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Moin!
In der WuH Nr. 3 vom 02.02.01 ist ab S. 11 die geplante Reform der EU zum Lebensmittel-Hygienerecht beschrieben.
War das aber nicht abzusehen?
Hätte man die Wende 1990 genutzt um von den Jägern im Osten , bzw. um vom Jagdsystem der ehemaligen DDR auch zu lernen, hätte man sich dort einiges abschauen können.
Ich habe von 1990 bis ca. 1995 noch erlebt wie alle Einrichtungen wo gejagd wurde, zentral an der Wildannahmestelle ihr erlegtes Schalenwild abgaben.
Dort wurde alles (!) Schalenwild durch den Veterinär untersucht und dann freigegeben;
je nach Wunsch kam der Wildhändler und übernahm das Wildpret.
Bei den Bundesforsten ist das nach meiner Erkenntnis heute auch noch so.
Ich finde das eine sehr gute Einrichtung.
Vor einigen Jahren war in WuH (ich weiß nicht mehr in welcher Ausgabe es stand) darüber berichtet worden, daß eine Vielzahl von Schwarzwild in den alten Bundesländern überhaupt nicht der Trichinenschau unterzogen wurde - (Feststellung Differenz - erlegtes Schwarzwild und durchgeführte Untersuchungen).
Ich glaube es waren so um die 60 - 80 % des Schwarzwildes die nicht untersucht worden waren!
Wenn ich an meine Jungjägerausbildung denke, haut es mich nicht gerade vom Hocker, was dort unter Wildkrankheiten, Lebensmittelhygierne ... geboten wurde.
Und die Einrichtung die ich genutzt habe, soll noch eine sehr gute sein.
Da kann man sich glücklich schätzen über erfahrene Jäger und Tierärzte im Freundeskreis die ggfs. einem zur Seite stehen - das ist aber nicht die Regel.
So mußte also etwas geschehen- man hat leider versäumt zu agieren jetzt wird wieder reagiert.
Das die neue Regelung so nicht passieren sollte ist klar - und sollte gerade hinsichtlich Eigenvermarktung in kleinen Mengen und hinsichtlich vorgeschriebener Abgabe an den Wildhändler nachgebessert werden.
Wie ist denn Eure Meinung dazu, vor allem wie denken die JAB (RI) darüber?
In der WuH Nr. 3 vom 02.02.01 ist ab S. 11 die geplante Reform der EU zum Lebensmittel-Hygienerecht beschrieben.
War das aber nicht abzusehen?
Hätte man die Wende 1990 genutzt um von den Jägern im Osten , bzw. um vom Jagdsystem der ehemaligen DDR auch zu lernen, hätte man sich dort einiges abschauen können.
Ich habe von 1990 bis ca. 1995 noch erlebt wie alle Einrichtungen wo gejagd wurde, zentral an der Wildannahmestelle ihr erlegtes Schalenwild abgaben.
Dort wurde alles (!) Schalenwild durch den Veterinär untersucht und dann freigegeben;
je nach Wunsch kam der Wildhändler und übernahm das Wildpret.
Bei den Bundesforsten ist das nach meiner Erkenntnis heute auch noch so.
Ich finde das eine sehr gute Einrichtung.
Vor einigen Jahren war in WuH (ich weiß nicht mehr in welcher Ausgabe es stand) darüber berichtet worden, daß eine Vielzahl von Schwarzwild in den alten Bundesländern überhaupt nicht der Trichinenschau unterzogen wurde - (Feststellung Differenz - erlegtes Schwarzwild und durchgeführte Untersuchungen).
Ich glaube es waren so um die 60 - 80 % des Schwarzwildes die nicht untersucht worden waren!
Wenn ich an meine Jungjägerausbildung denke, haut es mich nicht gerade vom Hocker, was dort unter Wildkrankheiten, Lebensmittelhygierne ... geboten wurde.
Und die Einrichtung die ich genutzt habe, soll noch eine sehr gute sein.
Da kann man sich glücklich schätzen über erfahrene Jäger und Tierärzte im Freundeskreis die ggfs. einem zur Seite stehen - das ist aber nicht die Regel.
So mußte also etwas geschehen- man hat leider versäumt zu agieren jetzt wird wieder reagiert.
Das die neue Regelung so nicht passieren sollte ist klar - und sollte gerade hinsichtlich Eigenvermarktung in kleinen Mengen und hinsichtlich vorgeschriebener Abgabe an den Wildhändler nachgebessert werden.
Wie ist denn Eure Meinung dazu, vor allem wie denken die JAB (RI) darüber?