Lauf von Flinte abgesägt

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Halllo,

was passiert, wenn ein Jäger bei seiner Flinte den Lauf absägt?

Aufgefallen bei einer Waffenkontrolle durch die Behörde. Lauf war 6,5 cm hinter Vorderschaft abgesägt worden! Lauflänge nach Vorderschaft 6,5 cm.

Es wurden der Jagdschein und die WBK`s durch Behörde eingezogen und ein Verfahren eingeleitet.

Die Begründung für das absägen. Der Jäger habe mehrfach einen Fuchs
unter der Jagdkanzel nicht bejagen können!

Was ist die Konsequenz?

LG
Nivafahrer
 
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Also so aus dem Stehgreif:
Die Begründung kann er sich sonstwo hinstecken. Das glaubt ihm nicht mal der Dümmste von denen die sich ab sofort um den Fall kümmern.
Durch das Absägen ist aus der Flinte vermutlich eine Kurzwaffe geworden...mit allen daraus anfallenden Folgen.....
 
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Hallo schon nur für die Bearbeitung der Waffe dürfte die Zuverlässigkeit für mindestens 5 Jahre weg sein:

Urteil

Du schreibst nichts über die Gesamtlänge, ggf. kommt also nochmal ein saftiger Aufschlag für den Besitz einer verbotenen/bzw. nicht eingetragenen Kurzwaffe.





PH
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Nivafahrer schrieb:
Halllo,

was passiert, wenn ein Jäger bei seiner Flinte den Lauf absägt?
...
Was ist die Konsequenz?

LG
Nivafahrer
zumindest wird ihm wohl zur Last gelegt, er hätte an dem Lauf gesägt :26:
 
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Plott Hound schrieb:
Hallo schon nur für die Bearbeitung der Waffe dürfte die Zuverlässigkeit für mindestens 5 Jahre weg sein:

Urteil

Du schreibst nichts über die Gesamtlänge, ggf. kommt also nochmal ein saftiger Aufschlag für den Besitz einer verbotenen/bzw. nicht eingetragenen Kurzwaffe.





PH
 
Y

Yumitori

Guest
Moin,

Fuchsjaeger und Plott Hound haben eigentlich schon alles gesagt- ich frage mich nur, welcher
- Verzeihung - Gehirnamputierte kommt auf so eine Idee, sollte man doch eigentlich im Vorbereitungskurs für die Jägerprüfung alles gelernt haben, was von einer solchen Maßnahme abhält. Das gilt auchdann, wenn die Prüfung schon ein paar Jahre her ist. Vor allen Dingen deshalb, weil wir doch die Möglichkeit der unangemeldeten Kontrollen schon länger im Gesetz stehen haben - also ich begreife solcherlei Menschen nicht.

Habe die Ehre und
Waidmansheil
 
A

anonym

Guest
Tach,

solange der Lauf länger ist als 30 cm und die Waffe länger als 60 cm ist es nach dem WaffG eine Langwaffe. Wird der Lauf auf die min. 30 cm gekürzt und die Waffe geführt, braucht sie ein neues Beschußzeichen. Wenn sie einfach nur im Schrank steht ? Keine Ahnung ! Ist eines der Maße kleiner als oben angegeben, ist es eine Kurzwaffe, also voreintragungspflichtig. Steht sie nicht als Kurzwaffe in der WBK, ist es wohl unerlaubter Waffenbesitz mit allen Konsequenzen.

http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffe ... chrift.pdf

achtundneuziger
 
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Aus meiner Sicht geht es um die Veränderung von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe. Der Lauf ist ein wesentliches Teil! Dem zu Folge ist meines Wissens, die Lauflänge unerheblich!

Oder liege ich jetzt falsch?
 
A

anonym

Guest
Nivafahrer schrieb:
Aus meiner Sicht geht es um die Veränderung von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe. Der Lauf ist ein wesentliches Teil! Dem zu Folge ist dich meines Wissens, die Lauflänge unerheblich!

Oder liege ich jetzt falsch?


ja
 
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achtundneuziger schrieb:
Nivafahrer schrieb:
Aus meiner Sicht geht es um die Veränderung von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe. Der Lauf ist ein wesentliches Teil! Dem zu Folge ist dich meines Wissens, die Lauflänge unerheblich!

Oder liege ich jetzt falsch?


ja

Deine Aussage bedeutet jetzt, dass jeder seiner Waffe zurecht schmieden kann, wie er will!
Oder versteh ich das falsch?
 
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Lange Büchse schrieb:
Moin,

Fuchsjaeger und Plott Hound haben eigentlich schon alles gesagt- ich frage mich nur, welcher
- Verzeihung - Gehirnamputierte kommt auf so eine Idee, sollte man doch eigentlich im Vorbereitungskurs für die Jägerprüfung alles gelernt haben, was von einer solchen Maßnahme abhält. Das gilt auchdann, wenn die Prüfung schon ein paar Jahre her ist. Vor allen Dingen deshalb, weil wir doch die Möglichkeit der unangemeldeten Kontrollen schon länger im Gesetz stehen haben - also ich begreife solcherlei Menschen nicht.

Habe die Ehre und
Waidmansheil


Du sprichst mir aus der Seele
 
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Nivafahrer schrieb:
Aus meiner Sicht geht es um die Veränderung von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe. Der Lauf ist ein wesentliches Teil! Dem zu Folge ist meines Wissens, die Lauflänge unerheblich!

Oder liege ich jetzt falsch?

Lies das zitierte Urteil des LG Oldenburg.
Auf die Lauflänge kommt es nicht mehr an, soweit es um die Zuverlässigkeit geht, die weg ist, wenn die Waffe ohne Erlaubnis bearbeitet worden ist wie z.B. durch Laufkürzen. Und das hat der Betroffene ja selbst angegeben. Die Lauflänge spielt nur zusätzlich eine Rolle, soweit es um die Frage geht: Verbotene Waffe? Da gibts ggfs. strafrechtliche Konsequenzen.

Teddy
 
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Das kürzen des Laufs ist eine wesentliche Veränderung die einen Neubeschuss bedarf.
Jedoch sagen diverse Beschussämter das durch das Kürzen das Material nicht geschwächt wird und deswegen der Neubeschuss nicht notwendig ist.

Von daher würde ich jetzt mal sagen im Zweifel für den Angeklagten.

Dann stellt sich die Frage wie sehen die Maße der Waffe aus, Lauf noch länger als 30cm? Gesamtlänge über 60cm?
Müsste eigentlich nach der Beschreibung noch gegeben sein.
Ich verstehe es nämlich so das der Lauf noch 6cm über den Vorderschaft hinaus ragt, ist das richtig?

Dann die Frage ob man die Bearbeitung selbst machen darf.
Das weiss ich erhlich gesagt nicht ob man den Lauf selbst kürzen darf oder ob man das den BüMa machen lassen muss.

Die Begründung des Jägers is fürn Popo, keine Begründung hilft was wenn man gegen Gesetzte verstösst.
Die Frage die sich mir stellt ist eher was ihm jetzt genau zur Last gelegt wird, am besten mit den entsprechenden Paragraphen.
Persönlich halte ich den Einzug der WBK und des Jagdscheins für überhasteten Aktionismus.
Es sei denn die Waffe war wirklich zu kurz, denn dann haben wir illegalen Waffenbesitz.

Grüße
Alexander

PS: braucht man ne Genehmigung um den Lauf zu kürzen?
 
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Nivafahrer schrieb:
achtundneuziger schrieb:
Nivafahrer schrieb:
Aus meiner Sicht geht es um die Veränderung von wesentlichen Teilen einer Schusswaffe. Der Lauf ist ein wesentliches Teil! Dem zu Folge ist dich meines Wissens, die Lauflänge unerheblich!

Oder liege ich jetzt falsch?


ja

Deine Aussage bedeutet jetzt, dass jeder seiner Waffe zurecht schmieden kann, wie er will!
Oder versteh ich das falsch?

Ja, Du verstehst das jetzt falsch!

Die Aussage bezieht sich auf das 1. "oder liege ich da falsch", also
darauf, daß die Lauflänge eben nicht unerheblich ist: Sie macht den Unterschied zwischen max 3 ("zurecht schmieden") und max 5 Jahren (unerlaubter Erwerb/Besitz Kurzwaffe) aus.
 
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Da ich mich auch nicht auskenne, nochmals folgendes:

Es wurden Veränderungen an einem wesemtlichen Teilen einer Waffe vorsätzlich gemacht!!!
 

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