Welches Bundesland hat eigentlich die höchsten Anforderungen an den Schiessnachweis? Soweit man diese erfüllt hat, sollte es doch keine Probleme in einem dritten Bundesland geben.
So umfasst ein Nachweis der z.B. 5 Schuss mit 3 Treffern in den Ringen 8-10 beim lfd. Keiler fordert auch den reinen "Übungsnachweis".
Letztlich bräuchte man dann nur einen Nachweis erbringen und der Föderalismus wäre ausgehebelt.
In NRW seit dem neuen Jagdgesetz: 3 Schuss laufender Keiler, 3 Schuss stehen freihändig auf den stehenden Keiler, 3 Schuss sitzend aufgelegt auf den stehenden Keiler. Es sind mindestens 50 Ringe zu erreichen.
Mit Schiessnachweis für Bewegungsjag hat das also recht wenig zu tun, wenn sich das Wild nicht bewegt. Auch, wenn es in der Realität ab und an langsam kommt, oder verhofft.
Das wird wohl leider nicht funktionieren, außer man wählt das "kleinste gemeinsame Vielfache".
Die Anforderungen sind einfach zu unterschiedlich (mal nur DJ-Training, mal "Allg. Schießnachweis").
Wenn nicht die Disziplin "3 Schuss sitzend aufgelegt auf den stehenden Keiler" wäre, dann könnte man ja einfach die vier DJV-Disziplinen nehmen, "Fuchs" aus der Wertung nehmen, ...
Man könnte auch sagen "mit den ersten drei Schuss ...", um den Unterschied aus drei, bzw. 5 Schuss heraus zu nehmen.
Noch einfacher wäre es den Satz
"DJV Büchse mit Hochwildkaliber und einem Mindestergebnis (je Scheibe) von xx wird auch anerkannt." einzufügen.
Woanders werden aber z.B.
"10 Schuss im Hochwildkaliber auf Lfd. Keiler o. im Schießkino" (bisher ohne "Trefferprozente") für Bewegungsjagden gefordert, da würde "DJV Büchse mit Hochwildkaliber" auch nicht reichen.
Die Forderung nach "Ringen" auf bewegliche Ziele führt aber wieder dazu, dass Schießkino nicht geht (Ja! Die haben z.T. auch "Lfd. Keiler" mit Ringauswertung, aber warum soll ich ins teure Schießkino fahren, wenn "Lfd. Keiler" ausreicht?), also wieder nur "Ringejagd" mit immer gleicher Richtung/Geschwindigkeit geübt wird.
WaiHei