Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Man möge mir nachsehen, dass ich nicht alle 42 Seiten durchgesehen habe. Daher meine Frage: Der Notschlüssel des Waffentresors kommt in den Schlüsseltresor. WOHIN mit dem Notschlüssel des Schlüsseltresors? 😵‍💫🥴🤓 Wohl in den Notschlüsseltresor.
Und wohin dann mit dem Notschlüssel des Notschlüsseltresors? …usw.
 
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Irgendwann stirbt jeder Einbrecher an Altersschwäche.
Ich warte noch auf den, der meinen 1000m² Garten umgräbt. Spaten steht im Schuppen!
 
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Alles schön und gut. Trotzdem könnte sich ein thüringisches Gericht der Auslegung des OVG Münster anschließen und dann ist man der Gekniffene. Lieber 319 € für einen kleinen Schrank ausgeben, dann kann man ruhig schlafen.
Kann man dann ja immer noch machen, wenn Preise und Lieferzeit sich normalisiert haben :)
 
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Man möge mir nachsehen, dass ich nicht alle 42 Seiten durchgesehen habe. Daher meine Frage: Der Notschlüssel des Waffentresors kommt in den Schlüsseltresor. WOHIN mit dem Notschlüssel des Schlüsseltresors? 😵‍💫🥴🤓 Wohl in den Notschlüsseltresor.
Und wohin dann mit dem Notschlüssel des Notschlüsseltresors? …usw.
Es ist kein Notschlüssel beim Schlüsseltresor, weil nicht erlaubt.
Zumindestens in NRW

Ich finde es Klasse das Thüringen das Urteil des OVG Münster nicht als Gesetz interpretiert.
 
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Alles schön und gut. Trotzdem könnte sich ein thüringisches Gericht der Auslegung des OVG Münster anschließen und dann ist man der Gekniffene. Lieber 319 € für einen kleinen Schrank ausgeben, dann kann man ruhig schlafen.
Ein Thüringer Gericht wird sich wohl nicht damit beschäftigen müssen, da vor diesem Hintergrund keine Thüringer Waffenbehörde momentan die waffenrechtliche Zuverlässigkeit wegen der Schlüsselaufbewahrung in Frage stellen wird.
Vielleicht liegt es auch daran, dass in Thüringen kein Law-and-Order-Mann zum Innenminister gemacht wurde, der sich permanen in den Medien präsentieren muss. Anders als die Minister in NRW und BW, die sogar beim Toilettengang mindestens ein Fernsehteam dabei haben.
Zumindest den NRW Innenminister halte ich für einen der besten Politiker in unserem Land. Er muss halt sehr viel Altlasten mit entsorgen.

wipi
 
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LRA SOK an die Jägerschaft
Hmm. Erstmal ist das die Stellungnahme eines LRAs...gilt also zunächst mal in dem Landkreis.
Wo sind die and. Thüringer Foristi ? Dort auch entspr. Info erhalten ?

Ein abgedruckter Erlass/Schreiben des Innenministeriums an alle Waffenbehörden des Landes wäre besser gewesen - er mag dem zugrunde liegen - aber dann sollten alle Kreisverwaltungen in der Weise informieren.

Mir ist unverständlich, warum wie in NRW, jeder Waffenbehörde da selbst einen "Brei" anrühren muß und nicht die Sicht des jew. Landesministeriums einheitlich weitergegeben wird.
Die einen haben schnell schriftl. Info, die anderen warten drauf und jeder bekommt andere Formulierungen - entsprechend die Betroffenen.
 
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Oh leck... Wie geht das denn? Sollte Thüringen das kleine gallische Dorf sein, in welchem noch Vernunft und Augenmaß herrschen?

Bin da schwer beeindruckt von!
Da steht ja im Prinzip nur drin, dass man sich weiterhin an geltendes Recht hält, bis es höchstrichterlich, sprich vom Bundesverwaltungsgericht anders beschieden wird...oder das OVG in Weimar sich dem Urteil des OVG Münster anschliesst...bei uns das OVG Saarlouis hat sich auch noch nicht geäussert. Klar, wenn man jetzt ganz sicher gehen möchte, dann machen wie @charge geschrieben.
 
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Ich hab da so eine Idee....

Das Elektronische Zahlenschloss selbst nachrüsten ist ja bekanntlich verboten.

Was ist wenn: Jemand kauft einen 0er oder 1er Schrank gebraucht und rüstet selbst das elektronische Zahlenschloss nach und erst danach meldet man den Schrank mit Fotos bei der Waffenbehörde an.

Auf dem Typenschild ist nirgendwo vermerkt ob der Schrank mit Schlüssel oder Zahlenschloss ausgeliefert worden ist. Ich glaube nichtmal das der Hersteller das vermerkt.

Als ich damals meinen A/B Schrank gebraucht gekauft habe hat bei der Waffenbehörde auch niemand irgendwas zum Gebrauchten Schrank gesagt.

Ist natürlich nicht erlaubt, aber wie soll das überprüft werden?
 

z/7

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Da steht ja im Prinzip nur drin, dass man sich weiterhin an geltendes Recht hält, bis es höchstrichterlich, sprich vom Bundesverwaltungsgericht anders beschieden wird...oder das OVG in Weimar sich dem Urteil des OVG Münster anschliesst...bei uns das OVG Saarlouis hat sich auch noch nicht geäussert. Klar, wenn man jetzt ganz sicher gehen möchte, dann machen wie @charge geschrieben.
Sind wir jetzt bei case law angekommen?
 
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Sind wir jetzt bei case law angekommen?
nix common law, sondern civil law...sonst müsstest Du jetzt einen 0/1 Würfel mit biometrie oder Zahlenkombi anschaffen...so kann man sich noch lässig zurücklehnen und harren auf die Dinge die da kommen. Aber in der Zwischenzeit bloss nicht den Schlüssel klauen lassen ;-)
 
  • Haha
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Da steht ja im Prinzip nur drin, dass man sich weiterhin an geltendes Recht hält, bis es höchstrichterlich, sprich vom Bundesverwaltungsgericht anders beschieden wird...oder das OVG in Weimar sich dem Urteil des OVG Münster anschliesst...bei uns das OVG Saarlouis hat sich auch noch nicht geäussert. Klar, wenn man jetzt ganz sicher gehen möchte, dann machen wie @charge geschrieben.
Hallo Mitch, bei der letzten Hegeringversammlung wurde von offizieller Seite der VJS auf das Urteil hingewiesen, und dass insbesondere die Landkreise Saarbrücken und Saar-Pfalz bei Überprüfungen sehr penibel seien. Insofern hat das Urteil ggfls. auch bei uns im Saarland Auswirkungen. Es wird halt eben nicht auf ein Urteil auf Bundesebene oder eine Gesetzesänderung gewartet, sondern mit Hinweis auf das Urteil umgesetzt.
 

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