strengste Anforderung an Schiessnachweis

K

kirehe mohoao

Guest
Welches Bundesland hat eigentlich die höchsten Anforderungen an den Schiessnachweis? Soweit man diese erfüllt hat, sollte es doch keine Probleme in einem dritten Bundesland geben.

So umfasst ein Nachweis der z.B. 5 Schuss mit 3 Treffern in den Ringen 8-10 beim lfd. Keiler fordert auch den reinen "Übungsnachweis".

Letztlich bräuchte man dann nur einen Nachweis erbringen und der Föderalismus wäre ausgehebelt.
 
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Na deiner ist auch nicht besonders gängig.
Klingt mehr nach NSA, BND, KGB.
Bei den vielen Einsern ist Elferrat naheliegend :p
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
00111011 00101001
Also wirklich das hättest du mir aber ruhig sagen können das du beim Nsa arbeitest , da müssen wir uns nochmal unterhalten :lol:
Schließlich will ich wissen welche Informationen von dir über mich weiter geleitet wurden :bye:
 
A

anonym

Guest
Dann hätte ich aber noch einen dazu genommen

00111011 00101101 00101001

Ohne sieht's bescheuert aus.

;-)
 
G

Gelöschtes Mitglied 13232

Guest
In NRW seit dem neuen Jagdgesetz: 3 Schuss laufender Keiler, 3 Schuss stehen freihändig auf den stehenden Keiler, 3 Schuss sitzend aufgelegt auf den stehenden Keiler. Es sind mindestens 50 Ringe zu erreichen.
Finde ich totalen Quatsch. Man kann theoretisch die ersten 3 komplett vorbei schießen, wenn man auf den stehenden dann gut trifft. Mit Schiessnachweis für Bewegungsjag hat das also recht wenig zu tun, wenn sich das Wild nicht bewegt. Auch, wenn es in der Realität ab und an langsam kommt, oder verhofft.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
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In NRW seit dem neuen Jagdgesetz: 3 Schuss laufender Keiler, 3 Schuss stehen freihändig auf den stehenden Keiler, 3 Schuss sitzend aufgelegt auf den stehenden Keiler. Es sind mindestens 50 Ringe zu erreichen.
Finde ich totalen Quatsch. Man kann theoretisch die ersten 3 komplett vorbei schießen, wenn man auf den stehenden dann gut trifft. Mit Schiessnachweis für Bewegungsjag hat das also recht wenig zu tun, wenn sich das Wild nicht bewegt. Auch, wenn es in der Realität ab und an langsam kommt, oder verhofft.

Ich finde es auch totalen Quatsch, aber interessanterweise hauen die meisten beim Stehenden vorbei... Ich übrigens auch... Hatte meine 57 mit sitzend und laufend und hatte dann auch keinen Bock mehr mir noch Mühe zu geben.
 
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Wenn sich die Jäger auf das beschränken würden was sie können,
wäre sowohl #7 als auch #10 doch in Ordnung.

(Man möge jetzt aber nicht darauf verfallen, an den aufgelegten Schuss
höhere Anforderungen zu stellen ;-)).
 
K

kirehe mohoao

Guest
Für so einen exotisch klingenden Nutzernamen ist Dein vorauseilender Gehorsam aber ziemlich Deutsch. ;-)


Guten Morgen,

um die Spekulationen etwas einzudämmen: kirehe mohoao kommt aus der maorischen Sprache. In meiner alten Kanzlei in Dubai waren sehr viele Neuseeländer...;-)

Es ging mir mit der Fragestellung nur um einen sachlichen Austausch und den persönlichen Erkenntnisgewinn.


Über den Sinn und Unsinn aus der Legislative mache ich mir schon lange keine Gedanken mehr. Auf Grund der immer zunehmenden Dynamik würde ich da mit Grübeln nicht fertig werden.

Zurück zum Thema: § 34 Abs. 1 Nr. 2 DVO LJG NRW lässt ja die vergleichbare Bescheinigung eines anderen Landes zu. Mithin kann ich auch mit einer Übungsbescheinigung aus BW in NRW antreten dürfen.

Ursprung meiner Überlegung war folgende Situation: Am Morgen bei ein DJ zu stehen und dann gesagt zu bekommen: heute ohne dich; kein gültiger Schießnachweis.
 

JMB

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Welches Bundesland hat eigentlich die höchsten Anforderungen an den Schiessnachweis? Soweit man diese erfüllt hat, sollte es doch keine Probleme in einem dritten Bundesland geben.
So umfasst ein Nachweis der z.B. 5 Schuss mit 3 Treffern in den Ringen 8-10 beim lfd. Keiler fordert auch den reinen "Übungsnachweis".
Letztlich bräuchte man dann nur einen Nachweis erbringen und der Föderalismus wäre ausgehebelt.
In NRW seit dem neuen Jagdgesetz: 3 Schuss laufender Keiler, 3 Schuss stehen freihändig auf den stehenden Keiler, 3 Schuss sitzend aufgelegt auf den stehenden Keiler. Es sind mindestens 50 Ringe zu erreichen.
Mit Schiessnachweis für Bewegungsjag hat das also recht wenig zu tun, wenn sich das Wild nicht bewegt. Auch, wenn es in der Realität ab und an langsam kommt, oder verhofft.
Das wird wohl leider nicht funktionieren, außer man wählt das "kleinste gemeinsame Vielfache".
Die Anforderungen sind einfach zu unterschiedlich (mal nur DJ-Training, mal "Allg. Schießnachweis").

Wenn nicht die Disziplin "3 Schuss sitzend aufgelegt auf den stehenden Keiler" wäre, dann könnte man ja einfach die vier DJV-Disziplinen nehmen, "Fuchs" aus der Wertung nehmen, ...
Man könnte auch sagen "mit den ersten drei Schuss ...", um den Unterschied aus drei, bzw. 5 Schuss heraus zu nehmen.
Noch einfacher wäre es den Satz "DJV Büchse mit Hochwildkaliber und einem Mindestergebnis (je Scheibe) von xx wird auch anerkannt." einzufügen.

Woanders werden aber z.B. "10 Schuss im Hochwildkaliber auf Lfd. Keiler o. im Schießkino" (bisher ohne "Trefferprozente") für Bewegungsjagden gefordert, da würde "DJV Büchse mit Hochwildkaliber" auch nicht reichen.

Die Forderung nach "Ringen" auf bewegliche Ziele führt aber wieder dazu, dass Schießkino nicht geht (Ja! Die haben z.T. auch "Lfd. Keiler" mit Ringauswertung, aber warum soll ich ins teure Schießkino fahren, wenn "Lfd. Keiler" ausreicht?), also wieder nur "Ringejagd" mit immer gleicher Richtung/Geschwindigkeit geübt wird.


WaiHei
 
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Hatte meine 57 mit sitzend und laufend und hatte dann auch keinen Bock mehr mir noch Mühe zu geben.

Das Zeigt doch, dass der Wille zum üben garnicht da ist.

Munition ist teuer, die Zeit auf dem Stand meistens zu kurz und doch ist man nicht willig mit jedem Schuss das beste Ergebnis zu erziehlen.
Vieleicht war es ja auch nur Trotz, da man ja den blöden Nachweis machen muss.
Ich kann sowas auf jeden Fall nicht nachvollziehen.

Waidmannsheil Lucas
 

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