Privatmann lässt Jagd auf seinem Boden verbieten

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Tja, wieder ein Gesinnungsmensch/Veganer, der seine Hektars aus der Bejagung herausnimmt. Das wird noch mehr werden, "tröpfelt" so peu a peu bei den Behörden ein...

Was mich allerdings mehr ärgert, ist, dass der BUND als Naturschutzverband pauschal seine Flächen (30 wurden NRW-weit genannt) aus der Bejagung herausnehmen will. Ich habe bzw. hatte manchmal noch Illusionen und einen kleinen Rest an Wohlwollen, was die priv. Naturschutzverbände angeht.

Leider muss ich sagen - wohl grundlos.... Es scheint dort (zumindest beim BUND) inzwischen der Gegner zu stehen. Undifferenzierte Jagd-Ablehnung, aus offenbar "grundsätzlichen Erwägungen"...
 
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Bisher sehe ich die Sache noch nicht so negativ.

Es gibt für den Landbesitzer keine Pacht mehr und Wildschaden ist auch keiner mehr zu bezahlen.
Mal sehen wer das länger aushält, wenn der Wildschaden ansteht. Bestimmt werden es jetzt einige Landbesitzer beantragen, aber auch einige in absehbarer Zeit wieder zum alten System zurück kehren.

Da die Flächen für das Wild offen sind, entstehen für das Wild Ruhezonen, für die der Pächter nichts bezahlen muss.
Da es sich bisher meist um kleine Flächen handelt, kommt das herrenlose Wild auch dort mal raus und kann dann wie bisher bejagt werden.

TH
 
A

anonym

Guest
In Schleswig-Holstein das heißt in Groß Wesenberg und Bad Oldesloe sind auch zwei Fälle bekannt geworden.
Jetzt sind unsere CDU Mitglieder gefragt aber ich denke das Herr Minister Habeck das in Schleswig -Holstein nicht zulässt er steht auf der Seite der Landwirte ganz bestimmt der ist in Ordnung.

WMH Lusches
 
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Die meisten Flächen dieser abtrünnigen Kleinflächenbsitzer sind doch bestimmt an Landwirte verpachtet. Die Landwirte werden bei Wildschäden den Besitzerrn schon auf die Pelle rücken und den Wildschaden einfordern.

Da kommt das böse Erwachen schnell zurück!

TH
 
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Zitat: "Der Mensch sollte sich nicht über Flora und Fauna erheben" - und der Mann lebt vegan! Elender Blumenschänder! :)
 
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So privat ist der Mensch ja nicht, ist,wie im Artikel erwähnt, regional recht bekannt. Tingelt hier im Münsterland über die Dörfer bei Schützenfesten, im Karneval, Radio etc.
Ist noch nicht mal schlecht dabei.
http://www.schulte-broemmelkamp.de.vu/
https://www.youtube.com/watch?v=z4HcptiY7Jg&feature=youtube_gdata_player

Nachdem ich vor einiger Zeit von seinem Vorhaben gehört habe, war und bin ich der Meinung, dass ihn jede Institution bei der ein Jäger oder ein Bauer etwas zu sagen hat, ihn schneiden und nicht mehr buchen sollte. :twisted:
Btw: Dünn ist er geworden, Find ich, ob das an der veganen Lebensweise liegt? :trophy:
 
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Ich zitiere mal meine Antwort auf diese Art der Befriedung aus einem ähnlichen Tröd:



.... wenn die Wildschäden an den Nachbargrundstücken wegen der Nichtbejagung erheblich zunehmen, wird sich bei den Nachbarn Druck aufbauen und der wird sich irgendwann entladen.

Abgesehen davon, dass im Fall von Krankem Wild auf dem Grundstück der Dame (respekt. des Herren) auch irgendwann die Öffentlichkeit Wind davon bekommen könnte (Vielleicht der Presse sei Dank??).

Und es ist durchaus möglich dass auch auf dem Grund der Dame ( des Herren)Wildschaden zunehmen wird und das schneidet dann in den Geldbeutel der Dame (des Herren) selbst- sei es durch Verbiss oder Schälschäden oder Ertragsausfall auf den Feldern.

Und spätestens wenn durch Wildseuchen, Fallwild oder Schäden in der Nachbarschaft die Sache zu kochen beginnt, wird der Wind der Dame (dem Herren) ordentlich ins Gesicht blasen.

Wie gesagt, alles eine Frage der Zeit...... und die wird kommen.




PS @ all:

Was geschieht eigentlich in Punkto Bejagung auf dem Gebiet der Dame (des Herren) im Falle einer Schweinepest?????????
 
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PS @ all:
Was geschieht eigentlich in Punkto Bejagung auf dem Gebiet der Dame (des Herren) im Falle einer Schweinepest?????????

Dazu gibt der neue § 6a BJagdG (in dem die "ethische Befriedung" geregelt wird) Auskunft, genauer, Absatz 5:

"(5) Die zuständige Behörde kann eine beschränkte Jagdausübung auf den für befriedet erklärten Grundflächen anordnen, soweit dies zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden, der Gefahr von Tierseuchen, aus Gründen des Naturschutzes oder des Tierschutzes, der Seuchenhygiene, der Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrs auf öffentlichen Verkehrswegen oder der Abwendung sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Widerspruch und Klage gegen die Anordnung haben keine aufschiebende Wirkung. Kommt der Grundeigentümer der Anordnung nicht nach, so kann die zuständige Behörde für dessen Rechnung die Jagd ausüben lassen."
 
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@ Enzwälder


Na das ist doch schon mal ein ausbaufähiger (Denk) Ansatz !!



wmh


Jäger :cool:
 
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Dazu gibt der neue § 6a BJagdG (in dem die "ethische Befriedung" geregelt wird) Auskunft, genauer, Absatz 5:

"(5) Die zuständige Behörde kann eine beschränkte Jagdausübung auf den für befriedet erklärten Grundflächen anordnen, soweit dies zur Vermeidung übermäßiger Wildschäden, der Gefahr von Tierseuchen, aus Gründen des Naturschutzes oder des Tierschutzes, der Seuchenhygiene, der Gewährleistung der Sicherheit des Verkehrs auf öffentlichen Verkehrswegen oder der Abwendung sonstiger Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. Widerspruch und Klage gegen die Anordnung haben keine aufschiebende Wirkung. Kommt der Grundeigentümer der Anordnung nicht nach, so kann die zuständige Behörde für dessen Rechnung die Jagd ausüben lassen."

na fein, dann darf er für die jagd die er gar nicht will auch noch zahlen :-D

veganer sind für mich übrigens die einzigen bei denen ich es noch verstehen kann wenn sie die jagd aus ethischen gründen auf ihrem land nicht dulden wollen. bei jedem anderen hab ich berechtigte zweifel
 
A

anonym

Guest
Tagespresse 23.04.2014 www.die-glocke.de


Aus ethischen Gründen
Im Münsterland entsteht erste jagdfreie Zone
Münster (dpa). Als einer der ersten Grundstücksbesitzer in Nordrhein-Westfalen hat André Hölscher (39) seine zehn Hektar Land in Ladbergen (Kreis Steinfurt) zur jagdfreien Zone erklärt – aus ethischen Gründen. Seitdem darf auf Hölschers Anwesen nördlich von Münster niemand mehr jagen. Und das mit Erlaubnis der Behörden.
Ein neuer Paragraph im Bundesjagdgesetz erlaubt es Grundstückseigentümern, die Jagd auf ihrem Land abzulehnen. Bisher mussten Landbesitzer wie Hölscher die Jagd auf ihrem Gelände auch dulden, wenn sie Skrupel hatten. Wer ein Grundstück von weniger als 75 Hektar Fläche besitzt, wird automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft, erklärt Torsten Reinwald vom Deutschen Jagdverband. Die Genossenschaft ist der Zwangsverbund der betroffenen Landbesitzer. Sie können selbst auf die Jagd gehen oder ihr Gebiet an Pächter vergeben.
Ein Mitglied der Genossenschaft konnte bislang sein Grundstück von der Jagd nicht ausnehmen. Auch nicht aus ethischen Gründen. Das ist jetzt anders. Ein Anwalt aus Baden-Württemberg hatte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt und Recht bekommen. Die Richter erklärten die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft für menschenrechtswidrig. Die Gesetzespflicht, entgegen ethischen Bedenken die Jagd auf dem eigenen Land zu dulden, sei eine unverhältnismäßige Belastung, urteilte der EGMR. Deutschland musste als Konsequenz das Bundesjagdgesetz anpassen.
„Es ist unvertretbar, dass sich der Mensch als eine Spezies von vielen das Recht nimmt, über Leben und Sterben anderer zu entscheiden“, sagt Hölscher, der als Kabarettist sein Geld verdient. „Ich kann es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren, dass auf meinem Grundstück Tiere getötet werden.“
Bei Treffen seiner Jagdgenossenschaft wollte niemand mehr neben ihm sitzen, sagt Hölscher. „Viele haben mich angegiftet und gefragt, warum ich mich denn so aufspielen würde.“
Die Antwort des Landesjagdverbandes klingt so: „Jeder Austritt aus der Gemeinschaft stellt einen nur schwer zu ertragenden Akt der Entsolidarisierung dar.“

Für Jäger ein „zu vernachlässigendes Phänomen“
Münster/Bielefeld (dpa). Seit Dezember 2013 ist der neue Paragraph 6a des Bundesjagdgesetzes in Kraft. Wer die Behörden überzeugt, dass er aus ethischen Gründen die Jagd ablehnt, hat nun die Möglichkeit, sein Grundstück jagdfrei zu stellen. Hans-Jürgen Thies vom Landesjagdverband (LJV) schätzt die Zahl der bisherigen Anträge in NRW auf etwa 150. Eine Umfrage in zehn Städten und Kreisen ergab, dass nur der Kreis Steinfurt bereits Anträge bewilligt hat. In Düsseldorf und im Rhein-Sieg-Kreis liegt jeweils ein Antrag vor, in Bielefeld, Wuppertal und im Kreis Mettmann sind je zwei Anträge in Bearbeitung. Der einzige Antrag, der in Münster gestellt wurde, stammte von Naturschützern – und wurde abgelehnt.
Dass Jagdreviere von größerem Umfang wegfallen werden, befürchten die Jäger nicht. „Die ethische Grundstücksbefriedung dürfte ein eher zu vernachlässigendes Phänomen in Einzelfällen bleiben“, sagt LJV-Justiziar Thies. Rechtsanwalt Dominik Storr aus Rheinland-Pfalz sieht das anders. Er hat bundesweit bereits 60 Anträge begleitet.
80 000 Jäger gehen in den Revieren zwischen Rhein und Weser auf die Pirsch, etwa zehn Prozent davon sind Frauen, sagt Andreas Schneider vom LJV. Rehe, Hasen und Ringeltauben sind nach Auskunft des Experten charakteristische Wildarten für NRW.
Wer selbst jagen möchte, muss eine Jägerprüfung ablegen und bei der kommunalen Jagdbehörde gegen Gebühr einen Jagdschein beantragen. Da das Jagdrecht stets dem Landbesitzer zusteht, pachten Jäger ohne eigene Fläche das Ausübungsrecht.
www.westfaelische- geschichte.de/web949
 
G

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Guest
Ich glaube, der Wildschaden wird es selber regulieren. Wenn im Umland scharf gejagt wird, ist die "Ruheinsel" schnell ein beliebter Dauerstandplatz. Und als Jäger muss ich mich darum dann nicht mehr kümmern - und werd einen Teufel tun um zu helfen. Wenn diese Flächen dann unverpachtbar werden oder aufgrund der hohen Populationsdichte Krankheiten ausbrechen bin ich der erste, der eine Zwangsbejagung beantragt. Da will ich dann das Geschrei hören wenn es behördlicherseits heisst: Büchse frei.
Wenn es sich der Hr. Hölscher leisten kann, seine Sache. Wenn es um Vereine geht, können diese sehr schnell finanziell ausbluten...
 
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Ich glaube, der Wildschaden wird es selber regulieren. Wenn im Umland scharf gejagt wird, ist die "Ruheinsel" schnell ein beliebter Dauerstandplatz. Und als Jäger muss ich mich darum dann nicht mehr kümmern - und werd einen Teufel tun um zu helfen. Wenn diese Flächen dann unverpachtbar werden oder aufgrund der hohen Populationsdichte Krankheiten ausbrechen bin ich der erste, der eine Zwangsbejagung beantragt. Da will ich dann das Geschrei hören wenn es behördlicherseits heisst: Büchse frei.
Wenn es sich der Hr. Hölscher leisten kann, seine Sache. Wenn es um Vereine geht, können diese sehr schnell finanziell ausbluten...
Da muss man leider zwischen Niederwild und schalenwildrevier unterscheiden. Beim Niederwild ist die schadensproblematik in der Regel nicht so relevant. Was mich vielmehr interessieren würde wie der gute Mann seine Flächen bewirtschaftet bzw. Bewirtschaften lässt.
 
A

anonym

Guest
Ich habe mich lange zurückgehalten , weil das Thema mich nicht betrifft .Bei uns braucht man grundsätzlich die Erlaubnis des Grundeigners um die Jagd ausüben zu können . Der Grundeigner braucht sein Ja oderNein gegenüber den Jägern auch nicht zu begründen und das ist gut so .
Bei allem Verständnis für das Hobby so ist es doch der Grundeigner auf dessen Grund ich es ausübe .

Dem Grundbesitzer wird also diktiert , wen er eine Zugangserlaubnis zu geben hat auch gegen dessen erklärten Willen .

Wenn ich etwas besitze , bestimme ich wer sich auf meinem Grund und Boden bewegt , dies wird ja auch im umgekehrten Fall eingefordert , wenn der Zwangsverpflichtete im Garten des Jägers auftaucht und Blumen pflückt .
Einfach mal drüber nachdenken .
 

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