Satzungsänderung Jagdgenossenschaft

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Hallo,

kann eine Jagdgenossenschaft per Satzung bestimmte Wildschadenansprüche ausschließen?

Vielen Dank im Voraus

p.s. Es geht hier nicht um Pachtverträge oder wärste wennste hättste. Es geht rein um die Ersatzpflicht der KdÖR hier Jagdgenossenschaft
 
A

anonym

Guest
Dann kann Rosamunde dir ja auch die Frage beantworten und diesbezüglich im Nebel rumstochern, wenn sie Lust hat. Ich denke auch mal, dass hier schon bald die üblichen Zipfelspieler aufkreuzen werden und dir Auskunft geben, auch wenn sie nicht wissen, um was es geht. Aber fürs Forum reicht das ja immer. Ohne Sachverhaltsangabe hab ich jedenfalls keine Lust, hier rumzustochern. Bis dahin gilt die gesetzliche Regelung.
 
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Eher nein. Jeder der durch Abwesenheit geglänzt oder dagegen gestimmt hat, kann den gesetzlichen Anspruch stellen. Entsprechend der Auskehrung des Pachtzinses.
Die Vertragsfreiheit bindet bei der Zwangsmitgliedschaft im interen Verhältnis nur die Zustimmenden.
 
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Vielen Dank Hochwürden.

Hatte mir das auch schon so gedacht. Dann kann ein einzelner Maisbauer weiterhin 150 andere Jagdgenossen "schädigen" da er die Jagd unverpachtbar macht.
 
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Wanderjaeger schrieb:
Vielen Dank Hochwürden.

Hatte mir das auch schon so gedacht. Dann kann ein einzelner Maisbauer weiterhin 150 andere Jagdgenossen "schädigen" da er die Jagd unverpachtbar macht.

Unverpachtbar wird die Jagd durch die Pachtbedingungen u.a. durch Übernahme des Wildschadensersatzes durch den Pächter. In Deinem Fall will sich die Jagdgenossenschaft aus dem Wildschadensersatzrisiko gegenüber einzelnen Mitgliedern verabschieden, weil sie keinen dummen Jäger findet und es selbst nicht tragen will. Und das wird nicht funktionieren unter heutigen Gesetzen.

@DWM
Da eh keine Rechtsberatung hier erfolgt, hat natürlich der Meinungsäusernde immer einen den Postings entsprechenden Interpretationsrahmen. Aber weil eben keine Rechtsberatung erfolgt, sollte man allgemein gestellte Fragen nicht auf einen konkreten Sachverhalt prüfen. Dann kann man auf das mutmaßliche Ansinnen eben richtig interpretiert oder eben falsch interpretiert antworten.

Hat den Vorteil der allgemein zu akzeptierenden Möglichkeit des Fehlers.

P.S.:
Auch da gibt das EGMR-Urteil evtl. einen Ansatz den Störer einfach aus der Jagdgenossenschaft hinauszuwerfen.
 
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P.P.S:
Da ich kein (niedriger und auch sonst) Geistlicher bin, fasse ich den den Beriff "Hochwürden" als pers. Beleidigung auf. Wobei ich mir gerade die Frage stelle, womit ich mir das hier konktret verdient habe? Sollten das ältere Animositäten sein, hättest Du meinen Beitrag besser ignoriert.
 
A

anonym

Guest
Selber schuld, dass Du geantwortet hast. :26:

In einer Klausur kommt auch immer erst ein kleines Fällchen und dann erst die entsprechende Frage dazu. Wer das hier nicht so handhabt, obwohl ich darauf hingewiesen hatte, ein Fällchen zu präsentieren, der hat auch keine Antwort mehr verdient, insbesondere dann, wenn er sich so gibt wie das hier wieder der Fall ist.
 
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Es ist in der Tat erstaunlich, welche Unverschämtheit und Arroganz manche Zeitgenossen an den Tag legen, wenn sie doch von anderen etwas wollen.
Hätte ich als Tiroler Bracke die rotzfreche Antwort an DWM gelesen, wäre mein Wissen bei mir geblieben. Was er davon hatte, kam ja postwendend.
 
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klingt in der Tat fast frech, patzig, pampig, aufsässig und widerborstig....
aber sind wir nicht alle Menschen, quasi kleiner Fehler inbegriffen?
vielleicht war´s auch nur eine unbedachte oder bewußt saloppe Antwort?
DWM und TB gebührt umso mehr Respekt für deren souveräne Antworten.
 
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Lieber TB,

sollte ich Dich mit meiner Titulierung getrroffen haben, bitte ich um Entschuldigung. Sie war eher
nett und flpsig gedacht und sollte keinesfalls persönlich sein.

Der Spassgrad in diesem Forum sollte eigentlich genügen um das ewige Eis vor dem Abschmelzen zu bewahren.
 
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12 Mai 2012
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Wanderjaeger schrieb:
Der Spassgrad in diesem Forum sollte eigentlich genügen um das ewige Eis vor dem Abschmelzen zu bewahren.

:25:
Dann wäre es ja recht frostig hier.
Besser wärs ja umgekehrt!
:28:

Benutze einfach die Smileys.
Hättest Du z.B. geschrieben: Vielen Dank, Hochwürden. :31:
hätte TB nämlich beispielsweise geantwortet: Unwissender Sünder! Komm Du nur in meinen Beichtstuhl.... :33:

:28:
 
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...so..jetzt mal wieder zum Thema...in der Satzung kannste in Punkto Wildschaden nix regeln..aber im Pachtvertrag :idea:
 

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