Streifenpolizisten stoppen Verfassungsschutz-Aktion gegen einen Jäger in MV

Fex

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http://www.nordkurier.de/mecklenbur...erfassungsschutz-aktion-in-mv-2116928908.html


Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus Köln wollten einen Besitzer von Jagdwaffen ausspähen. Der aber wählte 110.

In Ribnitz-Damgarten rückten zwei Beamte des Verfassungsschutzes zu einer Wohnungsdurchsuchung an, dabei gehört das gar nicht zu ihren Aufgaben.

Beim Versuch in eine Wohnung in Ribnitz-Damgarten zu gelangen, sind zwei Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) von der Landespolizei gestoppt worden. Das geht aus einem internen Protokoll des Polizeipräsidiums Neubrandenburg hervor.
Demnach haben die Verfassungsschützer die Wohnung eines Jägers aufgesucht und laut dessen Aussage mitgeteilt, dass seine Waffen kontrolliert werden sollen. Doch der Verfassungsschutz hat keinerlei polizeiliche Befugnisse, darf also keine Wohnungen durchsuchen oder Kontrollen durchführen. Seine Aufgabe besteht allein im Sammeln von frühzeitigen Informationen über Gefahren für Demokratie und Sicherheit.

Auftritt der Spione mit Pannen
In dem Polizei-Protokoll heißt es, dass die Polizei zur „Gefahrenabwehr“ zum Einsatz kam. Weiter: „Durch die Beamten vor Ort wurden die zwei männlichen Personen angetroffen und kontrolliert. Es wurden zwei Dienstausweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz Köln vorgelegt, wobei ein Dienstausweis abgelaufen war. Ein Kontrollauftrag oder ein anderes Dokument für eine Kontrolle konnte durch die Personen nicht vorgelegt werden.“ Nachdem das Landesinnenministerium informiert wurde, hätten die Geheimdienstmitarbeiter ihren Einsatz nicht fortgesetzt.
Das BfV bestätigte lediglich, dass Beamte „im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages“ tätig geworden sind. Alle anderen Informationen seien unzutreffend, heißt es in einer kargen fünfzeiligen Antwort.
 
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:lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol:

Ich habe Muskelkater im Bauch!
Da sind die Schlapphüte über ihre eigenen Hutkrempen gestolpert...

:lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol:
 
A

anonym

Guest
Gestapo, Stasi, Verfassungsschutz... im Kern alles der gleiche Kram.
 
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Ich hab da vorgestern ne Doku über den Fall des "angeblichen" Mordes des Rudolf Rupp gesehen. Da sind Geständnisse auf sehr dubiose Weise zustande gekommen. Und als nach ein paar Jahren die Leiche im Wagen aus der Donau gezogen wurde haben Richter und Staatsanwaltschaft verkündet, alles egal, tot ist tot.. Der Knüller war dann noch ein Schrotthändler, dem man unterstellte, er habe den Wagen verschwinden lassen. Er hat nie was zugegeben oder gar unterschrieben, aber drei Beamte haben ein Geständnis von ihm "bestätigt". Nun will man ihn wegen Meineides verknacken, weil ja der Wagen in der Doanu war...
Das ist DE, wie´s leibt und lebt.
 

tar

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Wollten die bei dem Jäger wegen Landesverrat ermitteln...? :lol:
 
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Gegen Ende der DDR wurden die "Sicherheitsorgane"
auch immer zappeliger, kann nicht mehr lange dauern
mit der bunten Republik.

La
 
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Das BfV ermittelt auch wegen Mitgliedschaften in der rechtsextremen Szene, es war aber stümperhaft geplant in dem Fall.
Ein Amthilfeersuchen mit der Kripo im Boot wäre unauffälliger gewesen.


WMH

Gerhard
 
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Auch an die DDR werden wir Deutschen uns alle noch (zurück-)sehnen, in Angesicht dessen was kommen wird.
 
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Das kann normal nur ein Wessi sagen, der nie auf ein Auto oder einen neuen Heizkessel gewartet hat. :lol:
 
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Man sollte lieber den IS sympathisanten nachspionieren und die 800.000 Fluechtlinge die D erwartet.
 
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Das kann normal nur ein Wessi sagen, der nie auf ein Auto oder einen neuen Heizkessel gewartet hat. :lol:

Naja, ich habe damit auch nicht zum Ausdruck gebracht, dass ich dies begrüssen würde.
Im Gegenteil, ich würde es sehr schätzen in Zukunft in einer sozialen Marktwirtschaft leben zu können!
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Ein Amthilfeersuchen mit der Kripo im Boot wäre unauffälliger gewesen.


WMH

Gerhard

Unauffälliger vielleicht, aber ganz klar illegal.

Bundesverfassungsschutzgesetz §8:
(3) Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen dem Bundesamt für Verfassungsschutz nicht zu; es darf die Polizei auch nicht im Wege der Amtshilfe um Maßnahmen ersuchen, zu denen es selbst nicht befugt ist.

Eine allmächtige Geheimpolizei die in wechselnder Legende, Verkleidung und mit Zugriff und Weisungsrecht auf alle Behörden, Ämter und Polizeien "ermittelt" hatten wir schon und deshalb ist es aus guten Grund nicht gestattet.

Wie man den Medien entnehmen kann, wird der Fall die Parlamentarische Kontrollkommission beschäftigen.
 

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