Landeshundeverordnung

Registriert
8 Dez 2000
Beiträge
2.114
Hallo,
habe Anfang Mai, fristgerecht (Frist für Anmeldung Anfang 6.Juli 2001) meine Wachteline (über 40 cm hoch, aber unter 20 kg) beim Ordnungsamt angemeldet.
Habe daraufhin eine Formular erhalten, welches ich nun ausfüllen und zurücksenden soll.
Es sind u.a. folgende Fragen zu beantworten:
Ich bin nicht/ oder doch vorbestraft.
Ein Führungszeugniss (Belegart O - was immer das auch ist -) ist vorzulegen.
Ich habe zu bestätigen, dass ich nicht trunk- oder rauschmittelsüchtig bin!
Muss den Nachweis bringen,
- dass mein hund versichert ist
- ich die erforderliche Sachkunde für die Hundehaltung habe
- mein Hund mit Mikrochip gekennzeichnet ist.
Die letztgenannten Punkte sind gem. LHV erst Anfang 2002 fällig. Bis dahin werde ich nichts unternehmen!
Mal sehen wie es weitergeht.

Gruß und Weidmannsheil
JROB 1.6.2001

Mitglied FWR und Forum Natur(beantragt)
 
Registriert
15 Mrz 2001
Beiträge
361
Hallo JROB!
Brauchst Du alles eigentlich NICHT, wenn Du einen Jagdschein hast!
Zuverlässigkeit ist gegeben, da sonst kein Jagdschein, Sachkunde ist ausdrücklich gem. Verordnung auch gegeben.
(2) Als sachkundig im Sinne des Absatzes 1 gelten
b) Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,

Schreib groß JAGDSCHEININHABER 'drauf.
Gruß

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Der echte Hubertus

[Dieser Beitrag wurde von Hubertusderechte am 03. Juni 2001 editiert.]
 

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