Fex
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http://www.nordkurier.de/mecklenbur...erfassungsschutz-aktion-in-mv-2116928908.html
Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus Köln wollten einen Besitzer von Jagdwaffen ausspähen. Der aber wählte 110.
In Ribnitz-Damgarten rückten zwei Beamte des Verfassungsschutzes zu einer Wohnungsdurchsuchung an, dabei gehört das gar nicht zu ihren Aufgaben.
Beim Versuch in eine Wohnung in Ribnitz-Damgarten zu gelangen, sind zwei Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) von der Landespolizei gestoppt worden. Das geht aus einem internen Protokoll des Polizeipräsidiums Neubrandenburg hervor.
Demnach haben die Verfassungsschützer die Wohnung eines Jägers aufgesucht und laut dessen Aussage mitgeteilt, dass seine Waffen kontrolliert werden sollen. Doch der Verfassungsschutz hat keinerlei polizeiliche Befugnisse, darf also keine Wohnungen durchsuchen oder Kontrollen durchführen. Seine Aufgabe besteht allein im Sammeln von frühzeitigen Informationen über Gefahren für Demokratie und Sicherheit.
Auftritt der Spione mit Pannen
In dem Polizei-Protokoll heißt es, dass die Polizei zur „Gefahrenabwehr“ zum Einsatz kam. Weiter: „Durch die Beamten vor Ort wurden die zwei männlichen Personen angetroffen und kontrolliert. Es wurden zwei Dienstausweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz Köln vorgelegt, wobei ein Dienstausweis abgelaufen war. Ein Kontrollauftrag oder ein anderes Dokument für eine Kontrolle konnte durch die Personen nicht vorgelegt werden.“ Nachdem das Landesinnenministerium informiert wurde, hätten die Geheimdienstmitarbeiter ihren Einsatz nicht fortgesetzt.
Das BfV bestätigte lediglich, dass Beamte „im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages“ tätig geworden sind. Alle anderen Informationen seien unzutreffend, heißt es in einer kargen fünfzeiligen Antwort.
Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz aus Köln wollten einen Besitzer von Jagdwaffen ausspähen. Der aber wählte 110.
In Ribnitz-Damgarten rückten zwei Beamte des Verfassungsschutzes zu einer Wohnungsdurchsuchung an, dabei gehört das gar nicht zu ihren Aufgaben.
Beim Versuch in eine Wohnung in Ribnitz-Damgarten zu gelangen, sind zwei Beamte des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) von der Landespolizei gestoppt worden. Das geht aus einem internen Protokoll des Polizeipräsidiums Neubrandenburg hervor.
Demnach haben die Verfassungsschützer die Wohnung eines Jägers aufgesucht und laut dessen Aussage mitgeteilt, dass seine Waffen kontrolliert werden sollen. Doch der Verfassungsschutz hat keinerlei polizeiliche Befugnisse, darf also keine Wohnungen durchsuchen oder Kontrollen durchführen. Seine Aufgabe besteht allein im Sammeln von frühzeitigen Informationen über Gefahren für Demokratie und Sicherheit.
Auftritt der Spione mit Pannen
In dem Polizei-Protokoll heißt es, dass die Polizei zur „Gefahrenabwehr“ zum Einsatz kam. Weiter: „Durch die Beamten vor Ort wurden die zwei männlichen Personen angetroffen und kontrolliert. Es wurden zwei Dienstausweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz Köln vorgelegt, wobei ein Dienstausweis abgelaufen war. Ein Kontrollauftrag oder ein anderes Dokument für eine Kontrolle konnte durch die Personen nicht vorgelegt werden.“ Nachdem das Landesinnenministerium informiert wurde, hätten die Geheimdienstmitarbeiter ihren Einsatz nicht fortgesetzt.
Das BfV bestätigte lediglich, dass Beamte „im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages“ tätig geworden sind. Alle anderen Informationen seien unzutreffend, heißt es in einer kargen fünfzeiligen Antwort.