- Registriert
- 19 Jan 2014
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Hallo zusammen,
bei uns wird nächstes Jahr das Gemeinschaftsjagdrevier (Bayern) neu verpachtet. Die bisherigen Pächter werden das Revier nicht mehr bekommen.
Die bisherigen Pächter haben auf einer Fläche der Gemeinde, welche Sie langfristig gepachtet haben, eine Jagdhütte errichtet. Soweit bekannt, wurde die Jagdhütte nach dem 06.08.1960 gebaut. Meiner Meinung nach besteht somit für die Jagdhütte nach dem Pächterwechsel kein Bestandsschutz und muss abgerissen werden.
Die Jagdgenossenschaft würde es gerne sehen, wenn die Jagdhütte weiter bestehen könnte. Die Jagdgenossenschaft vermutet hierdurch eine Wertsteigerung bei der Verpachtung.
Gibt es eine Möglichkeit die Jagdhütte nicht abreisen zu müssen und weiterhin nutzen zu können :what:?
Vielen Dank!
bei uns wird nächstes Jahr das Gemeinschaftsjagdrevier (Bayern) neu verpachtet. Die bisherigen Pächter werden das Revier nicht mehr bekommen.
Die bisherigen Pächter haben auf einer Fläche der Gemeinde, welche Sie langfristig gepachtet haben, eine Jagdhütte errichtet. Soweit bekannt, wurde die Jagdhütte nach dem 06.08.1960 gebaut. Meiner Meinung nach besteht somit für die Jagdhütte nach dem Pächterwechsel kein Bestandsschutz und muss abgerissen werden.
Die Jagdgenossenschaft würde es gerne sehen, wenn die Jagdhütte weiter bestehen könnte. Die Jagdgenossenschaft vermutet hierdurch eine Wertsteigerung bei der Verpachtung.
Gibt es eine Möglichkeit die Jagdhütte nicht abreisen zu müssen und weiterhin nutzen zu können :what:?
Vielen Dank!