Waffenkauf auf Geschäftsreise

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28 Apr 2013
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Waidmanns Heil Leute !!

Ich habe mir eine neue Waffe gekauft und hätte kommende Woche Montag die Möglichkeit diese abzuholen, da ich geschäftlich in der Gegend bin.
Würde somit immerhin 40 Euro Versand sparen.

Nun meine Frage ... wenn man "jagdlich" unterwegs ist, stellt das Lagern der Waffe im Hotel im verschlossenden Futteral und entnommenden Verschluss ja kein Problem da.

Aber wie schaut es wenn ich geschäftlich unterwegs bin ?

Waffe wenn ich tagsüber bei Kunden bin im Hotel lassen ( im abgeschlossenden Futteral ) und den Verschluss in der Laptoptasche bei mir ?

Bin bei solchen Sachen immer sehr vorsichtig und sicher mich lieber ab, jedoch war mein zuständiger Sachbearbeiter bei der Polizei eben nicht mehr zu erreichen.

Vielen Dank für eure Hilfe !!:)
Alex
 
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19 Apr 2012
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Würde die Waffe auf dem direkten Nachhauseweg beim Verkäufer abholen.

Weiss nicht wie eine Mitarbeiterin des Hotels reagiert, wenn im Zimmer unterm Bett ein Waffenfuteral das "Masse" hat liegt bzw. findet. Nicht das dann erst recht die Ordnungsmacht die vollen Geschütze auffährt.

Sollte das Hotel einen grösseren Wertschutzraum besitzen, dann die Waffe dort lagern. Meine war mal in der Gesellschaft von ein paar Kisten Grand Cru Classe A. Der Raum war sicherer als meine Schränke Zuhause.
 
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28 Apr 2013
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Jaaa hatte auch schon gedacht einfach das "bitte nicht stören" Schild an der Tür zu lassen :D
Aber rein rechtlich ist es ok ?

Aufm Rückweg abholen ist leider nicht möglich :no:
Aber zu Thema Wertschutzraum ... denke fast nicht dass das Hotel einen solchen Raum hat, da es ein relativ kostengünstiges "Business Hotel" ist :17:
 
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Ich hatte die Flinte oft mit auf Geschäftsreise.

Wie schon beschrieben einige Hotels bieten Safes oder Werträume. Zusätzlich habe ich immer bei der Flinte den Vorderschaft getrennt gelagert. ( bei der Büchse den Verschluß )
War So ein Raum nicht vorhanden dann im Schrank oder mit auf die Baustelle genommen je nachdem was mir sicherer erschien.

Munition habe ich wenn möglich vor Ort erworben oder wenn mitgebracht getrennt aufbewahrt.
 
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Ich würde eher ein offenes Gespräch mit dem Verantwortlichen im Hotel führen. Es finden sich sicher Lösungen. Die Waffe im Zimmer lassen ist etwas suboptimal. Ich möchte keine "Alarm!" schreiende Putzkraft beim Entdecken der Waffe haben....
 
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Das Waffenrecht gibt die Möglichkeit das ich meine Jagdwaffen/ Sportwaffen bei Hotelunterkünfte im Hotel auch ohne Sicherheitsverwahrung im A-O-B-Schrank
Vorübergehend Lagere und Aufbewahre.

Dazu gehört Z B das Verschluß/ Vorderschaft im Schließfach/ Zimmersafe verwahrt werden ( ob die Sicherheitsstufe ausreichend ist; ist dann erstmal Nebenensache )

Legaler Waffenkauf gehört nach meiner Meinung zu den Berechtigten Tätigkeiten ...


TM
 
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wenn ein abholen aufm heimweg aus welchen Gründen auch immer völlig unmöglich ist such dir ein waffengeschäft in der nähe und lass die knarre gegen kleines entgeld dort wegschliessen . gesunder Menschenverstand...
 
A

anonym

Guest
Ich würde die lumpigen 40 Euro Versandkosten zahlen und dann ist gut.

Das steht doch in keiner Relation mit dem Aufwand und dem Risiko.
 
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Welches Risiko mit welcher Eintrittswahrscheinlichkeit?
Ich hätte da in kleinster Weise ein Problem mit, die Waffe gesetzeskonform im Hotel zu lassen.

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Die Waffe hat am Mann zu bleiben, in einem verschlossenen Behältnis ergo Futteral oder Koffer. Wenn die Waffe im Hotel im Zimmer verbleibt und entwendet wird (dabei spielt es keine Rolle wie sie verwahrt war), dann kannst deine Scheine abgeben. In einem Hotel in einem "bewachten Raum" ist auch grenzwertig bzw. rechtlich nicht abgesichert, denn auch dann haben "Nichtberechtigte" Zugang und Zugriff auf eine Waffe!
Mach doch einfach ein Waffengeschäft oder jemand aus dem Forum ausfindig der sie dir für diese Zeit in Verwahrung nimmt. Oder such dir ein Hotel dessen Besitzer Jäger und/oder Sportschütze ist ;)
 
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PS: Weil das immer noch rumgeistert mit diesem "Ich nehme den Verschluss mit und gut is". Wenn der Rest der Waffe weg ist, dann ist dir immer noch ein wesentliches Teil entwendet worden, das zieht die gleiche Strafe nach sich wie wenn die Knifte mit Verschluss geklaut wird!
 
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bbb123

Guest
Also wenn man die 40€ für den Versand nicht verkraften kann, dann würde ich zu mindest das Hotel fairerweise informieren. Dann kann es keine Verwechslungen geben oder die Putzfrau entdeckt die Waffe zufällig. Ich würde aber sonst alternativ auch lieber versuchen, alles auf dem Rückweg zu erledigen.
 
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Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Die Waffe hat am Mann zu bleiben, in einem verschlossenen Behältnis ergo Futteral oder Koffer. Wenn die Waffe im Hotel im Zimmer verbleibt und entwendet wird (dabei spielt es keine Rolle wie sie verwahrt war), dann kannst deine Scheine abgeben. In einem Hotel in einem "bewachten Raum" ist auch grenzwertig bzw. rechtlich nicht abgesichert, denn auch dann haben "Nichtberechtigte" Zugang und Zugriff auf eine Waffe!
Mach doch einfach ein Waffengeschäft oder jemand aus dem Forum ausfindig der sie dir für diese Zeit in Verwahrung nimmt. Oder such dir ein Hotel dessen Besitzer Jäger und/oder Sportschütze ist ;)
Stramme Behauptung. Quellen? [emoji41]

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http://www.kreisjaegerschafthagen.de/neue_verwaltungsvorschrift_waffengesetz.html

Mit der Waffe unterwegs

Ziff.12.3.3.2 (zu § 12 WaffG)
„Nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 Waffengesetz dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.
Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.
Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet.)



Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grds. getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 ). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten. Bei Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet werden kann. Zusätzliche Sicherungen an der Schusswaffe in Form von Abzugs- oder Waffenschlössern sind eine sinnvolle Ergänzung.“
So hat der Jäger auf Reisen verschiedene Möglichkeiten, um seine Waffe und die Munition sicher zu verwahren. Positiv ist vor allem, dass der Gesetzgeber hier auch die Zulässigkeit einer vorübergehenden Verwahrung im Auto oder Hotelzimmer bejaht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
PS: Weil das immer noch rumgeistert mit diesem "Ich nehme den Verschluss mit und gut is". Wenn der Rest der Waffe weg ist, dann ist dir immer noch ein wesentliches Teil entwendet worden, das zieht die gleiche Strafe nach sich wie wenn die Knifte mit Verschluss geklaut wird!

http://www.kreisjaegerschafthagen.de/neue_verwaltungsvorschrift_waffengesetz.html

Mit der Waffe unterwegs

Ziff.12.3.3.2 (zu § 12 WaffG)
„Nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 Waffengesetz dürfen die Schusswaffen beim Transport zum Schießstand oder Büchsenmacher weder schuss- noch zugriffsbereit sein; dies gilt auch für den Transport durch Jäger.
Für die Fahrt zum Schießstand oder Büchsenmacher folgt daraus, dass die Schusswaffe im Fahrzeug am besten in einem (mit einem Zahlen- oder Vorhängeschloss) verschlossenen Futteral oder Waffenkoffer transportiert wird, da die Waffe dann auf jeden Fall „nicht zugriffsbereit“ im Sinne der Vorschrift ist.
Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet.)



Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grds. getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 ). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffenbesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten. Bei Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet werden kann. Zusätzliche Sicherungen an der Schusswaffe in Form von Abzugs- oder Waffenschlössern sind eine sinnvolle Ergänzung.“
So hat der Jäger auf Reisen verschiedene Möglichkeiten, um seine Waffe und die Munition sicher zu verwahren. Positiv ist vor allem, dass der Gesetzgeber hier auch die Zulässigkeit einer vorübergehenden Verwahrung im Auto oder Hotelzimmer bejaht.
Eben [emoji6]

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