Fallenjagd in Baden-Württemberg

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Waidgesell

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Hallo Leute,
eine "landesspezifische" Frage:

Reicht in Baden-Württemberg für die Ausübung der Fallenjagd der Jagdschein aus oder muss zusätzlich der "förmliche" Sachkundenachweis erbracht werden? Irgendwie werde ich aus dem § 22 Landesjagdgesetz nicht erschöpfend schlau.

Habe meine Jägerprüfung in Niedersachsen abgelegt, wo es definitv so ist, dass auch ein Jagdscheininhaber einen Sachkundenachweis mit sich führen muss. Aber in Ba-Wü?

Waidmannsheil vom Waidgesell
 
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Brauchst ebenfalls den Fallenlehrgang. Wird aber oft schon in den JJKursen der Kreisvereine mit erledigt.
 
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§22 LJG BW ist doch eigentlich eindeutig:
Zur Ausübung der Fallenjagd benötigt man einen deutschen Jagdschein.(Punkt, Aus, Ende)

Somit ist alles erklärt.

Dann kommt die Erleichterung: Für Grundstücksinhaber... reicht ein Fallensachkundenachweis...

D.h. der Grundstücksinhaber muss keinen JS machen, wenn er mal eine Falle stellen will, für ihn reicht ein Sachkundenachweis (15h, anerkannter Lehrgangsträger usw.)

Oliver
 
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:oops:
Warum haben wir dann den Sachkundenachweis im JJK gemacht? Naja, geschadet hat es nicht.
@waldkautz: Danke, wieder was gelernt
 
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waldkauz schrieb:
§22 LJG BW ist doch eigentlich eindeutig:
Zur Ausübung der Fallenjagd benötigt man einen deutschen Jagdschein.(Punkt, Aus, Ende)

Somit ist alles erklärt.

Dann kommt die Erleichterung: Für Grundstücksinhaber... reicht ein Fallensachkundenachweis...

D.h. der Grundstücksinhaber muss keinen JS machen, wenn er mal eine Falle stellen will, für ihn reicht ein Sachkundenachweis (15h, anerkannter Lehrgangsträger usw.)

Oliver

Hi,

Herr Spallinger hat dies anlässlich einer Befragung durch den Tierschutz vor drei bis vier Jahren EXPLIZIT anders gesehen als Verantwortlicher.
Jeder Grundeuigentümer dürfe in seinem umzäunten Areal Fallen Stellen in der geschlossenen Scheuer. Wenn er einen Fallenlehrgang hinter sich gebrachtr habe. Wozu ein Jagdschein erforderlich sei . Alb Bote Interview nach Artikel "Angst vor dem cleveren Jäger"
....und gemeint war ich höchstselbst.

Weil ich ne Fähe im Juni aus einer Karnickelhütte entließ, inmitten toter Kaninchen und mitten im Neubaugebiet von Auingen.
Weil ich eben als Jagdpächter nicht bereit war, ein Muttertier abzumurksen als der gerufene und dann so "clevere" Mann für`s Grobe.

Und nu erklär mir bitte, warum ich als sachkundiger Jäger mit gut 40 Jahren Erfahrung im Abmurksen etc. bei Verweigerung der Teilnahme an einem Fallenkurs plötzlich links vn Schafzüchtern überhoilt werden dürfte, die seit paar Jahren ihre Viecher in Weide quälen und - wie üblich - im Mai Gelüste auf Fuchs- und Marderabmurksen per Falle bekommen....
Jagdschein, Fallenlehrgang: schon ganz richtig gedacht.

Gruß,

Martin
 
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@ Feuerlein
Was die Fähe angeht geb ich dir recht, der rest des Posts ist fürn Ar$ch. Du hast eindeutig keinen Plan wovon du redest. Auser das ich dir, noch in einem Punkt recht gebe, Fallen gehören nicht in die Hände von Nichtjägern bzw. Jägern ohne Sachkundenachweis.
WH Paul
Ps. denn sie wissen nicht was sie tun
 

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