WBK nach Zivildienst und Jagdschein

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Hallo,

Ich wende mich mit einer Frage bzgl Zivildienst und WBK an euch (Österreich)
Ich absolvierte den Zivildienst und entschied mich danach für den Jagdschein, da mich das Thema sehr interessiert.
Diesen konnte ich erfolgreich absolvieren - auch der Bescheid über die Ausnahme des Waffenverbotes durch den ZVD wurde natürlich eingeholt bzw der Antrag positiv ausgestellt -und betreibe das Hobby jetzt mit großer Freude.

Jetzt stellt sich für mich die Frage ob von euch jemand den Antrag auf eine WBK gestellt hat nach dem Zivildienst und dem Jagdschein.
Im Bescheid steht ja, dass für die Ausübung der Jagd eine Ausnahme des Verbot vom Besitz und Erwerb genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen erteilt wird.

Wäre es möglich, eine WBK in dieser Situation zu beantragen, oder gilt der Bescheid nicht allgemein auch für eine WBK?

Danke
 
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Verstehe ich das richtig das mit dem Absolvieren des Zivil- bzw. Ersatzdienstes in Österreich ein Waffenverbot verbunden ist?
 
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"Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, für Angehörige traditioneller Schützenvereinigungensowie für Sportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionen in begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden (§ 5 Abs. 5 ZDG)."
 
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Ist zwar D, ich habe aber damals sehr erfolgreich argumentiert, ich könne eine Waffe nicht "auf Menschen" richten. Hatte den JS nämlich schon lange vor der Wehrdienstverweigerung...
 
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"Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt. Für die Jagdausübung, fürAngehörige traditioneller Schützenvereinigungensowie fürSportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionenin begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden (§ 5 Abs. 5 ZDG)."

Das finde ich mal sehr konsequent. Auch wenn es hier in D ja nicht mehr relevant ist.
 
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Für mich nicht. Wer es mit seinem "Gewissen" nicht vereinbaren kann Wehrdienst zu leisten weil er ja Dienst mit der Waffe machen müsse, der kann in meinen Augen nicht mit der Waffe in der Hand in den Wald ziehen um Tiere zu erlegen. Klingt für mich irgendwie unlogisch.
Zumal ich, bezogen auf die recht vielen "Zivis" in meinem Umfeld, mal sagen würde das das Gewissen in den wenigsten Fällen der Grund für eine Verweigerung war.
 
A

anonym

Guest
Für mich nicht. Wer es mit seinem "Gewissen" nicht vereinbaren kann Wehrdienst zu leisten weil er ja Dienst mit der Waffe machen müsse, der kann in meinen Augen nicht mit der Waffe in der Hand in den Wald ziehen um Tiere zu erlegen. Klingt für mich irgendwie unlogisch.
Zumal ich, bezogen auf die recht vielen "Zivis" in meinem Umfeld, mal sagen würde das das Gewissen in den wenigsten Fällen der Grund für eine Verweigerung war.

Deine Logik

Waffe führen, um Wildtiere zu erlegen = Waffe führen, um - auf Befehl als Soldat - Menschen zu erschiessen

ist falsch.

Selbstverständlich war die "Gewissensfrage" nicht immer ausschlaggebend für die Verweigerung des Wehrdienstes. Aber gemäß GG die einzig zulässige.

Nichtsdestotrotz zielte dies ausschließlich auf die Tötung von anderen Menschen als Soldat ab.

Weder Notwehr, Nothilfe (auch unter Inkaufnahme der Tötung des Angreifers) oder sonst irgend etwas negierten die Anerkennung als Zivildienstleistender - ehr im Gegenteil. Schon gar nicht die Tötung von Tieren oder der Verzehr von Fleisch.

Daher ist Deine Schlußfolgerung in doppelter Hinsicht geradezu blödsinnig.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus Mayerlein,
Für mich nicht. Wer es mit seinem "Gewissen" nicht vereinbaren kann Wehrdienst zu leisten weil er ja Dienst mit der Waffe machen müsse, der kann in meinen Augen nicht mit der Waffe in der Hand in den Wald ziehen um Tiere zu erlegen. Klingt für mich irgendwie unlogisch.
Zumal ich, bezogen auf die recht vielen "Zivis" in meinem Umfeld, mal sagen würde das das Gewissen in den wenigsten Fällen der Grund für eine Verweigerung war.

meinem Gefühl nach könnte ich keine Waffe auf einen Menschen richten, um ihn damit zu erschießen.
Also brauche ich auch keine zielgerichtete Ausbildung an der Waffe, ja, ich lehne diese sogar für mich ab!

Weniger Probleme, eigentlich gar keine moralischen Probleme, habe ich mit der Jagdwaffennutzung in der für sie bestimmten Zweck.

Und wir wissen es ja alle: wer an der Waffe zum Kampfdienst ausgebildet wird, darf auch im Hindukusch (Sysnonym für "Weltweitdeutschland") antreten, um seine Heimat zu verteidigen... wenns einem Politiker einfällt.

Und da werde ich den Teufel tun und mich in Bewegung setzen ! !

Zur eigenen Verteidigung in absoluter Notwehrsituation wirds vielleicht reichen....

Als Jäger erfüllt man eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nämlich die gesetzlich geforderte "ordnungsgemäße Ausübung der Jagd" !
 
A

anonym

Guest
........um seine Heimat zu verteidigen...

DAS sind die berühmten magischen Worte, vgl. auch (Du bitte nicht, nur die anderen) den Art. 87a I 1 GG. Da steht: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf."

Im übrigen gilt auch Art. 26 I GG, und da steht: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.".

Mithin ist zumindest qua Interimsverfassung in der BRD das Militär ausschließlich zur Verteidigung da, ein Gewissen dahingehend, im Falle der Verteidigung nicht auf Menschen schießen zu wollen halte ich für unbeachtlich, man muss es also nicht beachten, es ist zudem unglaubhaft, denn der Selbsterhaltungstrieb befiehlt es normal JEDEM Menschen, sich im Angriffsfalle zu verteidigen. Manchen muss man zwar helfen, da ist ein Befehl eine gute Sache, aber es steht damit jedenfalls jedem Staat frei, solche unbeachtlichen Sachen halt eben auch unbeachtlich zu lassen und dem diese Art von Sozialdienst verweigernden Bürger auch eine waffenrechtliche Erlaubnis zu verweigern. Gibst Du mir was (Dienst), geb ich Dir was (Gewehr), so einfach ist das, quid pro quo, so nennt sich das.

Die hier im Faden zitierte Rechtsvorschrift in A lautet angeblich: " Für die Jagdausübung, fürAngehörige traditioneller Schützenvereinigungensowie fürSportschützen können jedoch von den Landespolizeidirektionenin begründeten Fällen Ausnahmen vom Waffenverbot erteilt werden (§ 5 Abs. 5 ZDG)."

Damit ist eine Erlaubnis/Waffenbesitz alleine zum Zwecke der Jagdausübung für Wehrdienstverweigerer nicht vorgesehen. Es muss sich zudem noch um begründete Fälle handeln, also eine gut begründete Ausnahme von der Regel des Waffenverbots vorliegen. Das muss man zwar nicht mögen, oder aber kann es sogar gutheißen, da ist Jedermanns Meinung zu akzeptieren.

Dien dem Volk, wenigstens in einem Rechtsstaat, dann dient das Volk und der Staat dir. Loyalität nennt man das auch. So müsste es sein, auch wenn wir weit davon entfernt sind.
 
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23 Mai 2012
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Deine Logik

Waffe führen, um Wildtiere zu erlegen = Waffe führen, um - auf Befehl als Soldat - Menschen zu erschiessen

ist falsch.

Selbstverständlich war die "Gewissensfrage" nicht immer ausschlaggebend für die Verweigerung des Wehrdienstes. Aber gemäß GG die einzig zulässige.

Nichtsdestotrotz zielte dies ausschließlich auf die Tötung von anderen Menschen als Soldat ab.

Weder Notwehr, Nothilfe (auch unter Inkaufnahme der Tötung des Angreifers) oder sonst irgend etwas negierten die Anerkennung als Zivildienstleistender - ehr im Gegenteil. Schon gar nicht die Tötung von Tieren oder der Verzehr von Fleisch.

Daher ist Deine Schlußfolgerung in doppelter Hinsicht geradezu blödsinnig.

Streiche Logik, setze Meinung!
Und ich bin eben der Meinung das, wenn ich den Dienst mit der Waffe verweigere, auch vom privaten Waffenbesitz ausgeschlossen sein sollte. Das beisst sich meiner Ansicht nach.
Und das du und höchstwahrscheinlich auch noch viele andere hier eine andere Meinung haben ist doch in Ordnung.
Ob man das direkt als geradezu blödsinnig bezeichnen muss steht zwar auf einem anderen Blatt, aber das ist ja die überlassen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus FN 1900
...


Und wir wissen es ja alle: wer an der Waffe zum Kampfdienst ausgebildet wird, darf auch im Hindukusch (Sysnonym für "Weltweitdeutschland") antreten, um seine Heimat zu verteidigen... wenns einem Politiker einfällt.

Und da werde ich den Teufel tun und mich in Bewegung setzen ! !

Zur eigenen Verteidigung in absoluter Notwehrsituation wirds vielleicht reichen....
....

lasse das doch als Zitat bitte auch so stehen, wie es sinngemäß von mir gemeint war....

DAS sind die berühmten magischen Worte, vgl. auch (Du bitte nicht, nur die anderen) den Art. 87a I 1 GG. Da steht: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf."

und genau das ! ist ja nicht mehr der Fall.... oder gehört der Hindukusch zu Deutschland, neuerdings :roll:

Im übrigen gilt auch Art. 26 I GG, und da steht: "Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.".

....
Dien dem Volk, wenigstens in einem Rechtsstaat, dann dient das Volk und der Staat dir. Loyalität nennt man das auch. So müsste es sein, auch wenn wir weit davon entfernt sind.

weil ich gerade so am eigenen Leib erfahre, wie "loyal" sich der Staat mir gegenüber verhält, bleit mir dafür nicht einmal ein müdes Lächeln... Ganz im Gegenteil, es wächst eigentlich nur noch der Hass !

:evil: :evil:
 
A

anonym

Guest
...
Mithin ist zumindest qua Interimsverfassung in der BRD das Militär ausschließlich zur Verteidigung da, ein Gewissen dahingehend, im Falle der Verteidigung nicht auf Menschen schießen zu wollen halte ich für unbeachtlich, man muss es also nicht beachten, es ist zudem unglaubhaft, denn der Selbsterhaltungstrieb befiehlt es normal JEDEM Menschen, sich im Angriffsfalle zu verteidigen. Manchen muss man zwar helfen, da ist ein Befehl eine gute Sache, aber es steht damit jedenfalls jedem Staat frei, solche unbeachtlichen Sachen halt eben auch unbeachtlich zu lassen und dem diese Art von Sozialdienst verweigernden Bürger auch eine waffenrechtliche Erlaubnis zu verweigern. Gibst Du mir was (Dienst), geb ich Dir was (Gewehr), so einfach ist das, quid pro quo, so nennt sich das.

...

Dien dem Volk, wenigstens in einem Rechtsstaat, dann dient das Volk und der Staat dir. Loyalität nennt man das auch. So müsste es sein, auch wenn wir weit davon entfernt sind.

Da die Wehrdienstverweigerung in der BRD ein durch die Verfassung verbrieftes Recht darstellt, ist das, was Du als unbeachtlich bzw. unglaubhaft darstellst irrelevant.

Und die Annahme, dass Zivildienstleistende im Verhältnis zu Wehrdienstleistenden weder Volk noch Staat "gedient" haben ist schlicht falsch.

Niemand den ich kenne, der Anfang der 90er seinen 12 monatigen Wehrdienst abgedient hat, hat irgendetwas produktives für Staat oder Gesellschaft getan. Er hat seine Zeit abgegammelt und das wars auch schon.

All diejenigen, die statt dessen 15 Monate Zivildienst in Kinderheimen, Krankenhäusern, beim Rettungsdienst, in Altenheimen oder wo auch immer abgeleistet haben, haben ihre Zeit produktiv und nützlich für Volk und Staat eingebracht.

Zudem ist Deine oben gemachte Aussage, im Verteidigungsfalle nicht auf Menschen schiessen zu wollen unvollständig.

Richtig wäre "im Verteidigungsfalle als Soldat nicht auf Menschen schiessen zu wollen".

Jetzt grämt Euch doch nicht so. Ihr habt - wahrscheinlich aus Bequemlichkeit - nicht verweigert und so 12 Monate eures Lebens sinnleer vergeudet.

Die kommen nicht wieder, sind futsch. Müsst ihr Euch mit abfinden...
 
A

anonym

Guest
All diejenigen, die statt dessen 15 Monate Zivildienst in Kinderheimen, Krankenhäusern, beim Rettungsdienst, in Altenheimen oder wo auch immer abgeleistet haben, haben ihre Zeit produktiv und nützlich für Volk und Staat eingebracht.

Ja, indem sie die Bevölkerung vor bösem Marihuana geschützt haben, dass sie - pflichtbewusst und unerschrocken - in Kleinmengen vernichtet haben. Wahre Helden, ich sage es dir! ;-)
 

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