Bei uns in der Zeitung steht ein Gerichtsurteil, dass die Kirchengemeinde dem Kläger Grabschmuck ersetzen muss, den Rehwild dort gefressen hat.
Auch ich wurde schon öfter gebeten Rehwild zu erlegen, dass sich an den Blumen dort gütlich tut.
Natürlich habe ich es nicht getan, ist ja klar verboten. Dazu kommt, dass die Schäden fast nicht in der Jagdzeit fallen.
Als die Bockjagd dann wieder möglich war, habe ich einen 100 Meter entfernt, erlegt. Damit war der gute Wille gezeigt.
Nun teilt die Richterin in der Urteilsbegründung mit, eine Gestattung der Jagd auf dem Friedhof hätte eventuell die Schäden verhindert.
Da das nicht erfolgte sei die Kirchengemeinde mit Schuld an dem Schaden.
Ich bin der Ansicht, dass die Kirchengemeinde überhaupt nicht eine solche Genehmigung erteilen darf!!!!
Weis der Richter nicht was Sache ist oder liege ich falsch ? :sad:
Auch ich wurde schon öfter gebeten Rehwild zu erlegen, dass sich an den Blumen dort gütlich tut.
Natürlich habe ich es nicht getan, ist ja klar verboten. Dazu kommt, dass die Schäden fast nicht in der Jagdzeit fallen.
Als die Bockjagd dann wieder möglich war, habe ich einen 100 Meter entfernt, erlegt. Damit war der gute Wille gezeigt.
Nun teilt die Richterin in der Urteilsbegründung mit, eine Gestattung der Jagd auf dem Friedhof hätte eventuell die Schäden verhindert.
Da das nicht erfolgte sei die Kirchengemeinde mit Schuld an dem Schaden.
Ich bin der Ansicht, dass die Kirchengemeinde überhaupt nicht eine solche Genehmigung erteilen darf!!!!
Weis der Richter nicht was Sache ist oder liege ich falsch ? :sad: