Jagdschein weg

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
D

Daimler1989

Guest
Sind die beteiligten Personen Beamte, bis auf den Pächter?
Das ganze zieht möglicherweise! einen echten Rattenschwanz nach sich.

Und das alles nur, weil ein einzelner seine Routine abgespult hat :?

Es wird nicht nur im Forum spekuliert.. was ist denn draussen, an der "Front" zu vernehmen?
Das wird wohl das Gespräch sämtlicher Stammtische der Gegend sein, oder nicht?

Solltest Dich nicht darüber aufregen, das ist einfach so.

das Ding ist in unverantwortlicher Weuise durch die Presse gegangen, im Vorfeld des Prozesses, mit Foto und namensnennung. ich bin selbst Journalist und Gerichtsreporter, sowas ist eigentlich nur üblich bei Gewaltverbrechen, und dann auch meistens nur ohne konkrete Namensnennung. Deshalb: Stammtischthema in halb NRW
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
das Ding ist in unverantwortlicher Weuise durch die Presse gegangen, im Vorfeld des Prozesses, mit Foto und namensnennung. ich bin selbst Journalist und Gerichtsreporter, sowas ist eigentlich nur üblich bei Gewaltverbrechen, und dann auch meistens nur ohne konkrete Namensnennung. Deshalb: Stammtischthema in halb NRW

da fragt man sich dann schon...

Haben die im FA nur für die Landesregierung nur Parteibücher der falschen Farbe?

Ich meine.. wer weiss denn, an welchem Rädchen da noch so gedreht wird.
Tür und Tür offen, für diverse, wenngleich verschwörerisch anmutende, Spekulationen :?

Naja, man muss das ja hier nicht noch vertiefen.

Dass Du Dich (nicht nur) in Deiner Berufsehre betroffen fühlst, sprich für Dich :thumbup:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Dienstherr ist nicht Wald und Holz NRW, sondern ein öffentlich-rechtlicher Verband, der Wälder beseitizt und selbst bewirtschaftet.

..aber doch nicht so wirklich rein privat, oder?

Habe mir das grad mal für Deutschland ergoogelt. Da wird ja auch noch mächtig unterteilt / unterschieden

Nun, es ist wie es ist.... :?
 
Registriert
21 Jun 2013
Beiträge
3.229
Zitat aus dem Urteil
.....
"Angesichts des überragenden Stellenwerts der Einhaltung von Aufbewahrungsvorschriften im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit ist die unterbliebene sichere Aufbewahrung im Waffenschrank während der dienstlichen Ortstermine als gravierendes Fehlverhalten des Klägers einzustufen."

Genau darum geht es. Und das geht uns alle an, in Zukunft.

Waffe im Kofferraum und Auto verschlossen - nichts wäre passiert.

Solche Vollpf.sten sorgen durch ihr Fehlverhalten dafür, das Gerichte immer weiter präzisieren und diese Präzisierungen regelmäßig zu weiteren Restriktionen führen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das "Promilleurteil" für Jäger.

Insofern habe ich kein Mitleid mit Herrn FD, sondern empfinde sein Verhalten als ärgerlich - er erweist der Jägerschaft auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen Bärendienst!
 
Registriert
25 Apr 2008
Beiträge
8.208
Es ist erstaunlich mit welcher Vehemenz hier versucht wird, dem anzeigenden Revierinhaber
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten anzudichten. Den Fachleuten bei der Unteren
Jagdbehörde, der Waffenbehörde, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht sind der
Sachverhalt und die Umstände wohl bestens bekannt. Ist hier jemand der Ansicht, er wüsste
etwas was diesen Leuten entgangen ist?

Zum Begriff der Unverzüglichkeit: Da ist eine Bedenkzeit eingeschlossen. Der anzeigende
Revierinhaber darf sich überlegen, welche Behörde "zuständig" ist, er darf sich diesbezüglich
auch von einem Anwalt beraten lassen und handelt immer noch "unverzüglich".

Da in der allgemeinen Vorstellung die Polizei für so ziemlich alles zuständig ist, was nicht in
den Bereich der Feuerwehr oder des Pfarrers fällt, kann er sich auch auf einen Irrtum (§ 11
Absatz 2 OWiG) berufen.

Der Förster wurde nicht "entwaffnet" weil er angezeigt worden ist, er wurde "entwaffnet" weil
er etwas getan hat für das auch jedem anderen die Zuverlässigkeit entzogen worden wäre.
Während hier im Forum nach lebenslänglicher Ächtung gerufen wird, gibt es andernorts
Angebote eines lebenslangen "Begehungsscheins" mit freier Büchse für jeden der einen
Förster "entwaffnet".


Daimler1989 hat geschrieben:
"mit einem eventuellen Rückziehen der Anzeige verbunden"

Was gesagt wurde, kann nicht ungesagt und was gesehen wurde kann nicht ungesehen
gemacht werden. Anzeigen bedeutet einen Sachverhalt der Behörde bekannt machen. Das
läßt sich nicht ungeschehen machen.

Allgemein verwechselt man "anzeigen" mit "Strafantrag stellen" bzw. man verwendet den
Begriff "Anzeige machen", wenn man eigentlich einen "Strafantrag stellen" will. Den
Strafantrag kann man zurückziehen. Das hilft aber nur wenn es ein absolutes Antragsdelikt
ist. Die meisten Antragsdelikte können aber auch verfolgt werden, wenn das überwiegende
öffentliche Interesse bejaht wird. Die Straftaten die hier evtl. im Raum standen waren
allesamt Offizialdelikte, da bedarf es keines Strafantrags.

Vorliegend geht es aber nicht mehr um Straftaten, sondern um Tatsachen die den Schluss
zulassen der betroffene FD sei "unzuverlässig" und diese Tatsachen sind der Behörde durch
die "Anzeige" bekannt geworden.

Wie der "Dienstherr" eines Forstdirektors auf die Idee kommt, hier könne nachträglich etwas
"zurückgezogen" werden, ist mir schleierhaft und an Blauäugigkeit kaum zu überbieten.
Völlig egal, wie die Sache war, wenn der anzeigende Pächter vor Gericht nicht bei seiner
ursprünglichen Aussage bleibt, reite er sich doch selbst hinein. Was erwartet man dann?

Solltest Du je einmal in unsere Gegend kommen.. südlich des großen Flusses, dann sollten
wir uns eigehend darüber unterhalten

Können wir gerne machen. ;-)
 
A

anonym

Guest
Insofern habe ich kein Mitleid mit Herrn FD, sondern empfinde sein Verhalten als ärgerlich - er erweist der Jägerschaft auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen Bärendienst!

:thumbup: Und er hat noch Glück gehabt, dass nur ein A..loch seine Waffe genommen hat und nicht ein Wahnsinniger.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Es ist erstaunlich mit welcher Vehemenz hier versucht wird, dem anzeigenden Revierinhaber
Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten anzudichten. ...
mich kannst Du damit aber nicht wirklich meinen, oder doch ?? :?

Dass "eine Krähe der Anderen kein Auge aushackt" darf maximal wo anders so nicht so sein..

In unseren Reihen scheinbar wohl ?

Ich habe das mindestens zwei mal geschrieben: der Pächter hat aus meiner Sicht nichts wirklich falsch gemacht.. mit der Anzeige an sich.

Waffengesetz ist Waffengesetz, für alle!

Nur die Handlungsweise finde ich nicht rechtens: das Öffnen eines fremdes Fahrzeuges und die Waffe zu entnehmen, das hätte anders laufen müssen.

Nämlich nur duch die hinzugezogene Polizei!

Du darfst Dir sicher sein: bei mir hätte es eine Anzeige wegen Diebstahl gegeben.. irgendetwas wäre schon abhanden gekommen, bei dieser Aktion des Pächters.
Angriff ist bekanntlich die beste Verteidigung.

Merke: "Wie Du mir, so ich Dir!"

Auch das steht so geschrieben...

Das alles konnte sich ja nur so entwickeln, weil man nur falsch gehandelt hat.
Sofort nach bemerken der entwendeten Waffe Polizei anrufen.. Karten auf den Tisch: Auto wurde aufgebrochen, Auto wurde durchwühlt, die Waffe wurde aus Kofferraum gestohlen..."
Volles Programm, zum Eigenschutz.

retten, was noch zu retten ist, in so einer Situation :?


Können wir gerne machen. ;-)
was meinst Du, was jetzt junge Füchse unterwegs sind :?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

anonym

Guest
Insofern habe ich kein Mitleid mit Herrn FD, sondern empfinde sein Verhalten als ärgerlich - er erweist der Jägerschaft auch in der öffentlichen Wahrnehmung einen Bärendienst!

In gleicher Weise wie der charakterlich und auch sonst xxx "Jagdscheinhaber", der ihm das eingebrockt hat. Der Eine kann damit immer noch ein Ehrenmann sein, wenn auch jetzt eine Zeit lang ohne Jagdschein, der Andere aber ist ohne jeden Zweifel ein xxx, dem der Jagdschein wegen unwaidgerechtem Verhalten entzogen werden sollte.

Denn auch der hat Jagd und Jägern massiv geschadet und das Ansehen derselben öffentlich beschädigt. Wie immer nur meine Meinung, eigentlich unnötig zu schreiben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
A

anonym

Guest
Waffe im Kofferraum und Auto verschlossen - nichts wäre passiert.

Solche Vollpf.sten sorgen durch ihr Fehlverhalten dafür, das Gerichte immer weiter präzisieren und diese Präzisierungen regelmäßig zu weiteren Restriktionen führen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das "Promilleurteil" für Jäger.

Ich habe in einer Mercedeswerkstatt mal einen Blick in einen PKW werfen können. Dieser stand für min. zwei Tage dort zur Reparatur. In den Türablagen, der Mittelkonsole und auf dem Fahrzeugboden lagen geschätzte 20 Flinten und Büchsenpatronen.
Solche Leute sind unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes und ihnen gehört, in meinen Augen, die Karte gelocht.
 
Registriert
9 Mai 2010
Beiträge
1.087
Du darfst Dir sicher sein: bei mir hätte es eine Anzeige wegen Diebstahl gegeben.. irgendetwas wäre schon abhanden gekommen, bei dieser Aktion des Pächters.
Angriff ist bekanntlich die beste Verteidigung.

Merke: "Wie Du mir, so ich Dir!"

HAllo,

wenn das Auto abgeschlossen gewesen wäre, hätte er garnichts mitgenommen.

Die Liebe ich, die eine Fehler machen und dann nicht mans genug sind und den Anderen auch noch eine reindrücken wollen.:thumbdown:

Gruß
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
voyager,
schreib kein Blech!

HAllo,

wenn das Auto abgeschlossen gewesen wäre, hätte er garnichts mitgenommen.

Die Liebe ich, die eine Fehler machen und dann nicht mans genug sind und den Anderen auch noch eine reindrücken wollen.:thumbdown:

Gruß

Du wärst der Allererste, der seinen Hals retten wollte....

Wenn Du anders reagierst, bist Du einfach nur dumm !

Wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär.....

Lies halt einfach einmal, was ich im Vorfeld grundsätzlich dazu geschrieben habe. Vielleicht verstehst Du es ja auch...

"Wenn die Polizei hinzugezogen wäre, dann.... "


Dann wäre diese Nummer wasserdicht gewesen. So ist sie es eben nicht !
Jedenfalls nicht für mich.
 

M03

Registriert
31 Okt 2003
Beiträge
4.540
Du darfst Dir sicher sein: bei mir hätte es eine Anzeige wegen Diebstahl gegeben.. irgendetwas wäre schon abhanden gekommen, bei dieser Aktion des Pächters.
Angriff ist bekanntlich die beste Verteidigung.


Die Aktion des Pächters war ganz bestimmt im Sinne der öffentlichen Sicherheit und ganz bestimmt kein Diebstahl.

Ich bin mir sicher das du damit keinen Schritt weiter kommst und dir bestenfalls einen roten Balken an deiner Akte einhandelst.
 
A

anonym

Guest
Der will ja nur jemanden mit in den eigenen Abgrund nehmen...............was ich für besonders verwerflich halte. Aber seit Barschel gibts ja keine Ehre mehr, alles abgeschafft..........
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus achtundneuziger,
Ich habe in einer Mercedeswerkstatt mal einen Blick in einen PKW werfen können. .....

ich hatte einmal eine Maschinenpistole in Händen. Diese wurde in einem Dienstfahrzeug der Polizei vergessen....

Menschen machen Fehler, das kommt vor.

Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
67
Zurzeit aktive Gäste
610
Besucher gesamt
677
Oben