die ungeladene KW im Koffer auch nicht viel. Die Waffen sind Perfekt Eingeschossen, die Munition ist Letaler als Behördenbestände und Nachtsichttentechnik gibt es gratis dazu. Alles was man braucht um jemanden vom Leben zu trennen. Innerhalb von 2-3 Tagen dürfte jeden körperlich fitten Kriminellen ein Jäger zum berauben gefunden haben.
Zum Glück sind solche Fälle bei uns absolute Raritäten. Ich hoffe das bleibt auch so.
 
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Nö! Ein fliehender Räuber? Da ist der Angriff nicht mehr "gegenwärtig" und auch nicht mal mehr andauernd. Somit keine Notwehrsituation mehr gegeben.
Daraus einen Schusswaffengebrauch zu stricken, weil er dein Eigentum hat "ja, aber der läuft ja mit meinem Schießgewehr weg"...wird im Zweifel sehr eng.
 
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Nö! Ein fliehender Räuber? Da ist der Angriff nicht mehr "gegenwärtig" und auch nicht mal mehr andauernd. Somit keine Notwehrsituation mehr gegeben.
Daraus was zu stricken, weil er dein Eigentum hat "ja, aber der läuft ja mit meinem Schießgewehr weg"...wird im Zweifel sehr eng.
Ein fliehende Räuber MIT BEUTE!

Da ist der Angriff selbstverständlich noch andauernd!

Wurde hier schon zigmal durchgekaut, ich verstehe nicht, warum es immer noch Realitätsverweigerer gibt, die das nicht einsehen wollen.
 
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Ein fliehende Räuber MIT BEUTE!

Da ist der Angriff selbstverständlich noch andauernd!

Wurde hier schon zigmal durchgekaut, ich verstehe nicht, warum es immer noch Realitätsverweigerer gibt, die das nicht einsehen wollen.
Die Realität ist erst zu Ende, wenn Du aus dem Gerichtssaal gehst, nachdem Du noch ein wenig rumgeschossen hast.
 
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Ich finde es auch sehr verwunderlich, weshalb der Raub von Schusswaffen nicht viel häufiger vorkommt.

Wundert mich eigentlich nicht. Der Diebstahl einer Waffe wird verfolgt werden und anhand der Seriennummer kann die Herkunft nachgewiesen werden. Solange Waffen offensichtlich recht einfach auf dem Schwarzmarkt zu bekommen sind ist das doch das viel geringere Risiko.

Ich persönlich bin durchaus auch vorsichtig, wenn ich nachts zum Auto komme würde in einer solchen Situation die Waffe aber vermutlich ohne große Gegenwehr herausrücken. Immer noch besser gesund ohne Jagdschein als Tot bzw. schwer verletzt mit Jagdschein, falls es in dem Fall überhaupt zum Verlust der Zuverlässigkeit kommt.

Der einzige Fall in den ich in meinem Umfeld kenne, wo eine Waffe gestohlen wurde ist rund 50 Jahre her. Dabei hat es sich um eine verliehene Waffe gehandelt, die derjenige der sie geliehen hat dann verkauft hat. In der WBK des Eigentümers stand dann "zur Verhandung ausgeschrieben".
 
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Wenn man schon in einer Situation ist, wo man die KW in die Hand nimmt, dann doch bestimmt nicht um 1-3 unsinnige Warnschüsse wo auch immer hin abzugeben.
Ich halte die Selbstverteidigung mit der Kurzwaffe für problematisch, in mehrfacher Hinsicht: ein Schiesstrainer der Polizei hat mir gesagt, wenn man die Kurzwaffe zieht dann muss man auch damit schiessen (wollen) - niemals nicht damit herumfuchteln und drohen, oder gar Warnschüsse abgeben. Wenn es die Situation erfordert, dann ziehen, schiessen, treffen. Und am Allerbesten sei es, wenn der andere danach nichts mehr erzählen kann - denn dann gilt meine Version des Sachverhalts. Davon ab- zum Schiessen und Treffen mit der KW braucht es mindestens eine halbe Armlänge Abstand. Da ist der Angreifer möglicherweise schon näher an einem dran, bevor man die Absicht erkennt.
Meiner Meinung nach ist das Jagdmesser in Griffweite zur Selbstverteidigung viel effizienter. Man darf halt nicht nur zustechen, man muss lange tiefe Schnitte machen. Wenn dem Angreifer die eigenen Eingeweide auf die Knie fallen dann dämpft das seine Aggression merklich
 
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Am Ende war es nur ein Verrückter und der Jäger führte die Waffe unberechtigt in der Öffentlichkeit spazieren bzw. verwahrte diese ungenügend.

8:20 Uhr jagen wohl nicht so viele auf dem Friedhof, da war es auch schon 2h hell und die ersten Besucher und Mitarbeiter rücken an.
 

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