Der Grundansatz finde ich schon schlecht. Ich kaufe eine Waffe auf meinen Jagdschein,
dann habe ich 2 Wochen Zeit diese Anzumelden. D.H. ich kann 2 Wochen Prüfen, ob die
Waffe Mängel hat, bevor ich Sie eintragen lasse. WICHTIG ist bei evtl. Kontrollen die
Original Rechnung dabei zu haben. WENN die Waffe OK ist, bitte ich die Kreispolizeibehörde
mir die Langwaffe einzutragen. Habe ich noch einen Platz frei auf der WBK sende ich diese mit.
Habe ich keine WBK Platz mehr frei muss ich um die Ausstellung einer Neuen WBK nicht bitten.
Ob der SB jedes mal meine Zuverlässigkeit überprüft und wie lange die Bearbeitung der WBK braucht ist mir egal.