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Ja stimmt, was ich schrieb, gilt nur beim 0er Schrank und auch nur für KWen. Ich war gedanklich bei den alten Schränken. Bei einem 1er Schrank gibt es auch bei KWen keine zahlenmäßige Beschränkung bzw. Unterscheidung mehr.Quark!
Lies die von Dir verlinkten Stellen bitte selber nochmal durch! Dort geht es - in Bezug auf die Mengenbegrenzung - um nach dem Waffg. (nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.1 bis 1.2.3 und 1.2.5 des Waffengesetzes) verbotene Waffen und Kurzwaffen!
D.h.: Anzahl (umgsprl. "normaler") Langwaffen - unbegrenzt!
Gruss W.