Einschränkung der Krähenjagd in NRW.....

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Zum obigen Artikel: Da verstehe doch einer die Ornis:

" Doch liegt das eigentliche Problem sicher nicht bei den Krähen. Offenbar war es ja auch vor allem eine einzige, die aus ihrer Sicht sogar sehr klug gehandelt hat und ein sich plötzlich bietendes Nahrungsangebot sofort zu nutzen verstand und damit ihrer eigenen Brut hochwertige Proteinkost in ungewöhnlichen Mengen bringen konnte."

Fast alle Kiebitzküken weg, aber das Problem sind nicht die Krähen. Stattdessen fordert er mehr Spaziergänger als Schutz vor Prädatoren. Geht's noch??? :no:
 
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Was genau ist in NRW denn so eingeschränkt, dass eine effektive Krähenjagd nicht mehr möglich ist?
 
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Wenn das neue Gesetz in den nächsten Tagen im Gesetzblatt verkündet wird, darf keine Revierübergreifende Gesellschaftsjagd Auf Krähen im größeren Umfang mehr stattfinden. Max. 4 Personen. Bei Tauben ist dies aber weiterhin möglich. Der Grund ist Folgender: Es gibt keinen ! Das ist ja der Witz. Grüne Ideologen fanden es unanständig , wenn Maskierte im Gebüsch hocken. Dass man das zur Tarnung braucht, ist denen wurscht. Ich halte das Gesetz für höchst verfassungswidrig und klagewürdig , werde meine Ansicht in einem anderen Treat aber noch mal erläutern.
 
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Tarnung ist nicht verboten, lediglich die Revierübergreifende Gesellschaftsjagd. Es ist aber nicht verboten mit 4 Personen in Revier 1 auf Krähen zu jagen wenn dies rein zufällig zur selben Zeit auch in Revier 2, 3, 4, 5, 6.... stattfindet. Strecke legt jedes Revier für sich und man trifft sich zum Ausklang, rein zufällig natürlich, in der Dorfkneipe. Wo genau ist jetzt das Problem ausser, dass das Kind nen anderen Namen hat?
Man muss es nicht komplizierter machen als es ist.
 
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Sense, genauso sehe ich das auch. Diese Regelung ist Schwachsinn pur und müsste im Sinne des Gleichheitsprinzips (siehe revierübergreifende Taubenjagd) gerichtlich auf jeden Fall zu kippen sein.
 
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Oder bei der Taubenjagd gibt es die selbe Regelung wie bei den Krähen. Ich denke vor Gericht wird man als Jäger damit nur verlieren.
Im Rahmen des Gesetzes jagen und gut ist's.
 
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Ich halte das Gesetz für höchst verfassungswidrig und klagewürdig , werde meine Ansicht in einem anderen Treat aber noch mal erläutern.

Grüß dich Perdix, der Klageweg ist meine einzige Hoffnung, dieses grün-rote Schwachsinnsgesetz wieder zurecht zu rücken. Alles, was eben klagewürdig ist, muss angegangen werden. Wenn, wie Prof. Dr. Ditscherlein in der Anhörung sagte, das Gesetz auf Grund der sehr vielen Verfassungsverletzungen in Gänze angegangen und gekippt werden könnte, wäre das für alle eine große Genugtuung. Da ich aber kein Jurist bin, kann ich die Erfolgschancen auch nicht einschätzen.
VG rotfuchs2
 
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Tipps und Tricks, um den ganzen Müll zu umgehen, kann man natürlich auch sammeln und viele sind schon zur Hand. Den Krähen kann auch andernorts mit anderen Mitteln das Ausweichen unbequem gemacht werden...die Baujagd kann man umgehen...etc. etc. Wäre aber trotzdem gut, viel von dem Blödsinn gerichtlich Kippen zu lassen.
 
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Sollte der LJV es schaffen,auf dem Klageweg nur drei Punkte zu ändern,werde ich dem Verband wieder beitreten... Ich wage es zu bezweifeln,dass da auch nur annähernd eine überlegte -und nicht auf die Butterseite schlagende- Handlung folgt.
 
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Wenn das neue Gesetz in den nächsten Tagen im Gesetzblatt verkündet wird, darf keine Revierübergreifende Gesellschaftsjagd Auf Krähen im größeren Umfang mehr stattfinden. Max. 4 Personen. Bei Tauben ist dies aber weiterhin möglich. Der Grund ist Folgender: Es gibt keinen ! Das ist ja der Witz. Grüne Ideologen fanden es unanständig , wenn Maskierte im Gebüsch hocken. Dass man das zur Tarnung braucht, ist denen wurscht. Ich halte das Gesetz für höchst verfassungswidrig und klagewürdig , werde meine Ansicht in einem anderen Treat aber noch mal erläutern.


Der Grund ist einfach:

Es handelt sich um ein "Lex Specialis Wild und Hund Forum".

Der Spiegel hatte das ja leider unpassend thematisiert und auch völlig falsch dargestellt.

Die bei der Krähenjagd verwendete Tarnkleidung ist eben in keiner Weise militärisch.

Das ist der ganze Grund - es handelt sich um eine Anlaßgesetzgebung.

Verfassungswidrig ist das sicher nicht. Ob Aussichten bestehen, dagegen zu klagen, halte ich für schwierig abzuschätzen .....
 
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Schon unglaublich was uns die PädoPartei da alles auferlegt. Weiter so Deutschland, weiter so...
 
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Als Jurist sehe ich die Chancen, gegen dieses Gesetz erfolgreich zu klagen, leider bei nahe Null. Politische Dummheit ist nicht automatisch verfassungswidrig. Die Richter werden sich auf den weiten gesetzgeberischen Prognose- und Gestaltungsspielraum berufen (müssen). Man könnte argumentieren, dass hier (revierübergreifende Taubenjagd erlaubt, Krähenjagd dagegen nicht) der Gleichheitsgrundsatz verletzt ist. Aber irgendeinen sachlichen Grund für diese Ungleichbehandlung wird irgendein ideologisch gefärbter Gutachter finden...
 
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Lepusheger: Warum setzt du so weit hinten an ? Jedes Gesetz braucht einen öffentlichen legitimen Zweck ,den es verfolgt. Wo ist dieser Zweck ? Gut, wir leben bei den Grünen mittlerweile in einer Pippi Langstrumpf- Gesetzgebung. " Widi Widi Witt , ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt."
 

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