Frage zu einem Jagdgast

Registriert
18 Okt 2013
Beiträge
55
Ich habe mal eine Frage zu Jagdgästen, hab schon stundelang das Internet durchsucht aber explizit
Zur folgenden Konstellation nichts gefunden.

Klar normal spricht man miteinander, aber mich interessiert die Rechtliche Seite.

Vollgender Umstand, Zwei gleichberechtigte Jagdpächter A&B
·



  • Jagdpächter A möchte einen Jagdgast mit ins Reviernehmen, muss er Jagdpächter B darüber verständigen ?
  • Jagdpächter A nimmt einen Jagdgast mit ins Revier, Jagdpächter B ist aber dagegen?

Wie würdet Ihr in solch einem Fall verfahren
 
Registriert
16 Dez 2012
Beiträge
5.305
Jagderlaubnisscheine sind von allen Pächtern und dem Jagdgenossenschaftsvorstand (Verpächter) zu unterschreiben.

Wenn einer nicht mitzieht, gibt es einen Jagderlaubnisschein.

TH
 
Registriert
31 Aug 2006
Beiträge
1.388
Ich habe mal eine Frage zu Jagdgästen, hab schon stundelang das Internet durchsucht aber explizit
Zur folgenden Konstellation nichts gefunden.

Klar normal spricht man miteinander, aber mich interessiert die Rechtliche Seite.

Vollgender Umstand, Zwei gleichberechtigte Jagdpächter A&B
·



  • Jagdpächter A möchte einen Jagdgast mit ins Reviernehmen, muss er Jagdpächter B darüber verständigen ?

Grundsätzlich ja, es ei denn, dass die beiden Pächter untereinander andere Absprachen (möglichst schriftlich) getroffen haben




  • Jagdpächter A nimmt einen Jagdgast mit ins Revier, Jagdpächter B ist aber dagegen?


Dann darf der Jagdgast nicht jagen!



Wie würdet Ihr in solch einem Fall verfahren

Eine Jagderlaubnis muss nicht schriftlich sein. Einige Pachtverträge machen dazu Vorgaben, dann gelten diese.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.629
Jagderlaubnisscheine sind von allen Pächtern und dem Jagdgenossenschaftsvorstand (Verpächter) zu unterschreiben.


Nein.

Jagderlaubnisscheine müssen von allen Jagdausübungsberechtigten unterschrieben sein, fertig.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Also soweit ich weiß darfst du als Pächter jederzeit einen Jagdgast in dein Revier einladen.
Mit dir zusammen im Revier kann der Gast das ohne eine Schriftliche Erlaubnis.
Ohne den Pächter nur mit dessen Schriftlicher Erlaubnis oder in Begleitung des Bestätigten Jagdaufsehers , da dieser Jagdgäste führen darf.
Begehungsschein geht bei zwei oder mehr Pächtern nur mit beiden Unterschriften.
Wen über das führen bzw einladen von Gästen im Vertrag nix anderes geregelt ist kannst du dir jeden Tag Gäste einladen wen du das willst, ob das aber der Beziehung zwischen den Pächter gut tut wage ich zu bezweifeln!
Vielleicht mal bei einem Bierchen drüber reden wo das Problem ist vielleicht löst sich das dann von alleine.
Könntest vielleicht damit argumentieren, dass du ja auch kein Problem damit hast wen er gerne mal mit Freunden oder Bekannten in eurem Revier jagen geht . Oder ne Absprache wenn einer sich nen Gast einlädt gehen zb 10 Euro in die Wildkasse oder so ähnlich
Sinnvoller weise sollte man sich aber absprechen nicht das es zu Missverständnissen kommt weil einer nichts von dem möglicherweise unbekanntem Gast im Revier weiß und einen Wilderer vermutet...
Blick in euer Landesjagdgesetz da müsste sich eigentlich etwas zu finden lassen, dass geschriebene ist jetzt nach Gedächtnis geschrieben für Niedersachsen
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.019
Cast hat es kurz und prägnant beantwortet.

Für BaWü gilt:

§ 25
Jagderlaubnis
(1) Die jagdausübungsberechtigte Person kann einer drit-ten natürlichen Person (Jagdgast) die Erlaubnis erteilen,sich in bestimmtem Umfang an der Jagdausübung zu be-teiligen (Jagderlaubnis). Bei mehreren jagdausübungs-berechtigten Personen muss eine Jagderlaubnis von allenjagdausübungsberechtigten Personen erteilt sein. Diejagdausübungsberechtigten Personen können sich gegen-seitig zur Erteilung von Jagderlaubnissen schriftlich be-vollmächtigen.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.629
Da wird sogar noch der privatrechtliche Teil eines Jagdpachtvertrags erwähnt, da kann man nämlich über das Gesetz hinaus alles mögliche hineinschreiben.
 
Registriert
18 Okt 2013
Beiträge
55
@ Fex

Danke denke der §25 für BaWü sagt alles aus


@Cast

Habe leider nicht erwähnt das die Gesamtfläche 1470Ha sind, somit fällt alleine Pachten ja Wohl flach.

Aber Danke für euere Infos.
 
Registriert
16 Mrz 2011
Beiträge
2.173
Das ist meines Wissens nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt.

Richtig
In Thüringen kann ich einen Jagdgast ohne Zustimmung von Mitpächter mitnehmen wenn ich dabei bin.
Bekommt er einen Unentgeltlichen Begehungsschein müssen alle Jagdausübungsberechtigten unterschreiben
plus Jagdgenossenschaft.
Ist der Begehungsschein Entgeltlich muß noch die untere Jagdbehörde (Landratsamt) unterschreiben.
Gibt schöne grüne Karten dafür.

Gruß Seppel
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
12 Jan 2015
Beiträge
251
Einen Jagdgast kann ich als Pächter, unabhängig von einem Mitpächter, zur Jagd mit nehmen.
Soll der Gast alleine ins Revier, ist die Zustimmung des Mitpächter erforderlich.

Gruß Peter
 

Fex

Moderator
Registriert
5 Okt 2011
Beiträge
6.019
Nicht in Baden-Württemberg. Siehe oben....
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
100
Zurzeit aktive Gäste
505
Besucher gesamt
605
Oben