- Registriert
- 16 Mrz 2011
- Beiträge
- 2.188
Ist es schon wieder so weit.
Gruß Seppel
Gruß Seppel
Nein, aber man kann was lernen.Ist es schon wieder so weit.
Gruß Seppel
Da hat es den Text abgeschnitten.@klb95 Bist Du wirklich sicher, daß die Behauptung des "Petitionstextes" so stimmt?
Ich lese die Regelung in Bezug auf C-Klasse Drohnen im Bestand nämlich beim Luftfahrtbundesamt als Primärquelle völlig anders.
Naja, bei mir ist die Klappe schon gefallen, nachdem ich die Formulierung "unschuldige Tiere" lesen musste. Gibt es auch "schuldige Tiere"?
Solange du den A2 nicht hast, ändert sich doch nix für dich. Die 150 m galten dann schon vorher. Davon abgesehen stimmts schon.alte Bestandsdrohne, keine nachträgliche Zertifizierung möglich, abstand zu wohngebäuden 150 m. den A2 Führerschein hätt ich ja noch gemacht. aber meine vorhandene Drohne im Schrank verstauben lassen, und eine Neue für ca. 5000,- Eur. kaufen, nur weil einigen in der EU die Darmgase quersitzen ?
Fuck EU
(wo isn der Mittelfingersmiley ?)
Eigentlich richtig, aber bringt nichts wenn das Modell als C2 klassifiziert wird....einfach Weiterfliegen und die 150 Meter Abstand einhaltet
Bestandsdrohnen erhalten doch keine nachträgliche C-Klassifizierung, sondern werden dann bei > 250g und < 25 kg in A3 weitergeflogen. Das kann man doch beim LBA in der FAQ nachlesen.Eigentlich richtig, aber bringt nichts wenn das Modell als C2 klassifiziert wird....