A
anonym
Guest
für die eigene Karriere positive Darstellungen ganz nebenbei abfallen.
Ihr Handeln war formell rechtsstaatlich -
1. Das war ja dann diesmal ein Schuss in den Ofen, wenn man die Netzcomments so liest
2. Formell rechtsstaatlich zählt nichts, wenn es nicht materiell rechtsstaatlich allein schon wg. Verstoß gegen die VdM war...............denn dann liegt wenigstens objektiv ein Straftatbestand einer Behörde und Person vor, Grund genug, ein Ermittlungsverfahren gegen die Beteiligten und Auslöser zu eröffnen.