Hallo,
Ich wende mich mit einer Frage bzgl Zivildienst und WBK an euch (Österreich)
Ich absolvierte den Zivildienst und entschied mich danach für den Jagdschein, da mich das Thema sehr interessiert.
Diesen konnte ich erfolgreich absolvieren - auch der Bescheid über die Ausnahme des Waffenverbotes durch den ZVD wurde natürlich eingeholt bzw der Antrag positiv ausgestellt -und betreibe das Hobby jetzt mit großer Freude.
Jetzt stellt sich für mich die Frage ob von euch jemand den Antrag auf eine WBK gestellt hat nach dem Zivildienst und dem Jagdschein.
Im Bescheid steht ja, dass für die Ausübung der Jagd eine Ausnahme des Verbot vom Besitz und Erwerb genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt wird.
Wäre es möglich, eine WBK in dieser Situation zu beantragen, oder gilt der Bescheid nicht allgemein auch für eine WBK?
Danke
Ich wende mich mit einer Frage bzgl Zivildienst und WBK an euch (Österreich)
Ich absolvierte den Zivildienst und entschied mich danach für den Jagdschein, da mich das Thema sehr interessiert.
Diesen konnte ich erfolgreich absolvieren - auch der Bescheid über die Ausnahme des Waffenverbotes durch den ZVD wurde natürlich eingeholt bzw der Antrag positiv ausgestellt -und betreibe das Hobby jetzt mit großer Freude.
Jetzt stellt sich für mich die Frage ob von euch jemand den Antrag auf eine WBK gestellt hat nach dem Zivildienst und dem Jagdschein.
Im Bescheid steht ja, dass für die Ausübung der Jagd eine Ausnahme des Verbot vom Besitz und Erwerb genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt wird.
Wäre es möglich, eine WBK in dieser Situation zu beantragen, oder gilt der Bescheid nicht allgemein auch für eine WBK?
Danke