slideshow/ Folien Jagdrecht NRW

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15 Jun 2012
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Das kommt aktuell vom Hegering. Bei Bedarf verwenden.

"Anknüpfend an die Multiplikatorenschulungen und Informationsveranstaltungen des Landesjagdverbandes zu den Änderungen des Landesjagdgesetzes übersenden wir die Präsentation in der abschließenden Fassung.

Gerne können Sie die Präsentation bei entsprechenden Veranstaltungen bei Ihnen vor Ort einsetzen."

Mit freundlichen Grüßen

- Sekretariat -
Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e. V.
Gabelsbergerstraße 2
44141 Dortmund
 
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Sorry, aber


weil es einem immer wieder aufstößt.


Das Anzeigen von Kirrungen und von Fallen gegenüber der UJB ist u.a. einer der massivsten Eingriffe in freiheitliche Rechte der Bürger .
Es ist zum einen willlkürliche Kontrolle eines Obrigkeitsstaates.
Als wenn es nicht wichtigere Dinge für uns in NRW gibt, als Fallen von Jägern zu kontrollieren, die ohnehin einen Fallenlehrgang absolviert haben und sich an geltende Rechte zu halten haben.

Zum anderen bin ich mir bzgl. dieser Meldepflicht zweier Dinge sicher, dass sie eintreten werden:


1. Wo Daten erhoben werden, werden sie auch gespeichert, und irgendwann ausgewertet. Irgendwann kommt der Grüne auf die Idee, die Anzahl der Fallen pro Revier zu beschränken. Darauf wird es hinauslaufen.


2. Der Staat möchte die Kontrolle über seine Bürger, insbesondere die Grünen über die Jäger....Es gilt der Generalverdacht, dass Jäger grds. ersteinmal schlechte Menschen sind. Jetzt könnte man meinen, die Beamten der UJB haben eh garnicht die Zeit durch die Gegend zu fahren . Doch haben sie....sie werden sich ihrer privaten Verwaltungshelfer bedienen. Wie unlängst über die Presse bekannt wurde , unterstützt das Bundesamt für Naturschutz bspw. eine "jagdfeindliche Organisatione" , welche in Revieren rumstromert, zu Fuß und aus der Luft.

Hat einer Zweifel daran, dass das grüne NRW Ministerium es anders machen wird ??????? Abwarten.....


Es geht nicht darum, Grauzonen zu schaffen, sondern dass auch der rechtstreue Bürger von jagdfeindlichen Organisationen kontrolliert wird, schlichtweg eine Sippenhaft vollzogen wird.


Viele weitere Punkte stoßen einem auf.

Nach freiheitlich rechtsstaatlichen Grundsätzen, wie sie egtl. auch unsere Verfassung sicherstellen möchte., muss ein Gesetz immer einen legitimen Zweck verfolgen, der für die Gesellschaft wichtig ist . Daran fehlt es an ganz vielen Stellen dieses Gesetzes überhaupt schon. Danach muss dieses Gesetz immer der geringste Eingriff/ das mildeste Mittel sein.


Abgesehen davon , dass man nach wie vor nach der Notwendigkeit dieser Reform fragen darf, wurde in vielen Punkten eindeutig über das Ziel bis hin zu Totalverboten hinaus geschossen. Bei jedem der ausgesprochenen Totalverbote oder Schonzeiten darf man sich fragen, ob es nicht mildere Mittel gegeben hätte....die Antwort ist eindeutig ja.


Prost Mahlzeit ! In diesem Sinne.....
 
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Perdix, du sprichst mir aus der Seele. Es müssen alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diesen Schwachsinn rückgängig zu machen.
 
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Perdix, du sprichst mir aus der Seele. Es müssen alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um diesen Schwachsinn rückgängig zu machen.
Genau, deshalb diese Frage :

"Wo bleiben Klagen gegen das neue NRW-"Jagd"gesetz;"
http://forum.wildundhund.de/showthr...agen-gegen-das-neue-NRW-quot-Jagd-quot-gesetz

Am kommenden Montag ist der meteorologische Sommer 2015 dann ja zu Ende, und es war vom LJV NRW ja angekündigt, dass IM SOMMER (2015 ? ;-)) ein "renommierter Düsseldorfer Staats- und Verwaltungsrechtler" ja angeblich noch vorschlagen wird, gegen welche Bestimmungen des neuen Jagdgesetzes am aussichtsreichsten geklagt werden kann.

Danke für den Link :
http://www.natuerlich-jagd.de/index....gorie&Itemid=1

Da kann man ja gespannt sein, ob dann auch geklagt wird.
 
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29 Sep 2013
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Mal angenommen, das Verfassungsgericht erklärt das Jagdgesetz in der jetzigen Form komplett oder in Teilen nicht für verfassungswidrig, heißt das noch lange nicht, das der Kampf zu Ende sein muss.

Es kann nämlich sein, dass es verfassungsgemäß ist, weil es so knapp wie möglich an der Verfassungswidrigkeit vorbeikratzt, aber dennoch stark einengend ist.

Das Gesetz ist nicht festbetoniert. Durch künftige Wahlen und Interessenvertreter in der Politik kann man darauf hinwirken, dass es freiheitlichere Züge annimmt.
 

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