Wildpret bei Wildunfällen in Rechnung stellen?

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Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Hallo zusammen,

aktuell beschäftigt mich die Frage, ob man bei Wildunfällen neben einer kleinen Gebühr für das Ausstellen der Bescheinigung, nicht auf das Wildpret für das überfahrene Reh etc. in Rechnung stellen kann.

Macht von Euch wer sowas oder gäbe es eine rechtliche Grundlage? Grundsätzlich müsste das doch die jeweilige KFZ-Versicherung zahlen oder?

Grüße und danke
Forest
 
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Sicher wissen tu ich das nicht, aber m.E. kann das eigentlich schon aus dem Grund nicht gehen, dass Wild bekanntermaßen herrenlos ist und vor dem Unfall keinerlei Aneignung stattgefunden hat.
 

Fex

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Wir machen das (Andy übrigens auch) und es hat noch nie Beanstandungen gegeben.

Findige Juristen werden argumentieren dass durch den Unfall eine Inbesitznahme stattgefunden hat....




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Doch ein recht befremdlicher Gedanke.

Als ich mich noch um die Wildunfälle gekümmert habe, gab es einige recht unangenehme Situationen, in denen ich als Jäger dafür verantwortlich sein sollte, dass das Wild auf die Straße gelaufen ist. Man könnte es also im schlimmsten Fall auch böse umdrehen, dann hättest Du vielleicht recht hohe Kosten für Sicherungsmaßnahmen, die in keiner Relation zum Wildbreterlös stehen.

Wenn denn schon ein Schaden ersetzt werden soll, was ist dann mit Trophäen? Wie wäre das anzusetzen? Stelle Dir vor, der einzige 1a Hirsch in Deiner Pachtperiode wird vom LKW platt gemacht. Setzt Du entsprechende Abschussgebühren vom nächstliegenden Forst an oder polnische Preise, weil Du nun dort den Hirsch schießen musst. Oder werden nur die durchschnittlichen Kosten eines Hirschgeweihs vom Flohmarkt angesetzt, weil Du ja die Knochen wolltest?

Damit kannst Du die Büchse der Pandora aufmachen...
 

Fex

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Wir setzen das Wildbret zum
Eigenpreis an - Reh 6 Euro per kg.

Hat doch nichts mit Trophäen oder entgangener jagdfreude zu tun, nur mit dem Lebensmittel ...

Bieten wir übrigens zur Übernahme an vorbehaltl tierärztliche. Untersuchung



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Gude,

abenteuerliche Vorstellungen.

Gebühren werden von staatlichen Stellen erhoben. Du verlangst doch hoffentlich nur eine Aufwandsentschädigung, Kostenpauschale oder ähnlich Harmloses für die Erstellung einer Wildunfallbescheinigung. Und das als Jagdausübungsberechtigter oder sein Beauftragter.

Der Wunsch nach Erlösoptimierung ist zwar verständlich aber m.E. nicht durch Inrechnungstellen eines möglichen entgangenen Wildbretverkaufs zu rechtfertigen.

Dass das Wild zum Zeitpunkt des Unfalls herrenlos war, ist ja schon erwähnt worden. Demzufolge ist auch niemand ein Schaden entstanden, der ausgeglichen werden müsste.

Wenn ich Versichungsanwalt wäre, und mir ein Jagdausübungsberechtigter das Wildbret in Rechnung stellen würde, würde ich den enstandenen Fahrzeugschaden gegenrechnen. Und zwar mit der Begründung, dass das Wild des JAB ja schließlich den Unfall verursacht hat.

Merkste was? Genauso abenteuerlich, oder?

Wir sollten froh sein, dass wir (in der Regel) aus der Haftung bei Wildunfällen raus sind und über den entgangenen Wildbreterlös nonchalant hinwegsehen.

}:-\
B
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Danke für die bisherigen Antworten. @ Fex: habt ihr da ein Bestimmtes Formular?
 
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Finde das eine gute Idee. Auf jeden fall ist ja ein Schaden entstanden an nicht verwertbarem Wildpret.
Da das Wild herrenlos ist, ist die frage, wem der Schaden entstanden ist. Da aber der Autofahrer konkret am Unfallort die Aneignung "Begangen" hat, kann man gut argumentieren, dass der Schaden auch dem dortigen JAB entstand.
Gegenfrage allerdings: ist dann auch der ausmähende Landwirt ersatzpflichtig? Im ersten Blick nicht, aber denken Wir mal ernsthaft nach! Vielleicht ist aber das Wild gerade deswegen herrenlos..

Zum Gegenargument des Schadens am Auto: den müssen Eltern von minderjährigen Kindern auch nicht ersetzen, es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. So au h die rechtsprechung: wer eine Treibjagd auf die Straße zu ohne Warnung veranstaltet ist bereits nach geltender Rspr haftbar. Also drehen wir dies Argument wieder zurück: wer ein Reh überfährt, ist Schuld am Schaden.
Also, ich finds ne gute Idee. Und wenn der Schaden unter 100 EUR bleibt, wird auch keiner dagegen Klagen.
M.
 
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Mattenklodt schrieb:
Also, ich finds ne gute Idee. Und wenn der Schaden unter 100 EUR bleibt, wird auch keiner dagegen Klagen.
Dagegen klagen vielleicht nicht, aber ums Auto rumlaufen und wenn am Auto nix kaputt und der "Erleger" keinen Schaden zu verzeichnen hat, wird er sich hüten, den Wildunfall zu melden... :no:
Ergebnis: Leidende Kreaturen, nur weils wieder mal ums liebe Geld geht... :help:
 
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Mattenklodt schrieb:
Finde das eine gute Idee.
Ich finde das Abzocken Unbedarfter, auch wenn das hier scheinbar manche praktizieren, überhaupt keine gute Idee.

Mattenklodt schrieb:
Auf jeden fall ist ja ein Schaden entstanden an nicht verwertbarem Wildpret.
Da das Wild herrenlos ist, ist die frage, wem der Schaden entstanden ist. Da aber der Autofahrer konkret am Unfallort die Aneignung "Begangen" hat, kann man gut argumentieren, dass der Schaden auch dem dortigen JAB entstand.
Als Autofahrer würde ich Dich informieren, dass ich mir überhaupt nichts "angeeignet" habe (es sei denn der Hirsch läge schon in meinem Kofferraum), das Jagdrecht Dir jedoch die "Aneignung" der sterblichen Überreste durch Dich einräumt, sofern Du dort das Jagdrecht innehast und selbstverständlich auf freiwilliger Basis. Erst nach der willentlichen Aneignung durch Dich ist der Kadaver nicht mehr herrenlos, davor war er, lebendig wie tot, niemandes Eigentum. Und Tschüss und Hut auf.

Wer Wildbret in unbedenklichem Zustand will, muss die Viecherl halt erschießen, bevor sie zur road pizza werden.

Hattet Ihr eigentlich Jagdrecht, als Ihr die Pappe gemacht habt?
 
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Mattenklodt schrieb:
Also, ich finds ne gute Idee. Und wenn der Schaden unter 100 EUR bleibt, wird auch keiner dagegen Klagen.

Abgesehen davon, dass an herrenlosem Wild kein Schaden für dich entstehen kann und bei einem Unfall nach Inbesitznahme des Wildes durch den JAB diesem üblicherweise kein weiterer Schaden durch den Unfallbeteiligten zugefügt wird:

Es ist auch völlig unnötig gegen eine Geldforderung zu klagen. Ich würd auf den gerichtlichen Mahnbescheid des JAB warten, widersprechen und mich ganz entspannt zurücklehnen.

Versuch doch einfach beim nächsten Mal, das Geld von der Versicherung des Unfallbeteiligten einzufordern anstatt einen geschockten Fahrer am Strassenrand abzuzocken. Aber wundere dich nicht, wenn dich der SB auslacht.

Und freu dich, wenn der SB nicht auf die Idee kommt, dir den Schaden zu bezahlen und dich im Gegenzug für den Schaden am FZ, der durch "dein" Stück entstanden ist, in Regress zu nehmen.
 
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Würde mal einer der Juristen die Sache beurteilen?

Mich würds wirklich interessieren, wie das zu bewerten ist, zumal es mir so erscheint, dass derartige Entschädigungsforderungen des JAB jeglicher Rechtsgrundlage entbehren. Zumindest kann ich als Laie erst mal keine erkennen, weil das Argument der Aneignung durch die Unfallverursachung eigentlich unsinnig erscheint, da der für die Zueignung erforderliche Vorsatz fehlt. Und selbst wenn dieser gegeben wäre, wäre es erst mal (einfache) Wilderei, wobei auch hierfür kein JAB irgendwelche Geldforderungen direkt geltend machen kann.

Durchgezogen wird das ja tatsächlich mancherorts. Aber ich persönlich komm einfach nicht umhin, das alles in rechtlicher (und jagdethischer) Hinsicht als schlicht absurd zu empfinden.
 

Fex

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.44-40 schrieb:
Mattenklodt schrieb:
Es ist auch völlig unnötig gegen eine Geldforderung zu klagen. Ich würd auf den gerichtlichen Mahnbescheid des JAB warten, widersprechen und mich ganz entspannt zurücklehnen.

Versuch doch einfach beim nächsten Mal, das Geld von der Versicherung des Unfallbeteiligten einzufordern anstatt einen geschockten Fahrer am Strassenrand abzuzocken. Aber wundere dich nicht, wenn dich der SB auslacht.

Und freu dich, wenn der SB nicht auf die Idee kommt, dir den Schaden zu bezahlen und dich im Gegenzug für den Schaden am FZ, der durch "dein" Stück entstanden ist, in Regress zu nehmen.

Die letzten 12 Jahre hatten wir damit kein Problem. Der Betrag kommt auf das Wildschadensformular und wurde bislang anstandslos bezahlt, und zwar von der Versicherung.

Im übrigen haben wir wesentlich mehr Probleme mit Autofahrern, die ihre Einparkschäden bei uns als Wildunfallschaden unterbringen wollen :)

Im übrigen - falls du mal gegen einen Baum fahren solltet, wundere dich nicht, wenn da ne ganz schöne Rechnung auf dich zukommt ;-)
 

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