Jagdschein weg

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anonym

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Wenn man sich die Angelegenheit mit dem Forstdirektor, dem der Jagdschein entzogen worden ist, genauer ansieht, kann man zu dem Schluss kommen, dass hier sehr vereinfachend in der Presse berichtet wurde. Bisher habe ich mich auf die im Forum vorhandenen und verlinkten Informationen gestützt, nun aber die Urteile im vollen Wortlaut gelesen (empfehle ich jedem)

Soweit sich der FD gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarten wandte, ist er komplett unterlegen.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_minden/j2015/8_K_3010_14_Urteil_20150623.html

Soweit es um den Entzug des Jagdschein ging, wurde die Entscheidung über die verhängte Sperrfrist von 5 Jahren aufgehoben, weil sie Ermessensfehlerhaft war. Das bedeutet aber nicht, dass man bei fehlerfreier Anwendung des Ermessen nicht wieder zu der Sperrfrist von 5 Jahren gelangen könnte. Mit der vom Gericht selbst gelieferten Begründung ist das sogar wahrscheinlich: "Ausgehend von diesen Grundsätzen ist bei dem Kläger die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit gerechtfertigt. Auch wenn es vorliegend zu keinem konkreten Schaden von Personen gekommen ist, weil sich der Zeuge C. als Jäger mit Waffen auskennt und diese auf der Polizeidienststelle abgeliefert hat, ist der festgestellte Aufbewahrungsverstoß nicht derart geringfügig und unerheblich, dass er die Annahme einer Negativprognose nicht zu begründen vermöchte. Angesichts des überragenden Stellenwerts der Einhaltung von Aufbewahrungsvorschriften im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit ist die unterbliebene sichere Aufbewahrung im Waffenschrank während der dienstlichen Ortstermine als gravierendes Fehlverhalten des Klägers einzustufen. Zudem sieht das Gericht die Vorgehensweise des Klägers in dieser Hinsicht von einer gewissen Sorglosigkeit oder Nachlässigkeit dergestalt geprägt, dass es der Kläger offenbar überhaupt nicht für notwendig erachtet hat, seine Jagdwaffen erst unmittelbar vor Beginn der Jagd zu Hause abzuholen. Bei dieser Einschätzung verkennt das Gericht nicht, dass der Kläger schon aufgrund seiner beruflichen Stellung seit vielen Jahren Umgang mit Waffen pflegt und sogar an der Abnahme von Jägerprüfungen beteiligt ist. Es nimmt dem Kläger auch ab, dass er sich stets nach seinem subjektiven Empfinden in waffenrechtlicher Hinsicht ordnungsgemäß verhalten hat. Dies vermag ihn jedoch nicht zu entlasten, denn in Bezug auf die Trennung von Dienstgeschäften und Jagdausübung fehlt ihm offenbar die erforderliche Sensibilität und das Unrechtsbewusstsein, wenn er meint, sowohl als Jäger als auch in seiner beruflichen Stellung zum Führen von Waffen berechtigt zu sein und deshalb die Waffen schon vor Beginn der Dienstreise gegen 14.00 Uhr in das Fahrzeug verbringen zu dürfen, obwohl die Jagd erst nach Beendigung der dienstlichen Tätigkeit nach 16.00 Uhr geplant war. Gerade wegen seiner langjährigen beruflichen Kenntnis von den Aufbewahrungsvorschriften hätte er wissen müssen, dass hierbei der notwendige Zusammenhang zur Jagdausübung fehlt und sich damit die frühzeitige Herausnahme der Waffen aus dem sicheren Gewahrsam verbietet. Gründe der Praktikabilität und der Bequemlichkeit bei der Verbindung von Dienst und Jagd sowie die Tatsache einer möglicherweise seit Längerem praktizierten Vorgehensweise in dieser Hinsicht bieten insofern keinen Anlass, die Negativprognose in Frage zu stellen. Im Gegenteil liefern sie ein Indiz für eine gewisse Wahrscheinlichkeit, der Kläger werde auch künftig beim Transport und der Aufbewahrung seiner Waffen keine strikte Trennung zwischen Dienstgeschäften und der Jagdausübung vornehmen. Nach dem im Waffenrecht geltenden Sicherheitsmaßstab verdient der Kläger deshalb nicht mehr das Vertrauen darin, dass er auch in Zukunft in jeder Hinsicht Waffen und Munition sorgfältig verwahren werde."

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_minden/j2015/8_K_2615_14_Urteil_20150623.html

Im Forum wird diskutiert, ob "uns allen" hier etwas eingebrockt worden sei, weil das Gericht entschieden habe, das Entnehmen der Waffe ca. 2 Stunden vor der beabsichtigten Jagdausübung sei nicht zulässig, so ist dies falsch. Das Gericht stützt sich in beiden Urteilen in jeweils allen Teilaspekten auf früher ergangene Entscheidungen und Literaturstellen mit weiteren Nachweisen. Insgesamt also nichts neues.

Stellenweise klang an, der Jäger habe das abgesperrte Fahrzeug geöffnet. Diesen Vorwurf kann man vernünftiger Weise nicht aufrecht erhalten. Das das Fahrzeug zumindest an einer Tür unverschlossen war, wird vom FD nicht bestritten. Der FD selbst liefert hierzu drei mögliche Erklärungen: 1. Könne die Fernbedienung versehentlich beim Weggehen vom Fahrzeug betätigt worden sein. 2. Sei es möglich, dass durch Einwirkung des Praktikanten die hintere Tür unversperrt gewesen sei. Und 3. habe man inzwischen einen technischen Defekt festgestellt, aufgrund dessen eine der hinteren Türen unversperrt bleibt, auch wenn die Zentralverriegelung korrekt bedient worden ist.

Die Chronologie der Ereignisse.

22.10.2013 - Tag des Vorfalls
23.10.2013 - Abgabe der Waffe bei der Polizei durch den Jäger, nach vorhergehender anwaltlicher Beratung.
15.11.2013 - Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den FD (nach nur 3 Wochen)
19.05.2014 - Der Jäger erscheint "unaufgefordert bei der Jagdbehörde und schilderte dort den der Behörde bislang nicht bekannten Sachverhalt."
12.06.2014 - Anhörung des FD durch die UJB
25.06.2014 - Anhörung des FD durch die Waffenbehörde
30.09.2014 - UJB erklärt den Jagdschein für ungültig und zieht ihn ein
03.11.2014 - FD klagt gegen Entzug des JS
14.11.2014 - Waffenbehörde widerruft die WBKen
18.12.2014 - FD klagt gegen Widerruf der WBKen


Laut Presse hat der Jäger erst "Mitte 2014" erfahren, wem das Auto zuzurechnen ist. Ob das vor oder nach der Vorsprache bei der UJB war, kann ich nicht erkennen. Bemerkenswert ist auch, dass es die UJB war, die zuerst tätig wurde, obwohl der Polizei der Vorfall seit 23.10.2013 bekannt war und die Polizei in NRW die für den Vollzug des WaffG zuständige Behörde ist geschah hier 8 Monate nichts und auch nach der Anhörung ließ man sich 5 Monate Zeit mit dem Widerruf.

Wie immer hat hier einer viel zuviel geschwätzt oder schwätzen lassen. Damit wenigstens teilweise selber schuld.
 
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Mag ja sein, dass das Gericht korrekt geurteilt hat, trotzdem halte ich die Verhängung der "Höchststrafe" auch bei folgenlosen kleinen Verstößen gegen das Waffenrecht für übertrieben. Gibt es nicht im Verkehr so etwa wie Augenblicksversagen und wäre das nicht z.B. vergleichbar mit dem Vergessen der Herausnehmens des Magazins aus der unterladenen Waffe, weil man z.B. abgelenkt war? denn Fall hatten wir ja letztens.

Man vergleiche das mal mit anderen Lebensbereichen: Ein mal zu schnell gefahren, ohne Unfall, Führerschein mindestens 5 Jahre, eher lebenslang weg. Oder man denke an die häufigen Unfälle mit Giftstoffen im privaten Haushalt, vielleicht sollte man da auch eine Sachkundeprüfung vorschreiben und die Aufbewahrung der Putzmittel regelmäßig kontrollieren, der Aufschrei in diesem Lande wäre vermutlich groß.

Auch nach Lesen der Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht wäre ich bislang nicht davon ausgegangen, dass eine solche Handlung wie in diesem Fall (Waffen 2h vor der Jagd einpacken) zu einem Problem führen kann, vielleicht hab ich nur Glück gehabt, dass sich das bei meinen örtlichen Verhältnissen sowieso nicht anbietet.

Sicherlich werde ich mich auch weiterhin bemühen, die einschlägigen Gesetze peinlichst genau einzuhalten (auch wenn in solchen Fällen vielleicht doch nicht so klar ist, was geltende Rechtslage ist), das Recht sie schwachsinnig finden nehme ich mir aber auch.
 
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Mag ja sein, dass das Gericht korrekt geurteilt hat, trotzdem halte ich die Verhängung der "Höchststrafe" auch bei folgenlosen kleinen Verstößen gegen das Waffenrecht für übertrieben. Gibt es nicht im Verkehr so etwa wie Augenblicksversagen und wäre das nicht z.B. vergleichbar mit dem Vergessen der Herausnehmens des Magazins aus der unterladenen Waffe, weil man z.B. abgelenkt war? denn Fall hatten wir ja letztens.

Man vergleiche das mal mit anderen Lebensbereichen: Ein mal zu schnell gefahren, ohne Unfall, Führerschein mindestens 5 Jahre, eher lebenslang weg. Oder man denke an die häufigen Unfälle mit Giftstoffen im privaten Haushalt, vielleicht sollte man da auch eine Sachkundeprüfung vorschreiben und die Aufbewahrung der Putzmittel regelmäßig kontrollieren, der Aufschrei in diesem Lande wäre vermutlich groß.

Auch nach Lesen der Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht wäre ich bislang nicht davon ausgegangen, dass eine solche Handlung wie in diesem Fall (Waffen 2h vor der Jagd einpacken) zu einem Problem führen kann, vielleicht hab ich nur Glück gehabt, dass sich das bei meinen örtlichen Verhältnissen sowieso nicht anbietet.

Sicherlich werde ich mich auch weiterhin bemühen, die einschlägigen Gesetze peinlichst genau einzuhalten (auch wenn in solchen Fällen vielleicht doch nicht so klar ist, was geltende Rechtslage ist), das Recht sie schwachsinnig finden nehme ich mir aber auch.

Jeder hier ist alt genug um für die Taten, die er begeht, zur Rechenschaft gezogen zu werden. Wie hoch die Strafe allerdings ausfällt, ist in vielen Fällen vorher nicht absehbar. Aber allein aus diesem Grund sollte man doppelt vorsichtig sein, wenn man sich am Rande der Legalität bewegt und vorher eine Kosten / Nutzen Rechnung erstellen. Beim Parken oder Schwarzfahren geht das ganz einfach ;-). Es nützt auch nichts wenn man zur Entschuldigung sagt, das es doch alle tun. Nein, MICH hat man erwischt und die Anderen haben Glück gehabt. Wenn man mich beim zu schnellen Fahren erwischt, haben andere einen guten Job gemacht. Was ist daran verwerflich ? Nun sollte man das sportlich sehen, denn sie haben mich vorher 100 mal nicht erwischt. Und jetzt bitte ich um eine angemessene Bestrafung. Klingt blöd, ist aber so.
 
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15.11.2013 - Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den FD (nach nur 3 Wochen)
19.05.2014 - ......Jagdbehörde und schilderte dort den der Behörde bislang nicht bekannten Sachverhalt."
.

Nach meinem Empfinden hat das aber ein "Geschmäckle".
"Man kennt sich, man hilft sich" würde man in Köln sagen.

Mag mich ja täuschen. Hoffentlich.
 
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Nun denn, dann halten wir fest: es gab einen schlamperten FD, dem man zurecht WBK und JS entzogen hat und einen charakterdeformierten JP, der jagdlich keinen Fuß mehr auf den Boden bringen wird und möglicherweise strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt wird, als Nötiger, Erpresser oder dgl.
Und man sollte vorsichtshalber nie seine Waffe im Auto belassen, wenn man einkauft oder zum Schüsseltreiben einschlieft.
 
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stimmt...........:-D

Dumm gelaufen, wie singt Spider Murphey............" das Unglück lauert überall.........!"

Bye R-M
 
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...und JS entzogen hat und einen charakterdeformierten JP, der jagdlich keinen Fuß mehr auf den Boden bringen wird ....
Da wäre ich mir aber gar nicht so sicher, denn es gibt genug "Försterhasser" die solchen Helden am liebsten freie Büchse anbieten würden.

basti
 
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Da wäre ich mir aber gar nicht so sicher, denn es gibt genug "Försterhasser" die solchen Helden am liebsten freie Büchse anbieten würden.

basti

Man kann sich natürlich selber wichtiger nehmen als man ist und dazu aus einer Ausnahme eine Regel basteln (gibt genug.)
 
D

doghunter

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und einen charakterdeformierten JP, der jagdlich keinen Fuß mehr auf den Boden bringen wird .
Warum ist ein Mensch der sich an Recht und Gesetz hält "Charakterdeformiert"? Ich verstehe dieses Korpsgeist hier überhaupt nicht! Der FD hat richtig Scheiße gebaut und ist erwischt worden, Pech gehabt! Vermutlich ist es vorher 1000x gut gegangen. Ist wie bei Alkoholfahrten....1000x kommt man davon, bevor man erwischt wird. wer ist dann Schuld...der Polizist, weil er gerade mich anhielt, oder der "autofahrende Säufer"?
Welchen Bärendienst hätte der FD der Jagd geliefert, wenn ein paar Jungs die Büchse entnommen hätten und Räuber & Gendarm gespielt hätten?
Ich sehe die Schlagzeile vor mir
"11 jähriger erschossen, weil ein Jäger seine Waffe geladen im offenen Auto liegen ließ, während er spazieren ging" :thumbdown::thumbdown:
Sorry, aber der böse ist hier nur der FD...nicht der JP
 
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Nein, MICH hat man erwischt und die Anderen haben Glück gehabt. Wenn man mich beim zu schnellen Fahren erwischt, haben andere einen guten Job gemacht. Was ist daran verwerflich ? Nun sollte man das sportlich sehen, denn sie haben mich vorher 100 mal nicht erwischt. Und jetzt bitte ich um eine angemessene Bestrafung. Klingt blöd, ist aber so.

Das war nicht mein Punkt, gegen eine angemessene Strafe habe ich nichts, ich halte die Strafe allerdings nicht für angemessen, auch im Vergleich mit anderen Vergehen mit ähnlichem Gefährdungspotential.
 
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Warum ist ein Mensch der sich an Recht und Gesetz hält "Charakterdeformiert"? Ich verstehe dieses Korpsgeist hier überhaupt nicht!...
Sorry, aber der böse ist hier nur der FD...nicht der JP

Da war noch was mit " Einer Krähe hackt der anderen kein Auge aus" unter der Forstpartie ( bei Jagdpächtern unter sich gibt es doch deutlich mehr Konkurrenzempfindlichkeiten.)

Objektivitätist halt ein Frage des Objektives : von welcher Seite betrachte ich die Sachlage; durch welche Brille...

Und ich könnte Wetten abschließen; das die Personen die hier nun das Größte Wort gegen den Jagdpächter führen ( Hängt ihn höher!)

keinerlei bedenken dagegen hätten das gerade dieser oder andere FD's im Jagdoutfitt unter Vollbewaffnung Kirrungen; Ansitzeinrichtungen und in einigen Bundesländer Wildkameras in Nachbarrevieren " Kontrollieren".. und das dann auch noch zu 100 % mit ihrem " Diensteid" kompatibel finden.

Also; sehe es ihnen nach : wen die schon auf einem Auge Blind sind; dann würde die Hackenden Krähen bei Ihnen aber ziemlichen Kollateralschaden anrichten....:unbelievable::twisted:


TM
 
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Warum ist ein Mensch der sich an Recht und Gesetz hält "Charakterdeformiert"? Ich verstehe dieses Korpsgeist hier überhaupt nicht!
Du, das kann ich dir sehr genau erklären: Weil Recht und Gesetz nicht alles im Leben ist!
Es gibt immer auch eine menschliche Komponente, die von keinem Gesetz erfasst werden kann; und nicht selten steht diese Komponente den vorherrschenden Gesetzen konträr entgegen.

Ich bin in einer Diktatur aufgewachsen und da gab es auch ne ganze Menge Gesetze. Ich hätte mich aber lieber einsperren lassen als beispielsweise jemanden zu denunzieren, und vor den Staatsschergen, die für dieses System standen, habe ich ausgespuckt. Genauso wie ich heute vor Bullen ausspucke, die vor Schießständen auf der Lauer liegen, um Leuten Schwierigkeiten zu machen, die mit unverschlossenem Futteral vom Auto bis zur Schießstätte gehen.

Brauchst dich daher auch nicht wegen des Korpsgeistes zu wundern. Der ein oder andere nimmt sich halt die Freiheit, sich mit so einem nicht an einen Tisch zu setzen...
Wenn du am Verhalten des Jagdpächters nichts Verwerfliches finden kannst, dann spricht Einiges dafür, dass du vermutlich von gleicher Sorte bist.
Welchen Bärendienst hätte der FD der Jagd geliefert, wenn ein paar Jungs die Büchse entnommen hätten und Räuber & Gendarm gespielt hätten?
Ich sehe die Schlagzeile vor mir
"11 jähriger erschossen, weil ein Jäger seine Waffe geladen im offenen Auto liegen ließ, während er spazieren ging"
Sorry, aber der böse ist hier nur der FD...nicht der JP
Das ist doch an den Haaren herbeigezogen und geht weit an der Realität vorbei.
Wie viele Fälle von alleine im Wald ohne Aufsicht spielenden Kinder kennst du, die in ein Forstauto eingebrochen sind?

Da müsste viel eher jedes unverschlossene Auto mit Führerscheinentzug geahndet werden, wegen der Gefahr, dass sich mal ein Kind ans Steuer setzt!

Ich kann mich OberförsterVS nur anschließen: Der FD hat sein Fett abbekommen, er hätte es wissen müssen; mit dem würde ich aber, im Gegensatz zu dem Kläger, auch weiterhin mein Bier trinken...
 
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A

anonym

Guest
Warum ist ein Mensch der sich an Recht und Gesetz hält "Charakterdeformiert"?

Nunja, richtig ist, dass der FD Mist gebaut hat.

Richtig ist aber auch, dass der "Mensch, der sich an Recht uns Gesetz hält", seine Aussagen zu Ungunsten des FD mehrfach gedreht und gewendet hat, sich widersprochen hat und vom Gericht als unglaubwürdig eingestuft wurde - vielleicht mal das ganze Urteil lesen, ein paar Zitate:

"Diese Einlassung kann dem Kläger nach Auffassung des Gerichts nicht widerlegt werden. Fest steht lediglich, dass fünf Patronen bei der Polizei abgegeben worden sind, die nach der Behauptung des Jagdpächters C. aus dem Gewehr des Klägers stammen sollen. Allerdings bestehen erhebliche Zweifel im Hinblick auf die Glaubhaftigkeit dieses Zeugen und die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen. Diese begründen sich primär auf die Widersprüche in seinen Angaben. So hat er ausweislich des von ihm unterschriebenen Polizeiprotokolls vom 23.10.2013 erklärt, dass er in dem Fahrzeug des Klägers auf der Rücksitzbank ein offensichtlich gefülltes Futteral gesehen hat. Dieses will er dann von der Rückbank geholt haben. Es sei nicht verschlossen gewesen. Erst als er es geöffnet habe, habe er die Repetierbüchse mit Zielfernrohr entdeckt. Demgegenüber hat er in der mündlichen Verhandlung ausgesagt, die Waffe habe offen auf einer Decke auf der Rücksitzbank im Pkw gelegen, das Futteral dazu habe sich im Fußraum befunden. Selbst als ihm seine anderslautenden Angaben bei der Polizei entgegengehalten wurden, verblieb er bei der zuletzt genannten Aussage. Eine Aufklärung dieses Widerspruchs ist durch ihn nicht nachvollziehbar erfolgt. Widersprüchlich sind auch seine weiteren Angaben. So will er nach seiner ersten Aussage bei der Polizei zunächst das Auto gesehen und die Waffe an sich genommen haben. Erst im Anschluss daran habe er einen Wanderer angesprochen, ob dieser möglicherweise Personen gesehen habe, die zu dem Fahrzeug gehören könnten. Demgegenüber gab er bei seiner im Mai 2014 erfolgten Vorsprache vor der Jagdbehörde an, er sei ca. zehn Minuten, nachdem er das Fahrzeug entdeckt habe, von einer Wandergruppe angesprochen worden, ob es sich dabei um sein Fahrzeug handele. In der mündlichen Verhandlung hat er dagegen darauf verwiesen, eine Gruppe von Wanderern habe ihn überhaupt erst auf das Fahrzeug aufmerksam gemacht. Sie hätten ihn also zeitlich vor dem Auffinden des Fahrzeugs mit der Waffe angesprochen. Darüber hinaus hat der Zeuge keine überzeugende Erklärung dafür zu geben vermocht, warum er die von ihm aufgefundene Waffe nicht unmittelbar zur Polizei gebracht, sondern hiermit bis zum nächsten Mittag gewartet hat. Denn er hat auf die entsprechende Frage lediglich lapidar mitgeteilt, er habe an dem Abend noch „etwas vor gehabt“. Angesichts dieser Ungereimtheiten und des Eindrucks, den der Zeuge in der mündlichen Verhandlung hinterlassen hat, sieht es das Gericht vor dem Hintergrund einer auch von ihm eingeräumten Auseinandersetzung mit dem Landesforstamt nicht durch seine Aussage und die erst einen Tag später erfolgte Vorlage der Patronen bei der Polizei als erwiesen an, dass die abgegebenen Patronen tatsächlich vom Kläger stammen und dessen Gewehr tatsächlich geladen war."

"Angesichts der bereits oben für den Zeugen C. beschriebenen Zweifel an dessen Glaubwürdigkeit in Bezug auf seine widersprüchlichen Behauptungen ist deshalb auch der Nachweis nicht erbracht, dass die Waffen unverdeckt und damit offen einsehbar auf der Rücksitzbank lagen."

D.h. das Gericht glaubte dem Zeugen (und Anzeigeerstatter) keinen mm weit.

Tja und das es ihm schlicht wichtig war, den FD "dranzukriegen", ergibt sich aus folgender Info: "Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde bereits am 15.11.2013 eingestellt. Am 19.05.2014 erschien der Zeuge C. unaufgefordert bei der Jagdbehörde und schilderte dort den der Behörde bislang nicht bekannten Sachverhalt."

Insofern, "Recht und Gesetz" - das sieht für mich völlig anders aus. Da wollte einer "Rache" am Verpächter und hat eine Steilvorlage bekommen.

Un, mal als Arbeitshypothese:
Die Waffe war tatsächlich (wie vom FD angegeben) nicht geladen. Das bedeutet wiederum, dass der Zeuge die Waffe geladen haben muss, um den FD stärker zu belasten. Wenn ich mir dann die hierfür erforderliche kriminelle Energie vorstelle, dann ist der Schritt der Unterstellung, das Fahrzeug geöffnet zu haben (oder die Fernbedienung via Störsender gestört zu haben, gibt's ab 50 €) nicht weit.
 
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