A
anonym
Guest
Wird wohl nicht legal sein.
Die Waffe darf ich schlieslich nur zur Befugten Jagdausübung führen...
Falsch.
Wird wohl nicht legal sein.
Die Waffe darf ich schlieslich nur zur Befugten Jagdausübung führen...
Wenn man sich die Angelegenheit mit dem Forstdirektor, dem der Jagdschein entzogen worden ist, genauer ansieht, kann man zu dem Schluss kommen, dass hier sehr vereinfachend in der Presse berichtet wurde. Bisher habe ich mich auf die im Forum vorhandenen und verlinkten Informationen gestützt, nun aber die Urteile im vollen Wortlaut gelesen (empfehle ich jedem)
Soweit sich der FD gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarten wandte, ist er komplett unterlegen.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_minden/j2015/8_K_3010_14_Urteil_20150623.html
Soweit es um den Entzug des Jagdschein ging, wurde die Entscheidung über die verhängte Sperrfrist von 5 Jahren aufgehoben, weil sie Ermessensfehlerhaft war. Das bedeutet aber nicht, dass man bei fehlerfreier Anwendung des Ermessen nicht wieder zu der Sperrfrist von 5 Jahren gelangen könnte. Mit der vom Gericht selbst gelieferten Begründung ist das sogar wahrscheinlich: "Ausgehend von diesen Grundsätzen ist bei dem Kläger die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit gerechtfertigt. Auch wenn es vorliegend zu keinem konkreten Schaden von Personen gekommen ist, weil sich der Zeuge C. als Jäger mit Waffen auskennt und diese auf der Polizeidienststelle abgeliefert hat, ist der festgestellte Aufbewahrungsverstoß nicht derart geringfügig und unerheblich, dass er die Annahme einer Negativprognose nicht zu begründen vermöchte. Angesichts des überragenden Stellenwerts der Einhaltung von Aufbewahrungsvorschriften im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit ist die unterbliebene sichere Aufbewahrung im Waffenschrank während der dienstlichen Ortstermine als gravierendes Fehlverhalten des Klägers einzustufen. Zudem sieht das Gericht die Vorgehensweise des Klägers in dieser Hinsicht von einer gewissen Sorglosigkeit oder Nachlässigkeit dergestalt geprägt, dass es der Kläger offenbar überhaupt nicht für notwendig erachtet hat, seine Jagdwaffen erst unmittelbar vor Beginn der Jagd zu Hause abzuholen. Bei dieser Einschätzung verkennt das Gericht nicht, dass der Kläger schon aufgrund seiner beruflichen Stellung seit vielen Jahren Umgang mit Waffen pflegt und sogar an der Abnahme von Jägerprüfungen beteiligt ist. Es nimmt dem Kläger auch ab, dass er sich stets nach seinem subjektiven Empfinden in waffenrechtlicher Hinsicht ordnungsgemäß verhalten hat. Dies vermag ihn jedoch nicht zu entlasten, denn in Bezug auf die Trennung von Dienstgeschäften und Jagdausübung fehlt ihm offenbar die erforderliche Sensibilität und das Unrechtsbewusstsein, wenn er meint, sowohl als Jäger als auch in seiner beruflichen Stellung zum Führen von Waffen berechtigt zu sein und deshalb die Waffen schon vor Beginn der Dienstreise gegen 14.00 Uhr in das Fahrzeug verbringen zu dürfen, obwohl die Jagd erst nach Beendigung der dienstlichen Tätigkeit nach 16.00 Uhr geplant war. Gerade wegen seiner langjährigen beruflichen Kenntnis von den Aufbewahrungsvorschriften hätte er wissen müssen, dass hierbei der notwendige Zusammenhang zur Jagdausübung fehlt und sich damit die frühzeitige Herausnahme der Waffen aus dem sicheren Gewahrsam verbietet. Gründe der Praktikabilität und der Bequemlichkeit bei der Verbindung von Dienst und Jagd sowie die Tatsache einer möglicherweise seit Längerem praktizierten Vorgehensweise in dieser Hinsicht bieten insofern keinen Anlass, die Negativprognose in Frage zu stellen. Im Gegenteil liefern sie ein Indiz für eine gewisse Wahrscheinlichkeit, der Kläger werde auch künftig beim Transport und der Aufbewahrung seiner Waffen keine strikte Trennung zwischen Dienstgeschäften und der Jagdausübung vornehmen. Nach dem im Waffenrecht geltenden Sicherheitsmaßstab verdient der Kläger deshalb nicht mehr das Vertrauen darin, dass er auch in Zukunft in jeder Hinsicht Waffen und Munition sorgfältig verwahren werde."
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_minden/j2015/8_K_2615_14_Urteil_20150623.html
Im Forum wird diskutiert, ob "uns allen" hier etwas eingebrockt worden sei, weil das Gericht entschieden habe, das Entnehmen der Waffe ca. 2 Stunden vor der beabsichtigten Jagdausübung sei nicht zulässig, so ist dies falsch. Das Gericht stützt sich in beiden Urteilen in jeweils allen Teilaspekten auf früher ergangene Entscheidungen und Literaturstellen mit weiteren Nachweisen. Insgesamt also nichts neues.
Stellenweise klang an, der Jäger habe das abgesperrte Fahrzeug geöffnet. Diesen Vorwurf kann man vernünftiger Weise nicht aufrecht erhalten. Das das Fahrzeug zumindest an einer Tür unverschlossen war, wird vom FD nicht bestritten. Der FD selbst liefert hierzu drei mögliche Erklärungen: 1. Könne die Fernbedienung versehentlich beim Weggehen vom Fahrzeug betätigt worden sein. 2. Sei es möglich, dass durch Einwirkung des Praktikanten die hintere Tür unversperrt gewesen sei. Und 3. habe man inzwischen einen technischen Defekt festgestellt, aufgrund dessen eine der hinteren Türen unversperrt bleibt, auch wenn die Zentralverriegelung korrekt bedient worden ist.
Die Chronologie der Ereignisse.
22.10.2013 - Tag des Vorfalls
23.10.2013 - Abgabe der Waffe bei der Polizei durch den Jäger, nach vorhergehender anwaltlicher Beratung.
15.11.2013 - Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den FD (nach nur 3 Wochen)
19.05.2014 - Der Jäger erscheint "unaufgefordert bei der Jagdbehörde und schilderte dort den der Behörde bislang nicht bekannten Sachverhalt."
12.06.2014 - Anhörung des FD durch die UJB
25.06.2014 - Anhörung des FD durch die Waffenbehörde
30.09.2014 - UJB erklärt den Jagdschein für ungültig und zieht ihn ein
03.11.2014 - FD klagt gegen Entzug des JS
14.11.2014 - Waffenbehörde widerruft die WBKen
18.12.2014 - FD klagt gegen Widerruf der WBKen
Laut Presse hat der Jäger erst "Mitte 2014" erfahren, wem das Auto zuzurechnen ist. Ob das vor oder nach der Vorsprache bei der UJB war, kann ich nicht erkennen. Bemerkenswert ist auch, dass es die UJB war, die zuerst tätig wurde, obwohl der Polizei der Vorfall seit 23.10.2013 bekannt war und die Polizei in NRW die für den Vollzug des WaffG zuständige Behörde ist geschah hier 8 Monate nichts und auch nach der Anhörung ließ man sich 5 Monate Zeit mit dem Widerruf.
Mag ja sein, dass das Gericht korrekt geurteilt hat, trotzdem halte ich die Verhängung der "Höchststrafe" auch bei folgenlosen kleinen Verstößen gegen das Waffenrecht für übertrieben. Gibt es nicht im Verkehr so etwa wie Augenblicksversagen und wäre das nicht z.B. vergleichbar mit dem Vergessen der Herausnehmens des Magazins aus der unterladenen Waffe, weil man z.B. abgelenkt war? denn Fall hatten wir ja letztens.
Man vergleiche das mal mit anderen Lebensbereichen: Ein mal zu schnell gefahren, ohne Unfall, Führerschein mindestens 5 Jahre, eher lebenslang weg. Oder man denke an die häufigen Unfälle mit Giftstoffen im privaten Haushalt, vielleicht sollte man da auch eine Sachkundeprüfung vorschreiben und die Aufbewahrung der Putzmittel regelmäßig kontrollieren, der Aufschrei in diesem Lande wäre vermutlich groß.
Auch nach Lesen der Verwaltungsvorschrift zum Waffenrecht wäre ich bislang nicht davon ausgegangen, dass eine solche Handlung wie in diesem Fall (Waffen 2h vor der Jagd einpacken) zu einem Problem führen kann, vielleicht hab ich nur Glück gehabt, dass sich das bei meinen örtlichen Verhältnissen sowieso nicht anbietet.
Sicherlich werde ich mich auch weiterhin bemühen, die einschlägigen Gesetze peinlichst genau einzuhalten (auch wenn in solchen Fällen vielleicht doch nicht so klar ist, was geltende Rechtslage ist), das Recht sie schwachsinnig finden nehme ich mir aber auch.
15.11.2013 - Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den FD (nach nur 3 Wochen)
19.05.2014 - ......Jagdbehörde und schilderte dort den der Behörde bislang nicht bekannten Sachverhalt."
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Da wäre ich mir aber gar nicht so sicher, denn es gibt genug "Försterhasser" die solchen Helden am liebsten freie Büchse anbieten würden....und JS entzogen hat und einen charakterdeformierten JP, der jagdlich keinen Fuß mehr auf den Boden bringen wird ....
Da wäre ich mir aber gar nicht so sicher, denn es gibt genug "Försterhasser" die solchen Helden am liebsten freie Büchse anbieten würden.
basti
Warum ist ein Mensch der sich an Recht und Gesetz hält "Charakterdeformiert"? Ich verstehe dieses Korpsgeist hier überhaupt nicht! Der FD hat richtig Scheiße gebaut und ist erwischt worden, Pech gehabt! Vermutlich ist es vorher 1000x gut gegangen. Ist wie bei Alkoholfahrten....1000x kommt man davon, bevor man erwischt wird. wer ist dann Schuld...der Polizist, weil er gerade mich anhielt, oder der "autofahrende Säufer"?und einen charakterdeformierten JP, der jagdlich keinen Fuß mehr auf den Boden bringen wird .
Nein, MICH hat man erwischt und die Anderen haben Glück gehabt. Wenn man mich beim zu schnellen Fahren erwischt, haben andere einen guten Job gemacht. Was ist daran verwerflich ? Nun sollte man das sportlich sehen, denn sie haben mich vorher 100 mal nicht erwischt. Und jetzt bitte ich um eine angemessene Bestrafung. Klingt blöd, ist aber so.
Warum ist ein Mensch der sich an Recht und Gesetz hält "Charakterdeformiert"? Ich verstehe dieses Korpsgeist hier überhaupt nicht!...
Sorry, aber der böse ist hier nur der FD...nicht der JP
Du, das kann ich dir sehr genau erklären: Weil Recht und Gesetz nicht alles im Leben ist!Warum ist ein Mensch der sich an Recht und Gesetz hält "Charakterdeformiert"? Ich verstehe dieses Korpsgeist hier überhaupt nicht!
Das ist doch an den Haaren herbeigezogen und geht weit an der Realität vorbei.Welchen Bärendienst hätte der FD der Jagd geliefert, wenn ein paar Jungs die Büchse entnommen hätten und Räuber & Gendarm gespielt hätten?
Ich sehe die Schlagzeile vor mir
"11 jähriger erschossen, weil ein Jäger seine Waffe geladen im offenen Auto liegen ließ, während er spazieren ging"
Sorry, aber der böse ist hier nur der FD...nicht der JP
Warum ist ein Mensch der sich an Recht und Gesetz hält "Charakterdeformiert"?
.....dann ist der Schritt der Unterstellung, das Fahrzeug geöffnet zu haben (oder die Fernbedienung via Störsender gestört zu haben, gibt's ab 50 €) nicht weit.[
/QUOTE]
Jetzt sollten wir aber mal "die Kirche im Dorf lassen"!