Defekt an Waffe verschwiegen

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Hallo,
ich hoffe das ist das Richtige Forum für meine Frage.

Kurz erklärt:
Ich habe über einen Bekannten eine Waffe vermittelt bekommen von jemanden,den ich persönlich nicht kenne.
Mein bekannter hat mir die Waffe mitgebracht zum angucken,und da ich die Waffe für mich O.K fand,hab ich diese gekauft und gleich behalten und umtragen lassen.
Jetzt das Problem:
Ich habe die Waffe zu einem anderen Bekannten gebracht,der diese gründlich reinigen sollte.
Dieser Rief mich eben an und sagte mir ,dass der Hinterschaft einmal komplett durchgebrochen ist und wieder verleimt wurde.
Diese Arbeit wurde wohl gut gemacht so das man das als Leihe(so wie ich) nicht unbedingt sehen kann.
Aber trotzdem fühle ich mich auf gut deutsch verarscht!
der Preis war zwar gut,aber nicht für eine Waffe mit diesem Schaden!
Jetzt meine Frage an euch:
Was kann ich tun?
Kann ich Summe X vom Verkäufer zurückverlangen
oder muss er wenn,die Waffe komplett zurücknehmen,falls er sich darauf überhaupt einlässt?'

Daten zur Waffe
Blaser R93 Luxus
9,3x62
mit einem Victory 3-12x56

Preis war 2800€
Danke
 
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Die Waffe hat keinen Schaden, denn dieser wurde scheinbar sach- und fachgerecht behoben.
Du hast gekauft wie gesehen - oder hast du nach irgendwelchen Mängeln gefragt?

Ich denke du kannst da nix machen - ich empfehle dir gehe zu einem Anwalt und lass dich beraten.

Gruß Peter
 
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Als erstes würde ich die Waffe von einem Fachkundigen Unabhängigen auch im eigenem Interesse Begutachten lassen;
das könnte sowohl der Hersteller; Fa Blaser; als auch die DEVA machen;
vom Hersteller dann auch Vorschläge zur Kompensation ( auch prüfen lassen ob andere Schäden vorliegen)

Dann den Verkäufer Informieren; und um Vorschläge des Verkäufers bitten; dein Vorschläge : Wandlung; beseitigen des Versteckten Mangels
und Erstattung der Tatsächlichen angefallen Kosten ( Imaginärer Aufwand wie Schmerzensgeld; Ärger; Verschnupft; entgangener Nießbrauch ect werden nicht erstattet und führen nur zur Steigerung eines evt. Streitwertes)
Ganz Wichtig : Frist setzen !

Ist die Waffe nach erfolgter Reparatur ( auswechseln des Schaftes gegen gleicher Qualität) voll Nutzbar; musst du das dann evt Akzeptieren.

Da hier ein versteckter Mangel; der Bekannt war; vorliegt; hast du einen Anspruch auf Beseitigung; Minderung oder Wandel.

Allerdings bist du in der Beweispflicht das dir beim Kauf der Mangel nicht offenbart wurde.

Also : Überblick über den Schaden;
Kosten der Beseitigung einholen;
VerkäuferInformieren und Beseitigung fordern;
angemessene Frist setzen;
nach erfolgloser Fristverstreichung kannst du einen Anwalt einschalten; die kosten wird dann der Verkäufer ( wen du im Rechtsstreit in der Sache Recht bekommen solltest ) tragen müssen.


Dauer : bis zu 2 Jahren in dem du die Plempe nicht nutzen kannst; und du kein Geld bekommst und dir aber einen Haufen Ärger einbringt.

Überlege dir also ob du die Waffe nicht nach Blaser schickst; Schaden feststellen lassen; Angebot auf Reparatur ( neuer Schaft ) erstellen lassen; die Reparatur vom Verkäufer fordern; nach Frsitverstreichung selber reparieren und dir die Kosten eintreiben lassen...


könnte der Sinnvoller Weg sein.


TM
 
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Ich habe nach mängeln gefragt,und im Kaufvertrag sind keine Mängel eingetragen.
Wenn ich ein Auto kaufe,was einen Unfall hatte und dieser Fachmännisch behoben wurde ist und bleibt es doch auch ein Unfallauto also ein Mängel oder nicht?
 
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@ Teufelsmoorer
wie kann ich die Kosten im Zweifelsfall eintraben lassen?
Hab ich noch nicht gehört,dass man sowas machen kann.
 
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8763

Guest
Hallo,
ich hoffe das ist das Richtige Forum für meine Frage.

Kurz erklärt:
Ich habe über einen Bekannten eine Waffe vermittelt bekommen von jemanden,den ich persönlich nicht kenne.
Mein bekannter hat mir die Waffe mitgebracht zum angucken,und da ich die Waffe für mich O.K fand,hab ich diese gekauft und gleich behalten und umtragen lassen.
Jetzt das Problem:
Ich habe die Waffe zu einem anderen Bekannten gebracht,der diese gründlich reinigen sollte.
Dieser Rief mich eben an und sagte mir ,dass der Hinterschaft einmal komplett durchgebrochen ist und wieder verleimt wurde.
Diese Arbeit wurde wohl gut gemacht so das man das als Leihe(so wie ich) nicht unbedingt sehen kann.
Aber trotzdem fühle ich mich auf gut deutsch verarscht!
der Preis war zwar gut,aber nicht für eine Waffe mit diesem Schaden!
Jetzt meine Frage an euch:
Was kann ich tun?
Kann ich Summe X vom Verkäufer zurückverlangen
oder muss er wenn,die Waffe komplett zurücknehmen,falls er sich darauf überhaupt einlässt?'

Daten zur Waffe
Blaser R93 Luxus
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mit einem Victory 3-12x56

Preis war 2800€
Danke

Falls es Dir was hilft: Wenn die Verleimung am Schaft gut ausgeführt wurde, wird Dir der Schaft an dieser Stelle nicht mehr reißen/brechen.
Sauber verleimte Flächen halten in der allermeisten Fällen mehr aus als das benachbarte Holz.
Also eigentlich kein Grund zur Sorge, wenn´s sauber gemacht ist.
 
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Ich habe nach mängeln gefragt,und im Kaufvertrag sind keine Mängel eingetragen.
Wenn ich ein Auto kaufe,was einen Unfall hatte und dieser Fachmännisch behoben wurde ist und bleibt es doch auch ein Unfallauto also ein Mängel oder nicht?

Was ist ein Mangel ?

Ein Fachgerecht Reperrierter Schaft muß nicht Umbedingt ein Mangel sein.

Um beim Beispiel " Auto" zu bleiben : Goggel nach " verstekte Mängel Gebrauchtwagen"...


http://www.anwaltonline.org/verkehrsrecht/tips/autokauf/gewaehrleistung/haftungssausschluss.html
Bei Verkäufen von privat an privat wird die Mängelhaftung des Verkäufers häufig durch Klauseln wie "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" ausgeschlossen - das Fahrzeug wird also "wie gesehen" erworben. Ein solcher Haftungssausschluss gilt indes nicht für Mängel, die der Verkäufer dem Käufer arglistig verschwiegen oder hinsichtlich solcher Eigenschaften, für die der Verkäufer dem Käufer eine Garantie gegeben hat. Dies betrifft auch die Zusicherung, das Fahrzeug sei mangelfrei. Ein arglistiges Verschweigen liegt vor, wenn der Verkäufer den Mangel des Wagens kennt oder zumindest mit dessen Vorhandensein rechnet und wenn er darüber hinaus davon ausgeht, dass der Käufer bei Kenntnis des Mangel den Vertrag nicht abschlösse. In der Praxis kommt dies häufig beim Verschweigen von Unfallschäden vor. Hier ist zu beachten, dass der Verkäufer den Käufer unaufgefordert von Vorschäden in Kenntnis zu setzen hat. Bei einer Vereinbarung "gekauft wie besichtigt" sind lediglich offensichtliche Mängel von der Haftung ausgeschlossen, versteckte Mängel jedoch nicht.
Bei einem privaten Verkäufer kann der Käufer im Falle eines unwirksamen Haftungsausschlusses den Vertrag anfechten und das Fahrzeug zurückgeben oder aber die Beseitigung des Mangels verlangen wenn dies nicht mit unverhältnismäßigen Kosten für den Verkäufer verbunden ist. Der Käufer kann auch vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder die Reparatur zu Lasten des Verkäufers durchführen lassen. Der Käufer ist dafür beweispflichtig, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.


Bei einem PKW sind nur Unfallschäden; nicht jedoch die Eigenen Parkrempler und dann der lakierte Kotflügel oder ausgebeulte Tür ein tasächlicher Verstekter Mangel.


TM
 
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@ Teufelsmoorer
wie kann ich die Kosten im Zweifelsfall eintraben lassen?
Hab ich noch nicht gehört,dass man sowas machen kann.

Du gibst das einen Anwalt ab; der Klagt die Summe in einem Mahnverfahren ein; dann holts der Gerichtsvollzieher wen beim Verkäufer was zu hohlen ist.
Wen nicht; hast du die Kosten an der Backe.


TM
 
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G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Sachmangel. Vielleicht liegt sogar Täuschung vor.

Würde die Waffe zurück geben.
So einfach bricht der Schaft nicht.


Die Kosten Ein.-/Austragung gehen zu lasten Verkäufer.

Schreibe den Verkäufer an,
das du den Vertrag wandeln möchtest.
Fristsetzung 14 Tage.

Das ganze macht keinen Spass, aber wer weiß was mit der Waffe passiert ist??
 
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Ich würde überhaupt keinen Anwalt beauftragen oder irgendwas eintreiben lassen.

Als erstes würde ich freundlich das Gespräch mit dem Verkäufer suchen, so regeln sich oft manche Dinge wie von selbst.

Sollte dieser auf stur schalten, kann man immer noch die große Keule auspacken.
 
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Ein Mangel liegt dann vor wenn der Gegenstand die Ihm zugedachte Aufgabe nicht mehr erfüllen kann. Hier liegt also keiner vor. Geh damit jagen und hör auf dich zu Ärgern. Ein reparierter Schaft kannst du getrost unter Gebrauchsspuren verbuchen.
 
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Ein Mangel liegt dann vor wenn der Gegenstand die Ihm zugedachte Aufgabe nicht mehr erfüllen kann. Hier liegt also keiner vor. Geh damit jagen und hör auf dich zu Ärgern. Ein reparierter Schaft kannst du getrost unter Gebrauchsspuren verbuchen.

Nun
mir stellt sich schon die Frage :

Warum wurde der Schaft repariert ?

Und sind bei den Ursachen anderer Teile im Mitleidenschaft gezogen worden die die Funktion und Sicherheit beeinträchtigen können ?


TM
 
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Ich würde überhaupt keinen Anwalt beauftragen oder irgendwas eintreiben lassen.

Als erstes würde ich freundlich das Gespräch mit dem Verkäufer suchen, so regeln sich oft manche Dinge wie von selbst.

Sollte dieser auf stur schalten, kann man immer noch die große Keule auspacken.

Guter Hinweis bzw. Empfehlung!! Und daneben noch einen kompetenten Waffenmenschen befragen, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt. Es gibt heute technische Mittel, die so einen Bruch bestens reparieren lassen. Hier im Forum würde ich mich nicht reinreiten lassen......;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Guter Hinweis bzw. Empfehlung!! Und daneben noch einen kompetenten Waffenmenschen befragen, ob es sich tatsächlich um einen Mangel handelt. Es gibt heute technische Mittel, die so einen Bruch bestens reparieren lassen. Hier im Forum würde ich mich nicht reinreiten lassen......;-)

bei der Höhe des Kaufpreises darf man einen Schaft erwarten, der eben nicht geklebt ist.....

"Reingeritten" wurde der Käufer bereits, durch verschweigen eines Sachmangels

bene 22 schrieb:
der Preis war € 2800,-

Was tut er in einiger Zeit, falls der Schaft z.B. einmal reissen sollte ?

Einen neuen kaufen.. auf eigene Rechnung?

Teurer Spaß :?

edit: wenn ich heute einen Gebrauchtwagen verkaufe, muss ich selbst professionell reparierte Unfallschäden beim Verkauf angeben, da diese in jedem Fall eine Wertminderung des Fahrzeuges begründen.
 
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