Na, wer kennt denn hier den Fall genau?
Für mich steht da, dass ein Rentner überfallen wurde und sodann - also nach dem Überfall - einen Täter von hinten erschossen hat. Wenn der Rentner zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bedroht war, durfte er auch nicht schießen.
§ 32 StGB, Notwehr: Notwehr ist die verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Warum gibt es nun neue Zeugenaussagen? Vielleicht, weil die bisherigen Angeklagten bisher garnichts ausgesagt haben, um sich selbst zu schützen? Nun sind sie aber verurteilt? Oder aus anderen Gründen, man weiss es nicht.
Ich hasse diese Pressartikel, die ohne gescheiten Informationsgehalt Dinge suggerieren...
Sollte der Rentner nicht in Notwehr gehandelt haben, bzw. sich neue Tatsachen (=Zeugenaussagen) hierzu ergeben, wird das Verfahren nochmal aufgerollt. Das müssen die Staatsanwälte tun, wenn sie auf neue, erhebliche Tatsachen stossen. Und dann kommts evtl. noch einmal zu einer Anklage. Und dann wird der renter im Zweifel eben nach § 33 - Notwehrexesss - freigesprochen.
§ 33 StGB: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Also, wahrscheinlich alles kein grund zur Aufregung.
M.