Jagd auf Friedhof

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Bei uns in der Zeitung steht ein Gerichtsurteil, dass die Kirchengemeinde dem Kläger Grabschmuck ersetzen muss, den Rehwild dort gefressen hat.

Auch ich wurde schon öfter gebeten Rehwild zu erlegen, dass sich an den Blumen dort gütlich tut.

Natürlich habe ich es nicht getan, ist ja klar verboten. Dazu kommt, dass die Schäden fast nicht in der Jagdzeit fallen.

Als die Bockjagd dann wieder möglich war, habe ich einen 100 Meter entfernt, erlegt. Damit war der gute Wille gezeigt.

Nun teilt die Richterin in der Urteilsbegründung mit, eine Gestattung der Jagd auf dem Friedhof hätte eventuell die Schäden verhindert.

Da das nicht erfolgte sei die Kirchengemeinde mit Schuld an dem Schaden.


Ich bin der Ansicht, dass die Kirchengemeinde überhaupt nicht eine solche Genehmigung erteilen darf!!!!


Weis der Richter nicht was Sache ist oder liege ich falsch ? :sad:
 
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Bei uns in der Zeitung steht ein Gerichtsurteil, dass die Kirchengemeinde dem Kläger Grabschmuck ersetzen muss, den Rehwild dort gefressen hat.

Auch ich wurde schon öfter gebeten Rehwild zu erlegen, dass sich an den Blumen dort gütlich tut.

Natürlich habe ich es nicht getan, ist ja klar verboten. Dazu kommt, dass die Schäden fast nicht in der Jagdzeit fallen.

Als die Bockjagd dann wieder möglich war, habe ich einen 100 Meter entfernt, erlegt. Damit war der gute Wille gezeigt.

Nun teilt die Richterin in der Urteilsbegründung mit, eine Gestattung der Jagd auf dem Friedhof hätte eventuell die Schäden verhindert.

Da das nicht erfolgte sei die Kirchengemeinde mit Schuld an dem Schaden.

Ich bin der Ansicht, dass die Kirchengemeinde überhaupt nicht eine solche Genehmigung erteilen darf!!!!

Weis der Richter nicht was Sache ist oder liege ich falsch ? :sad:

s. § 6 BJagdG und den einschlägigen Paragrafen im Landesgesetz.
Genehmigung zur Jagdausübung i.d.R. nur durch die zuständige Behörde - dies aber auf Antrag des Grundeigentümers und/oder des JAB (mit Zustimmung des Grundeigentümers)
 
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Die untere Behörde kann die Jagd auf dem Friedhof erlauben.
Bei uns waren es Karnickel.
Dazu gabs dann schon vor 30 Jahren den SD für das KK. Flinte war nicht erlaubt.
Antragsteller war die Gemeinde.

Die Behörde kann aber ablehnen. Der Eigentümer kann ja einen vernünftige zaun gegen Rehwild bauen. Somit keine Schäden, keine Jagd.
 
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Die untere Behörde kann die Jagd auf dem Friedhof erlauben.
Bei uns waren es Karnickel.
Dazu gabs dann schon vor 30 Jahren den SD für das KK. Flinte war nicht erlaubt.
Antragsteller war die Gemeinde.

Die Behörde kann aber ablehnen. Der Eigentümer kann ja einen vernünftige zaun gegen Rehwild bauen. Somit keine Schäden, keine Jagd.

je mehr man drüber nachdenkt, desto "lustiger" wird die Geschichte;
- der JAB kann natürlich nicht zur Jagd verpflichtet werden, selbst wenn die Genehmigung erteilt würde; er würde ja dann auch für die Schäden haftbar gemacht, die er anrichtet;
- ist die Kirchengemeinde den überhaupt Eigentümerin des Friedhofs? meist sind dies doch gemeindliche Flächen;
- mit welcher Begründung stellen Dritte (Nicht-Eigentümer - Nicht-Nutznießer) einen solchen Anspruch an einen Grundeigentümer?
- selbst wenn dies der Fall ist, gibt es nirgendwo einen Rechtsanspruch auf (Wild)Schadensfreiheit in befriedeten Bezirken; Wild ist schließlich herrenlos...
 
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Kirchengemeinde könnte einen Antrag an untere Jagdbehörde stellen, zwecks Aufhebung der Jagdzeit.

( Ich würde es trotzdem nicht machen )

Ist damit denn Automatisch Wildschadenspflicht verbunden?

Übrigens dürften 38% der Verfahrenskosten mehr sein, als er erstattet bekommt .
 
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Cast hat m. E. den richtigen Hinweis gegeben. Die Kirche, hier wohl Eigentümer des befriedeten Gebietes Friedhof, hat das Mögliche und Zumutbare zu tun, um ihren "Pächtern" die möglichst ungestörte "Nutzung" zu ermöglichen.

Zu dieser "Nutzung" gehört eben auch der Grabschmuck auf den Gräbern.

Ohne das Urteil zu kennen, vermutet ich aber diese Argumentation des Gerichtes. Ich halte das auch für vernünftig, zumutbare Schutzmaßnahmen wie Zäunung einzufordern, bevor man den Kugelschuss auf Friedhöfen erlauben sollte.

Claas wird sich vielleicht an eine ähnliche Konstellation mit dem Damwild auf einer der Inseln erinnern, auch dort wurde m.W. die Kirche zur Zäunung aufgefordert.


PS: Claas hat jetzt erst den Artikel eingestellt. Bestätigt mich durchaus.
 
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Ich will mal zugute halten, dass die "Gestattung des Jagdrechts" nur ein Hilfsargument aus der Urteilsbegründung ist und auch nur äußerst kursorisch wiedergegeben wurde. Das ist halt immer das Problem bei solchen Urteilsdarstellungen, sie verzerren.

Abgesehen davon stelle man sich die Rehwildbejagung auf dem Gottesacker vor: Erlegung, und beim Aufbrechen rutscht aus dem in Mitleidenschaft gezogenen Pansen die Schleife mit "Ein letzter Gruß"-Aufdruck... :-D
 
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- der JAB kann natürlich nicht zur Jagd verpflichtet werden, selbst wenn die Genehmigung erteilt würde; er würde ja dann auch für die Schäden haftbar gemacht, die er anrichtet;

In dem Fall muss eine Beauftragung erfolgen, weil nicht selbstverständlich der JAB dort auch jagt.
 
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Selbst wenn das wer beantragt und genehmigt bekommt würde ich mir das mehrfach überlegen.
Gerade in kleinen Orten mutiert man dann zum D e p p e n nach dem Motto "Warum schießt du nix ?"
Und das hört man dann sowohl von Seitens der Gemeinde als auch von netten Mitbürgern.

Gerade von den Mitbürgern die sonst so auf Tierschutz bedacht sind kennt man das schon wenn der Marder auf ihrem Dachboden ist.
Wie die haben Schonzeit ? Marder ? Echt ?

Kugelfang ist ein heißes Eisen. Mit bleifrei erst recht.
Wer zahlt die Musik wenn auf dem Grabstein nicht mehr Hans sondern H "Loch"ns steht ?

Nö du lass mal stecken.
 
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Hier ist es wie folgt geregelt. Der Friedhof ist ein befriedeter Bezirk in dem die Jagd ruht. Wenn Schäden auftreten, muss der Grundstücks-Eigner ( Kirchengemeinde, Kommune, etc.) einen Bejagungsantrag bei der zuständigen UJB stellen, nach Möglichkeit mit der Benennung eines Jagdscheininhaber des Vertrauens des Grundstückeigners. Die UJB prüft den Vorgang,und stellt bei positiver Bescheidung des Antrags eine Sondergenehmigung für den Jäger aus, das er die Jagd im befr. Bezirk ausüben darf.
 
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Ich würde die Friedhofsordnung ändern.
Blumenschmuck aus Plastik und schon können die bösen Blumenvernichter nichts mehr ausrichten, dem würdevollen Totengedenken stünde nichts mehr im Weg.
 
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..Friedhof ist gesetzlich befriedeter Bezirk;..hier muss die Kirchengemeinde aufgefordert werden, den Friedhofsbezirk sofort einzuzäunen!!!!!!!!!!!!!!!!:evil:..und laßt die Jäger in Ruh:thumbup:
 
A

anonym

Guest
Jäger sollen auf Friedhöfen nicht rumballern, weder auf ev noch kath en.
Wenn ein kapitaler Bock den Grabschmuck auf meinem Grab abäst, hat der meinen Segen.
Wehe dem, den schiesst einer weg. Den Bock, nicht den Segen.

Ja spinnen jetzt alle? Auf Friedhöfen, Badeanstallten etc rumballern. Habt Ihr keine waidgerechten Jagdmöglichkeiten, oder was ist los?
dorn
 
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dornbusch,
wo liegt dein Problem?
Es geht hier (Bejagung eines Friedhofes), so wie ich glaube, weniger um Reh- oderSchwarzwild sondern eher um Fraß- und Wühlschäden durch Kaninchen.
Das vom TE genannte Gerichtsurteil aus dem Zeitungsartikel stellt eigentlich eher die Ausnahme als die Regel dar. (zumal hier warscheinlich ein Prozesshansel auf einen Dickkopf getroffen ist)
Weder das Rewild, noch das Schwarzwild wird den Friedhof als ständigen Aufenthaltsort auswählen. Dies Wild wechselt ein und aus, im Zweifel hat man zwei Gelegenheiten die Stücke außerhalb des Friedhofes zu erlegen. Wenn der Bock die eine oder andere Knospe vom Grabschmuck äst, habe ich kein Problem damit. Wenn die Rotte Sauen etliche Grabstellen auf links drehen und verwüsten,steht das ein bis zwei Tage später in der Lokalpresse. Damit habe ich dann auch kein Problem.
Dann geht alles seinen Gang und die Verantwortlichen von Friedhofsverwaltung oder Gemeinde werden auf mich, als Pächter, zukommen.
Im Übrigen ist der Kugelschuss im schalenwildtauglichen Kaliber auf einem Friedhof aus verschiedensten Gründen nicht Genehmigungsfähig. Jedenfalls auf den Friedhöfen die ich so kenne.

Ich habe einen Komunalfriedhof im Revier. Knappe 30ha in parkähnlicher Anlage.
Dort fühlen sich die Laputzen so richtig heimisch. Die Anzahl ist nach dem letzten Myxomatoseausbruch wieder derart hoch, dass man aufpassen muss wo man hintritt. Wenn irgendwann bei der Friedhofsverwaltung genug Beschwerden eingegangen sind, klingelt bei mir entweder das Telefon oder ich habe Post im Kasten.
Die Friedhofsverwaltung hat dann grundsätzlich drei Möglichkeiten:
a: Sie beauftragt mich, als ortlich zustädigen Jäger und Pächter des Revieres
b: Sie beauftragt einen anderen Jäger ihres Vertrauens
c: Sie beauftragt einen Schädlingsbekämpfer

Ich würde es ggf. für Gotteslohn machen, beim anderen Jäger wäre ich mir nicht so sicher und der Schädlingsbekämpfer macht das grundsätzlich nur für klingende Münze.
In allen Fällen muss dann die Erlaubnis der UJB eingeholt werden. Bei der Jagd mit der Schusswaffe muss zusätzlich bei der KPB eine Schießerlaubnis für den befriedeten Bezirk beantragt werden (erledigt üblicherweise die UJB). Die Erlaubnis wird grundsätzlich nur unter strengen Auflagen erteilt. Bejagung ausschließlich im Kaliber .22lfB, Schießzeit täglich außer Sonntags bis 07:00Uhr und ab 20:00Uhr.
Die Erlaubnis kann weiterhin noch örtlich eingeschränkt werden oder an andere Voraussetzungen geknüpft sein. Üblicherweise wird dann auch die Schonzeit temporär aufgehoben und die Verwendung eines Schalldämpfers vorgeschrieben.

Ob dieser Weg beschritten wird, muss unter genauer Abwägung der Argumente und örtlichen Gegebenheiten jeder JAB für sich selbst entscheiden.
Ein Schädlingsbekämpfer wäre für mich noch tragbar: Ein mir u.U. unbekannter Jäger mit Schusswaffe in meinem Revier, dessen Verhalten und Handeln nicht meiner Kontrolle unterliegt, wäre für mich hingegen nicht ohne weiteres tragbar.

WH
Frank
 
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A

anonym

Guest
Jäger haben wirklich genug Probleme, guckst Du aktuelle Threads und Politik.

Wers nötig hat auf einem Friedhof Karnickel zu schiessen, bitte schön. Aber er schadet dem bereits erheblich angekratzten Ansehen des Jägers im Allgemeinen. Das ist politisch unkorrekt.

Das mag so manchem nicht gefallen.

Ich habe mit 16 Jahren (als Jagersohn) auf Befehl des Pastors, auf dem Kirchengelände und auf dem Friedhof, Karnickel und Tauben geschossen, dadurch viele Vergünstigungen bei Gott etc eingeheimst.

Heute ist das nun mal out

BASTA

dorn
 

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