“wer Fallen für den Lebendfang verwendet, hat dies vorher der unteren Jagdbehörde anzuzeigen, in deren Bezirk sie eingesetzt werden soll“
Da es sich um eine Anzeige- und nicht um eine Genehmigungspflicht handelt, frage ich mich, ob mit der Absendung der Anzeige und der Eingangsbestätigung die...