Waffenaufbewahrung bei Geschwistern

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Hallo zusammen,


Ich bin vor 6 Jahren von NRW nach Thüringen gezogen. In NRW lebt mein Bruder.

Da ich in Thüringen nur auf Hochwild jage steht meine 17HMR und die Flinte nur im Schrank und werden nicht benutzt. Wenn ich nach NRW fahre, geht es meist zusammen auf Niederwild.

Da ich nicht jedes mal mit Waffe quer durch Deutschland fahren möchte, wollte ich die 2 Langwaffen bei meinem Bruder im Schrank stehen lassen.

Ist das rechtlich in Ordnung oder muss etwas beachtet oder gar eingetragen werden?


mfg Simon
 
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Hallo zusammen,


Ich bin vor 6 Jahren von NRW nach Thüringen gezogen. In NRW lebt mein Bruder.

Da ich in Thüringen nur auf Hochwild jage steht meine 17HMR und die Flinte nur im Schrank und werden nicht benutzt. Wenn ich nach NRW fahre, geht es meist zusammen auf Niederwild.

Da ich nicht jedes mal mit Waffe quer durch Deutschland fahren möchte, wollte ich die 2 Langwaffen bei meinem Bruder im Schrank stehen lassen.

Ist das rechtlich in Ordnung oder muss etwas beachtet oder gar eingetragen werden?


mfg Simon

Wen die Person bei der die Waffen zwischenzeitlich eingelagert werden; Berechtigt ist solche Waffen z B Jagdlich zu führen; hast du bedeutend weniger Probleme.

Diese Frage also erstmal beantworten.

TM
 
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Mein Bruder hat einen gültigen Jagdschein.

Ordnungsgemäße Lagerung im A Schrank ist auch gegeben.

wmh Simon
 
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Mein Bruder hat einen gültigen Jagdschein.

Ordnungsgemäße Lagerung im A Schrank ist auch gegeben.

wmh Simon

Ich sehe keine Probleme.

Da du Ihm die WAffen auch nicht Überläst ( Tasächliche Gewalt dadrüber ausübst; also Besitzer ist ) sehe ich auch keine veranlassung einen Leihschein
auszustellen.

Letzendlich aber einfach mal bei deinem Sachbearbeiter und dem deines Bruders mal Nachfragen; den nur dem der Fragt wird Antwort gegeben...

Und wen du das noch per E-Mailo machst; hast du und dein Bruder auch gleich was für die Zukunft in den Fingern. Und die beiden Sachbearbeiter können sich austauschen... und wissen vom Sachverhalt.


TM
 
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Ich habe das gleiche Thema:

Mein Sohn stellt ständig Waffen bei mir unter.

Ich habe das bei der entsprechenden Behörde angesprochen.

Anwort: Ich solle eine Kopie der WBK meines Sohnes dabeilegen, damit man bei einer Kontrolle sieht, dass die Waffen meines Sohnes ordnungsgemäß eingetragen sind. Das ist alles super!

Du solltest in NRW mal nachfragen, wie die es gerne hätten.

TH
 
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Die Frage hab ich mir auch schon gestellt. Bei einer Lagerung in einem gemeinsamen Schrank sehe ich ein Problem, da Ihr ja nicht in häuslicher Gemeinschaft wohnt und die Fristen von 2 bzw. 4 Wochen überschritten sein dürften. Bei zwei getrennten Schränken sollte es OK sein.

Wenn es eine anderslautende Auskunft der Behörde gibt würde ich mir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen!
 
A

anonym

Guest
Vorübergehende Verwahrung und der Erwerb dazu ist erlaubnisfrei. Vorübergehend und absehbar endlich ist eine Verwahrung nach meiner RA z.B. auch dann, wenn sie "bis zur nächsten Jagd in ein paar Monaten" abgemacht würde. Der Verwahrer muss halt eben irgendeine WBK oder im Falle von ausschl. LW wenigstens einen gültigen Jagdschein haben.
 
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Das stimmt zwar, aber bei den aktuellen Urteilen zum Waffenrecht würde ich selbst mich nicht auf die Diskussion einlassen, ob ein paar Monate noch vorübergehend sind. entweder ich bekomme eine schriftliche Stellungnahme der Behörde oder ich würde mich an den übrigen Fristen im Waffenrecht orientieren.
 
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Vielen dank für die zahlreichen Antworten, ich werde kommende Woche mal das Landratsamt besuchen gehen, in der Hoffnung eine verbindliche aussage zu bekommen.

wmh Simon
 
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Der Besuch beim Landratsamt ist sicherlich nicht verkehrt. Dennoch habe ich gerade da schlechte Erfahrungen gemacht, weil die dortigen Fachkräfte mitunter erhebliche Defizite in ihrer Kenntnis des Waffenrechts aufweisen. Jedenfalls ist das bei mir hier in Thüringen der Fall. Entscheidend ist doch nicht, was die Damen und Herren gerne hätten, sondern was tatsächlich im Gesetz steht. Nur die genaue Kenntnis desselben schafft wirkliche Sicherheit bei Kontrollen durch Polizei und andere Behörden. Auch die müssen sich an die Regeln halten.
 
A

anonym

Guest
1. Das stimmt zwar,

2. ich würde mich an den übrigen Fristen im Waffenrecht orientieren.

1. Eben. Keine weiteren Diskussionen notwendig.

2. Die NUR für die DA geregelten Fälle sind; der Gesetzgeber hat absichtlich aber KEINEN Zeitraum bei der vorübergehenden Verwahrung genannt, weil das ein der jeweiligen Lage entsprechender individueller Zeitraum sein MUSS, den damit kein Gesetzgeber, sondern eine konkrete Situation bestimmt und der nur absehbar endlich zu sein hat, damit er noch vorübergehend ist, z.B. Auslandsaufenthalt für 3 Jahre versus Auslandsaufenthalt forever.

"Ich würde" hat in solchen Rechtsdiskussionen wie hier daher nichts zu suchen, allenfalls als conclusio, wenn man (als wirklich Wissender) z.B. in einer festgestellten verfassungswidrigen Situation oder bei einer solchen Rechtslage eher zu einem Verzicht denn zu einem normal noch zulässigen Tun raten muss, um den Mandanten oder sonst in einer bescheidenen Situation befindlichen zu schützen. Das braucht man aber hier im SV NOCH nicht, denn die Sache ist glasklar, wie sie von mir weiter oben geschrieben wurde.

Bleibt nur noch anzumerken, dass im Fall einer Kontrolle am besten alle Aussagen mit Ausnahme vielleicht der magischen Worte "erworben und besessen zwecks vorübergehender Verwahrung von Herrn XY" erstmal zu unterbleiben haben, sollen se beschlagnahmen, alles andere macht dann ein es viel leichter habender Fachmann. Wer das anders "machen würde", soll es meinetwegen tun. Ich bin ja nicht sein Papi, GsD........

Hier gäbe es zudem noch die Möglichkeit, beim Bruder einen eigenen A/B-Schrank hinzustellen und den Schlüssel selber zu behalten, damit sind die Waffen nicht an diesen überlassen und Bruder bräuchte nicht einmal selber irgendwelche waffenrechtlichen Erlaubnisse zu haben.

Da solche rechtssicheren und von mir bislang kostenlos erteilten Ratschläge normal aber Geld kosten, wenn man einen Fachmann konsultiert, und ich hier immer wieder editiert werde, anstatt Kohle zu kriegen, wenn ich jemandem zu recht (bei unmaßgeblichen, "volksnah dep.perten", wiederholten -weil niemand auf den Schreiber hören mochte- und damit auf die Nerven gehenden Meinungsäußerungen, bei rechtlichem Unsinn oder offensichtlicher, widerlicher Doppelmoral) ans Bein trete, lass ich das künftighin, ich bin ja kein Masochist.

Tut meinetwegen was ihr wollt oder würdet, ich tu das, was richtig ist. Und fragt dann aber bitte nicht in einem Forum ggf. anwesende Fachleute nach Recht, sondern da, wo es Geld kostet oder wo die zuständige Behörde sitzt, die euch darüber nur ausnahmsweise (wenn es rechtlich so bestimmt ist) Auskunft geben MUSS, andernfalls aber nicht, und auch dann kostet es Geld.

Ihr seid erwachsen, habt eure eigenen Entscheidungen zu treffen. Waffenbehörden bewilligen oder widerrufen regelm. nur, Auskünfte über eine Rechtslage brauchen sie nicht zu erteilen, die sind zudem gesetzl. begrenzt, z.B. § 2 V WaffG, und sie sind nicht kostenlos. Wenn man eine kostenlose und im Gesetz nicht geregelte Auskunft bekommt, umso besser, aber ich weise halt auch in dem Zusammenhang auf die andere, die rechtliche Seite hin.

Denn man tau, ab ins Schwimmbecken bei der Hitze...........
 
Zuletzt bearbeitet:
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Vielen dank für die ausführliche Antwort FN 1900.

Auch wenn ich nach dem 2. mal lesen immer noch nicht sicher bin ob ich das jetzt richtig verstanden hab:35:

liegt bestimmt an der Hitze


"Amtsdeutsch" ist was schönes...

wmh Simon
 
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"Ich würde" hat in solchen Rechtsdiskussionen wie hier daher nichts zu suchen, allenfalls als conclusio, wenn man (als wirklich Wissender) z.B. in einer festgestellten verfassungswidrigen Situation oder bei einer solchen Rechtslage eher zu einem Verzicht denn zu einem normal noch zulässigen Tun raten muss, um den Mandanten oder sonst in einer bescheidenen Situation befindlichen zu schützen. Das braucht man aber hier im SV NOCH nicht, denn die Sache ist glasklar, wie sie von mir weiter oben geschrieben wurde.

Ich für meinen Teil kann mit meiner Zeit was besseres anfangen als in solchen Fragen Präzedenzfälle auszufechten, vor allem vor dem Hintergrund anderer Entscheidungen in Fragen des Waffenrechts die eigentlich laut Gesetz auch hätten klar sein sollen. Daher würde ich (und natürlich ist der Konjunktiv sprachlich da richtig) in der Situation einfach einen weiteren Schrank kaufen und hätte alle Diskussionen vermieden, die paar Euro wäre mir das allemal wert. Wer natürlich keine anderen Hobbys hat...

Spätestens wenn der Richter argumentiert es wäre ja nicht vorübergehend, da zum Zeitpunkt des Einstellens der Waffen nicht abzusehen gewesen wäre wann der Zustand endet, da diese jagdliche Gegenenheit ja offensichtlich auf Dauerhaftigkeit ausgelegt ist, schaut man blöd in die Wäsche.

Jedenfalls kann ich nach fast 50 Lebensjahren und schon mehreren Prozessen gegen unseren Staat nur den alten Spruch von "Auf hoher See und vor Gericht alleine in Gottes Hand" bestätigen.
 
A

anonym

Guest
Ich für meinen Teil kann mit meiner Zeit was besseres anfangen als in solchen Fragen Präzedenzfälle auszufechten, vor allem vor dem Hintergrund anderer Entscheidungen in Fragen des Waffenrechts die eigentlich laut Gesetz auch hätten klar sein sollen. Daher würde ich (und natürlich ist der Konjunktiv sprachlich da richtig) in der Situation einfach einen weiteren Schrank kaufen und hätte alle Diskussionen vermieden, die paar Euro wäre mir das allemal wert. Wer natürlich keine anderen Hobbys hat...

Spätestens wenn der Richter argumentiert es wäre ja nicht vorübergehend, da zum Zeitpunkt des Einstellens der Waffen nicht abzusehen gewesen wäre wann der Zustand endet, da diese jagdliche Gegenenheit ja offensichtlich auf Dauerhaftigkeit ausgelegt ist, schaut man blöd in die Wäsche.

Jedenfalls kann ich nach fast 50 Lebensjahren und schon mehreren Prozessen gegen unseren Staat nur den alten Spruch von "Auf hoher See und vor Gericht alleine in Gottes Hand" bestätigen.

Jetzt hätt man halt verstehen müssen, was ich im Gesamtzusammenhang und in Bezug auf die Ausgangslage geschrieben und gemeint hab, selber noch was dazu denken, warum das alles selbstverständlich ausschließlich vorübergehend ist, nichts sonst, ich mach ja nicht eure Arbeit, aber da mangelt es leider nicht nur dir ganz offensichtlich dran. Rechtswissenschaftliche Elaborate werden halt meist nur von Rechtswissenschaftlern verstanden, und selbst von denen ja viel zu oft auch nicht. Es ist wie immer verschwendete Zeit und Herzblut, wenn man hier in den Rechtsecken und auch sonst was zum besten gibt. Sollen die hier in letzter Zeit bis auf ganz wenige Ausnahmen Flachsinn Verbreitenden halt weiter schreiben, ich hab ja nichts dagegen, blamieren kann man sich ja immer nur selber.

Im übrigen habe ich eine weitere saubere Lösung präsentiert, die auch möglich wäre und gleichfalls völlig riskolos ist.

Auf die nächsten Rechtsfragen könnt ich andernfalls ja auch schreiben: "Frag deine Behörde" oder wenigstens, nachdem ein Wissender geschrieben hat "Ich würde das (trotzdem) anders machen" :) Mehr ist das hier glaub ich nicht mehr wert, es it nicht nur kostenlos, sondern regelm. eh umsonst.
 

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