Es ist erstaunlich mit welcher Vehemenz hier versucht wird, dem anzeigenden Revierinhaber
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten anzudichten. Den Fachleuten bei der Unteren
Jagdbehörde, der Waffenbehörde, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht sind der
Sachverhalt und die Umstände wohl bestens bekannt. Ist hier jemand der Ansicht, er wüsste
etwas was diesen Leuten entgangen ist?
Zum Begriff der Unverzüglichkeit: Da ist eine Bedenkzeit eingeschlossen. Der anzeigende
Revierinhaber darf sich überlegen, welche Behörde "zuständig" ist, er darf sich diesbezüglich
auch von einem Anwalt beraten lassen und handelt immer noch "unverzüglich".
Da in der allgemeinen Vorstellung die Polizei für so ziemlich alles zuständig ist, was nicht in
den Bereich der Feuerwehr oder des Pfarrers fällt, kann er sich auch auf einen Irrtum (§ 11
Absatz 2 OWiG) berufen.
Der Förster wurde nicht "entwaffnet" weil er angezeigt worden ist, er wurde "entwaffnet" weil
er etwas getan hat für das auch jedem anderen die Zuverlässigkeit entzogen worden wäre.
Während hier im Forum nach lebenslänglicher Ächtung gerufen wird, gibt es andernorts
Angebote eines lebenslangen "Begehungsscheins" mit freier Büchse für jeden der einen
Förster "entwaffnet".
Daimler1989 hat geschrieben:
"mit einem eventuellen Rückziehen der Anzeige verbunden"
Was gesagt wurde, kann nicht ungesagt und was gesehen wurde kann nicht ungesehen
gemacht werden. Anzeigen bedeutet einen Sachverhalt der Behörde bekannt machen. Das
läßt sich nicht ungeschehen machen.
Allgemein verwechselt man "anzeigen" mit "Strafantrag stellen" bzw. man verwendet den
Begriff "Anzeige machen", wenn man eigentlich einen "Strafantrag stellen" will. Den
Strafantrag kann man zurückziehen. Das hilft aber nur wenn es ein absolutes Antragsdelikt
ist. Die meisten Antragsdelikte können aber auch verfolgt werden, wenn das überwiegende
öffentliche Interesse bejaht wird. Die Straftaten die hier evtl. im Raum standen waren
allesamt Offizialdelikte, da bedarf es keines Strafantrags.
Vorliegend geht es aber nicht mehr um Straftaten, sondern um Tatsachen die den Schluss
zulassen der betroffene FD sei "unzuverlässig" und diese Tatsachen sind der Behörde durch
die "Anzeige" bekannt geworden.
Wie der "Dienstherr" eines Forstdirektors auf die Idee kommt, hier könne nachträglich etwas
"zurückgezogen" werden, ist mir schleierhaft und an Blauäugigkeit kaum zu überbieten.
Völlig egal, wie die Sache war, wenn der anzeigende Pächter vor Gericht nicht bei seiner
ursprünglichen Aussage bleibt, reite er sich doch selbst hinein. Was erwartet man dann?
Solltest Du je einmal in unsere Gegend kommen.. südlich des großen Flusses, dann sollten
wir uns eigehend darüber unterhalten
Können wir gerne machen. ;-)