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In Falle des Generalbundesanwaltes ist die These vom Eingreifen der Politik in die "unabhängige" Justiz einfach sachlich rundherum falsch. Wer das dagegen dennoch beklagt (wie z.B. Herr Range selbst), kann sich über den Status des Generalbundesanwaltes und seine Aufgaben gerne auf dessen eigener Homepage informieren:
"Die Stellung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof weist eine statusrechtliche Besonderheit auf. Der Generalbundesanwalt ist "politischer Beamter" (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BBG). Die beamtenrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass er sich in Erfüllung seiner Aufgaben in fortdauernder Übereinstimmung mit den für ihn einschlägigen grundlegenden kriminalpolitischen Ansichten und Zielsetzungen der Regierung befindet. Er kann jederzeit ohne nähere Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden."
Mit den entsprechenden Konsequenzen im konkreten Fall - alles formal richtig. Ein Hautgout bleibt trotzdem!
Ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ist noch keine Anklage und eine Anklage ist kein Schuldspruch. Das ist Sache des Richters und er ist völlig unabhängig in seinen Entscheidungen.
Das Problem ist aber, dass die Politik hier im Vorfeld eines möglichen Prozesses schon Einfluss nimmt und bereits die Ermittlungen unterbindet, so dass es gar nicht mehr zu einer prozessualen juristischen Würdigung kommen kann. Das ist klarer politischer Opportunismus!
Ich finde es schon interessant zu wissen, ob diese veröffentlichten Unterlagen geheim waren und wenn ja, ob in Folge Pressefreiheit einen Geheimnisverrat rechtfertigt.
Werden wir aber nie erfahren! Ich bin kein Jurist, aber in der faktischen Auswirkung kommt der aktuelle Umgang mit der Angelegenheit "in meiner Welt" einer Rechtsbeugung verdammt nahe!