Waffenschrank verankern, ja oder nein?

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Quark!

Lies die von Dir verlinkten Stellen bitte selber nochmal durch! Dort geht es - in Bezug auf die Mengenbegrenzung - um nach dem Waffg. (nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes) verbotene Waffen und Kurzwaffen!
D.h.: Anzahl (umgsprl. "normaler") Langwaffen - unbegrenzt!

Gruss W.
Ja stimmt, was ich schrieb, gilt nur beim 0er Schrank und auch nur für KWen. Ich war gedanklich bei den alten Schränken. Bei einem 1er Schrank gibt es auch bei KWen keine zahlenmäßige Beschränkung bzw. Unterscheidung mehr.
 
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Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass sich sowohl aus dem Gesetzestext, als auch aus der DIN-Norm keine Verpflichtung zur Verankerung eines Waffentresors ableiten lässt. In der DIN EN 1143-1 ist lediglich festgelegt, dass ein Schrank, mit einem nach dieser Norm zertifizierten Widerstandsgrad, über mindestens eine Verankerungsöse verfügen und selbige einer Kraft von mindestens 50kN widerstehen können muss.

Die Einlassungen der Firma HDF-Tr. klangen für mich zunächst plausibel, nicht zuletzt, weil DIN-Normen nicht frei im Internet verfügbar sind (für um die 140 € wäre ein Download möglich gewesen), was eine Überprüfung natürlich erschwert. Grund ist wohl, dass es sich um im privatwirtschaftlichen Rahmen erarbeitete Regelwerke handelt, die urheberrechtlichen Schutz genießen und nicht um staatlich festgelegte Standards. Wieder etwas gelernt.

Noch einmal herzlichen Dank an alle, die sich konstruktiv beteiligt haben und ihre Aussagen auch mit Fakten untermauern konnten. Natürlich hatten auch einige recht, die das nicht für notwendig hielten, aber im Zweifel nützt ausschließlich präzise Kenntnis und nicht nur irgendeine Ahnung. Gerade, wenn man sich willkürlichen Behauptungen gegenübersieht. Sei es von Tresorherstellern, die ihre Dienstleistungen unter zwielichtigen Darstellungen dem verängstigten Legalwaffenbesitzer verkaufen wollen (Verankerungsservice gegen angemessenen Aufpreis), sei es von überambitionierten Sachbearbeitern.

In diesem Sinne, vielen Dank und Weidmannsgruß!
 
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vorauseilender Gehorsam ist, in diesen Zeiten, leider, sehr verbreitet. Falls jemand furzt, sofort losrennen und Klopapier kaufen ☝️
... den Spruch kann man sich sparen - der geht voll an der Sache vorbei.
Einen Waffentresor anhängen erscheint erst einmal sinnvoll, auch wenn man es nicht muss.
Ich wechsele auch zu Winterreifen früher, ohne dass ich es muss.
Meine Streckenliste hat mehr Rehwild aufgeführt als ich muss.
Ich kaufe auch Munition, ohne dass ich es muss - haben ist besser, als brauchen.
Die Mädels werden immer noch 'hofiert', ohne dass ich es muss.

Mal runtergebrochen - ein bewusstes Erledigen ohne Zwang, hat was.
Denn erledigt haben, ist meistens besser, wie erledigen müssen - meine ich ;)
 
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Die Einlassungen der Firma HDF-Tr. klangen für mich zunächst plausibel, nicht zuletzt, weil DIN-Normen nicht frei im Internet verfügbar sind (für um die 140 € wäre ein Download möglich gewesen), was eine Überprüfung natürlich erschwert. Grund ist wohl, dass es sich um im privatwirtschaftlichen Rahmen erarbeitete Regelwerke handelt, die urheberrechtlichen Schutz genießen und nicht um staatlich festgelegte Standards. Wieder etwas gelernt.

Das ist leider auch bei vielen anderen Normen der Fall, was durchaus ein Problem werden kann. Ich bin schon lange der Meinung, dass Normen die in Gesetzen referenziert werden auch frei verfügbar sein müssen, die Diskussion ums befestigen hier ist ja wieder ein schönes Beispiel.
 
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Das ist leider auch bei vielen anderen Normen der Fall, was durchaus ein Problem werden kann. Ich bin schon lange der Meinung, dass Normen die in Gesetzen referenziert werden auch frei verfügbar sein müssen, die Diskussion ums befestigen hier ist ja wieder ein schönes Beispiel.

Das sehe ich ähnlich. Natürlich muss dabei auch ein Ausgleich für die Urheber, welche sich die Mühe gemacht haben diese Normen zu durchdenken und aufzustellen, geschaffen werden.
Vielleicht über eine Art Tantiemenregelung, bei der ein geringer Betrag pro Klick entrichtet wird 🤔
Fragt sich nur, welche Gelder dafür verwendet werden.
 
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Mir kommt es vor, als wollte sich die Firma HDF-Tresor in erster Linie wichtig machen, um sich von der Konkurrenz abzuheben. Jetzt sind sie erst ´mal weg. Aber das Nachfolgeunternehmen ist schon in Planung, nachdem man sich den Gläubigerforderungen durch eine Insolvenz entzogen hat. Bestimmt ein superseriöser Laden.
 
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Zur Verankerung ... ;)
Der Vlog-Beitrag ist genau so schlecht wieder HDF-Beitrag. Der Kerl hat halt auch nicht die ganze Norm gelesen und plappert nur nach was bei HDF schon stand und auch dort schon falsch war. Es wird wieder der englische Auszug der Norm mit der "anchoring strength" falsch übersetzt und noch falscher interpretiert.
 
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Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass sich sowohl aus dem Gesetzestext, als auch aus der DIN-Norm keine Verpflichtung zur Verankerung eines Waffentresors ableiten lässt.
Doch, ableiten kann man das aus der Norm schon. Dazu hab ich hier schonmal folgendes geschrieben nachdem ich mir die Norm durchgelesen hatte:
Ich hatte nun auch Einblick in die Norm.
Wer Zugriff hat schaut mal in die Punkte:
4.2.1.
Freistehende Wertschutzschränke mit einer Masse kleiner 1 000 kg benötigen mindestens eine Öffnung, durch die sie gemäß Installationsanleitung verdübelt werden können.

4.2.5 Bedienungsanleitungen
Bei freistehenden Wertschutzschränken muss eine Verankerungsanleitung beiliegen

5.8 Installationsanleitung muss eine Verankerungsmethode für freistehende Wertschutzschränke mit einem gewicht kleiner 1 000 kg aufführen
(Wortlaut sinngemäß, da ich die Norm wegen drohender Urheberechtskonflikte nicht wörtlich zitieren will)

Eine Anleitung zur Verankerung ist laut Norm also zwingend erforderlich. Sogar die Methode muss in der Installationsanleitung angegeben werden. Das ist insgesamt das was ich als Verankerungspflicht interpretieren würde.

D.h. dass es nach Norm keinen 0er/1er Schrank ohne Verankerungsbohrung und ohne Verankerungsanleitung + konkrete Verankerungsmethode geben dürfte. Genau das sehen wir auch in den zwei exemplarischen Bedienungsanleitungen.

Positiv ist, dass die 50kN glücklicherweise nur die Prüflast der Befestigungsbohrung sind. Die Verankerung ist also nicht unmöglich. Wie schon mehrmals von mir geschrieben muss man sich lediglich an die Anleitung des Herstellers halten.

Das schöne ist, wenn man sich einen Schrank kauft bei dem in der Bedienungsanleitung keine Verankerung vorgeschrieben ist, dann muss ich das als Kunde auch nicht tun. Das Versäumnis geht dann zu lasten des Herstellers. Also:
Augen auf beim Tresorkauf.
 
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Doch, ableiten kann man das aus der Norm schon. Dazu hab ich hier schonmal folgendes geschrieben nachdem ich mir die Norm durchgelesen hatte:


Das schöne ist, wenn man sich einen Schrank kauft bei dem in der Bedienungsanleitung keine Verankerung vorgeschrieben ist, dann muss ich das als Kunde auch nicht tun. Das Versäumnis geht dann zu lasten des Herstellers. Also:
Augen auf beim Tresorkauf.

Das hatte ich tatsächlich auch so verstanden, allerdings in meinem Post nicht explizit erwähnt, das ist wahr.
 

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