Waffe ersteigert, wann muss sie in die WBK eingetragen werden

T

T3rRorZw3rG

Guest
Hallo liebes Forum,

ich hab am 2.5. meine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt und am 3.5. bei Egon eine Waffe ersteigert.
Das Problem ist, die Waffe wird mir erst am 16.5. geliefert.

Meine Frage ist nun, ab wann gilt die 2 Wochen Frist zum Eintragen in die WBK. Ab Kaufdatum, was ja der 3.5. wäre oder ab dem Lieferdatum. Denn die Waffennummer und Rechnung usw. bekomme ich ja erst, wenn die Waffe bei mir ist. Gilt die Frist aber ab Kaufdatum, dann wirds sehr eng mit dem fristgerechte Eintragen.

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
 
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21 Apr 2014
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Wende dich mit der Frage am besten mal an deine zuständige Behörde per Mail, dann hast du wenigstens was schriftlich ;-)
Aber nach meinem Verständniss müsste die zwei Wochen Frist ab dem Lieferdatum gelten, du zeigst ja damit an das du nun Zugriff auf diese Waffe hast.

Ich kann dir aber nur empfehlen deine Waffenbehörde zu kontaktieren, die sind idR sehr umgänglich und Beissen wenig
 
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22 Apr 2015
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Hallo T3rRorZw3rG,

ich bin so ziemlich in genau derselben Situation wie du und habe vor drei Tagen mit meinem Sachbearbeiter gesprochen.

Er meinte, die zwei Wochen gelten ab dem Zeitpunkt, zu dem du dich im Besitz der der Waffe befindest.

Um dich aber auf der sicheren Seite zu befinden solltest du in jedem Fall den Kontakt zu dem für dich zuständigen Sachbearbeiter aufnehmen und ihn fragen.
 
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10 Sep 2014
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Ruf den Sachbearbeiter an und erklär ihm den Fall !

Hallo,


Ich hatte das gleiche Problem.
Als Stichtag zählte das Kaufdatum.
Der Verkäufer hatte die Waffe einen Tag nach der Auktion bei seiner Behörde abgemeldet aber noch nicht versand. Ab da lief die Frist.
Bis ich die Waffe in der Hand hatte waren die "2 Wochen" fast um.


Der Sachbearbeiter sagt mir daraufhin sinngemäß folgendes:

"Mit einem kurzen Telefonat hätten sie mir den Erwerb angezeigt. Ich hätte mir einen Vermerk gemacht.
Das Papier hätten wir später gemacht."
 
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17 Mrz 2010
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Ich glaubs ja wieder nicht:

§ 10 1a WaffG

Wer eine Waffe aufgrund einer Erlaubnis nach Absatz 1 Satz 1 erwirbt,

Also? Oder habt ihr wieder mal im Jagdunterricht hinter der Säule gesessen?
 
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12 Apr 2013
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... Noch drei Posts, dann wird zitiert, was "erwerben" tatsächlich heißt.

Schön hier.


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Gesendet unter mysteriösen Umständen.
 
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Soviel Kontakt sollte sein, wozu hat der Mensch die Sprache erfunden?
Man macht mit dem Verkäufer einen Übergabetermin aus, dabei bietet es sich an den Tag des Versendens anzunehmen. Anschließend haben so beide fast zwei Wochen Zeit alles Behördliche zu erledigen.
 
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Ich kann mir jede Menge Waffen kaufen, für die ich nie eine WBK beantrage.
 
A

anonym

Guest
Soviel Kontakt sollte sein, wozu hat der Mensch die Sprache erfunden?
Man macht mit dem Verkäufer einen Übergabetermin aus, dabei bietet es sich an den Tag des Versendens anzunehmen. Anschließend haben so beide fast zwei Wochen Zeit alles Behördliche zu erledigen.

So isses.
Man muss miteinander reden, das unterscheidet uns ja vom Tier. Wichtig ist das gleiche Datum im Papier des jeweilig anderen.
Trifft die Waffe bei mir ein vereinbare ich diesen Tag als Verkauf und Ankauf und melde das innerhalb der darauf folgenden 13 Tage der Behörde. Keine Probleme, wenn man sie sich nicht selber macht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Kollege Solms weißt nur darauf hin, dass kaufen, also bezahlen, und erwerben nix miteinander zu tun haben.


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Die 14 Tage - Frist zu Anmeldung beginnt mit dem Tag, an dem Du mit freiem Willen über die Waffe verfügen kannst und somit die
"tatsächliche Gewalt" darüber erworben hast. D.h.: Der Tag der Lieferung.
 
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11 Aug 2012
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Der Fragesteller hat sicherlich die Jagdrecht-Unterlagen noch nicht weggeworfen:

Spätestens jetzt wäre ein Blick in diese zu empfehlen.
 

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