A
anonym
Guest
Ich kann mich gut erinnern, wie dem BW-LJV hier regelmäßig die Kompetenz abgesprochen wurde. So wie's aussieht, hat sich unser Verband hier sehr gut und professionell geschlagen.
Sehe ich auch so.
Abschließend die höflich formulierte Kampfansage des LJV:
"Beschluss der außerordentlichen Delegiertenversammlung:
• Die Delegierten des außerordentlichen Landesjägertages anerkennen, dass im
überarbeiteten Entwurf des JWMG einigen Forderungen des LJV und im
Rechtsgutachten von Prof. Brenner geäußerten Bedenken Rechnung getragen
wurde.
• Der Gesetzentwurf wird aber nach wie vor den vom Land gesteckten Zielen – auf
Wissen basierte Regelungen, Bürokratieabbau, Praktikabilität, Stärkung der
Eigenverantwortung und Wahrung der Eigentumsrechte - nicht gerecht.
• Der LJV fordert neben Nachbesserungen bezüglich Wildruhe und Wildfütterung
weitere Änderungen. Insbesondere lehnt er die Möglichkeit der Herausnahme von
Wildarten aus dem JWMG ohne Mitwirkung des Landtags als nicht gerechtfertigten
Eingriff in das Eigentumsrecht ab.
• Der Verband kann dem vorgelegten Entwurf in dieser Form noch nicht zustimmen.
Wir sind jedoch weiterhin bereit, uns im konstruktiv-kritischen Dialog mit Ministerium
und Politik für die Weiterentwicklung des Gesetzesentwurfs zu einem
praxisgerechten und von den Anwendern akzeptierten Jagd- und
Wildtiermanagementgesetz einzusetzen."