Privatmann lässt Jagd auf seinem Boden verbieten

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1 Jan 2010
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Normal ist dann, das die Genossenschaftsversammlung über die Verwendung der Pachteinnahmen beschließt. In der Regel wird ein Teil für die Geschäftsführung und zur Wildschadensvorsorge einbehalten und der Rest wird ausbezahlt. Auch das die Gemeinde die Geschäftsführung macht ist nicht üblich, entweder der geschäftsführende Vorstand macht das oder es schließen sich mehrere Jagdgenossenschaften zusammen und stellen gemeinsam einen nebenberuflichen Geschäftsführer an. Das die Jagdgenossenschaften ihre Geschäfte derart aus der Hand geben ist im nordwestdeutschen Raum nicht üblich.

edit

In BW werden 70 % der JG von der Gemeinde verwaltet. Leider. Ich würde den Scheixx sofort abgeben. Kannst Dich gerne als Geschäftsführer bewerben.
 
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Fakt wird sein, dass es immer weniger Jägerleins geben wird, die sich im Revier aufführen dürfen wie die Axt im Walde. Wer möchte schon einen Jäger auf einem seiner Grundstücke, der einem das Betreten derselben verbietet und noch dumme Sprüche loslässt?

Natürliche Auslese wird sich einstellen, Jäger werden wieder zu umgänglichen Mitmenschen mutieren, weil sie es müssen...:cheers:

Habe da mal ein schönes Bsp. dazu.
Weit vor dem Urteil des EUGh. hatte ich einen Grundbesitzer der hatte auch seine eigenen
Vorstellungen.Da war zum Bsp. keine Ansitzeinrichtungen auf meinem Grund,über meine
Wege (Feld und Wald )fährt niemand,gehst Du bei mir auf Jagd mußt Du dich bei mir anmelden u.s.w. Mit dem jungen Mann habe ich dann freudschaftlich ein Schreiben aufgesetzt das ich auf seinen Besitz nicht auf Jagd gehe und er keine Ansprüche (wildschaden) an mich stellt.Wie Gott will Wiese tief schwarz,was nun.:biggrin::biggrin:
Auf einmal kam mein Guter ,kannste nicht, den Rest schenk ich mir.
Heute ist das einer von denen mit den ich sagen wir gut auskomme.
Wenn ich dann hier im Forum im anderen Faden lese was kann ich tun wenn mir einer verbietet Ansitzeinrichtungen aufzustellen,kann ich nur mit dem Kopf schütteln.:no::no:

@Oichkatzl hast den Nagel voll auf den Kopf getroffen, es müßen noch einige Jäger
Ihre Enstellung zum Grundbesitzer überdenken.
Wie sagt man so schön"Wie man in den Wald hinein ruft so schallt es zurück".


Gruß Seppel
 
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In BW ist es nicht so einfach eine Versammlung der Jagdgenossen einzuberufen:

(2) Die Versammlung der Jagdgenossenschaft wird vom Jagdvorstand einberufen. Sie ist
einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Mitglieder, die mindestens ein Zehntel der
bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. Die Einladung zur
Versammlung ist mindestens zwei Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben.

Quelle: Durchführungsverordnung des Ministeriums für
Ernährung und Ländlichen Raum zum Landesjagdgesetz
(LJagdG DVO)

Kann es sein, daß so eine Regelung nur dafür gewollt ist, daß die Grundeigentümer ihre Rechte nicht wahrnehmen und darum die Gemeinden auch die Geschäftsführungen an sich reissen? Muß ja einen Grund dafür geben! Jeder Taubenverein muß einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung abhalten und bei Jagdgenossenschaften reicht alle 9 Jahre. Unverständlich!
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Bei uns wird die Jagdgenossenschaft nur auf Antrag einberufen, nicht alle 9 oder 12 Jahre. In unserer Gemeinde war das noch nie der Fall:sad: Des weiteren wurde die Vergabe der Jagd in einer nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung beschlossen - was da auch immer gemauschelt wurde...
 
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Moin!

Kann es sein, daß so eine Regelung nur dafür gewollt ist, daß die Grundeigentümer ihre Rechte nicht wahrnehmen und darum die Gemeinden auch die Geschäftsführungen an sich reissen?

Ich vermute mal, das ist ein Fall von "halb zog sie ihn, halb sank er hin". Die Flächengrößen in den Mittelgebirgslagen, die ich kenne, und damit auch die Hofgrößen, sind deutlich kleiner als bei Euch im Nordwesten der Republik. Gerade in Realteilungsgebieten kommen da auch mal nicht 20 - 30, sondern 100+ Grundeigentümer zusammen. Die Verlagerung der JG-Vorstandstätigkeit auf die Gemeinde ist da m. E. sowohl Serviceleistung für die Bürger als auch zu gewissen Teilen Ausdruck einer Sorge darum,. dass das sonst eventuell keiner macht. Wie das historisch entstanden ist kann OVS sicher besser erklären, mir ist das nur in dem Zusammenhang so mal als Erklärung untergekommen.

Viele Grüße

Joe
 
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Wie sagt man so schön"Wie man in den Wald hinein ruft so schallt es zurück".l
Servus Seppel,

ziemlich dasselbe hab ich auch schon durch, reichte von Fahrverbot über Jagdstörungen bis zum Markieren meiner Sitze mit blauer Farbe :evil: . Jetzt ist er einer meiner größten Fans, baut mir Wege, wenn ich in seinem Wald nicht durchkomm, bleibt abends zuhause und nervt lieber Muttern und würd mir sogar Stangen für Hochsitze schlagen, wenn ich ihn darum bitte. ;-)

Klar gibt es immer wieder Mitmenschen, mit denen kann man nicht so gut, liegt vermutlich an den Genen. ;-) Aber mit Reden kommen die Leut zam, galt früher genauso wie heut. Und wenn halt einer partout ned will, dass ich bei ihm nen Sitz aufstell, dann jag ich halt vom Boden aus. :cool:

Mir kommen auch dann und wann Jagdgenossen, die sagen: "Du die Reh hinter meinem Haus lässt aber in Ruhe!" Kann ich doch verstehen, muss ja nicht sein, dass ich denen das letzte bisl Natur weghege.
Solange sie mich nicht zu sehr einschränken, kann ich gut mit einigen Wildruhezonen leben, die ich nicht selber bestimmt hab.
 
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Letztendlich ist der Ursprung doch das erstrittene Urteil vor dem EuGh.
Die Umsetzung in geltendes Recht obliegt aber der Regierung. Da die Grünen nicht an diesem neuen Gesetz beteiligt waren (Gott sei Dank) sind wir meiner Meinung nach noch recht glimpflich davon gekommen.

In den Bundesländern, wo die Grünen aber (mit) an der Regierung sind, ließe sich da jedoch leider landesjagdrechtlich etwas "drehen".

Das sage ich nicht aus dem hohlen Bauch heraus. "Bestes" Beispiel ist ja der Entwurf unseres neuen JWMG hier in Baden-Württemberg. Dort soll nämlich, ergänzend zur bundesjagdrechtlichen Regelung, die Möglichkeit für Verbände/Vereine (wie hier schon erwähnt) eingeführt werden, sich die Grundflächen befrieden zu lassen. Somit also nicht nur natürliche Personen als Antragsteller, sondern auch Verbände und Vereine als juristische Personen...

Gemünzt ist das wohl vor allem auf die Flächen der Naturschutzverbände wie BUND, NABU o.ä. Bei diesen gibt es wohl Überlegungen, sich pauschal alle im Eigentum befindlichen Grundstücke befrieden zu lassen. Mit "Naturschutz" hat das natürlich nichts mehr zu tun, sondern mit Ideologie.
 
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....Dennoch sehe ich mit Ausnahme der Kirchen keine großen Grundbesitzer, die tatsächlich in diese Richtung aktiv werden könnten.

Apropos Kirchen:

Sollten die tatsächlich auf den "weltanschaulichen Stiefel" kommen, sich pauschal die Grundflächen jagdlich befrieden zu lassen (wg. "Bewahrung der Schöpfung", und "Bambi", und weil man diese lodengrünen Waffenträger als moderner gläubiger Gutmensch eh nicht mag...) - dann sollten ihnen die jagdlich UND in der Kirche engagierten Gemeindemitglieder kräftig die Meinung geigen, und sofort ihr Gemeinde-Engagement vor die Füsse werfen.

Ich bin ab und zu, und meine Frau ist ständig (und fleißig) in der heimischen evang. Kirchengemeinde engagiert. Sollte diese (nochmal: aus rein grundsätzlicher,"weltanschaulicher" Motivation) pauschal die Kirchengrundstücke in Feld und Wald aus der Bejagung nehmen, werden sie auf einen Schlag mehrere Ehrenamtliche weniger haben. Und soo reich sind die mit derartigen Freiwilligen nun auch nicht gesegnet.

Man wird und muss, sollte es so weit kommen, mit klaren Worten drüber reden.
 
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Mir kommen auch dann und wann Jagdgenossen, die sagen: "Du die Reh hinter meinem Haus lässt aber in Ruhe!" Kann ich doch verstehen, muss ja nicht sein, dass ich denen das letzte bisl Natur weghege.

Also, ich würde auf Rehe im Bereich von Wohnhäusern sowieso nicht schießen...:roll:
 
A

anonym

Guest
daß so eine Regelung nur dafür gewollt ist, daß die Grundeigentümer ihre Rechte nicht wahrnehmen

Ja, das ist das Interesse der Jägers. Denken, dann hätten sie weitgehend freie Hand ("Warstein-Syndrom").

Gerade lernen sie aber, dass auch Gemeinden sich eines Besseren besinnen können (Stichwort Blumberg). Das tut dann weh. Und das ist gut so.

Carcano
 
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JG VS: 16.000 Flurstücke, 8.000 Hektar, 3.300 Eigentümer. Feldanteil 90 %. Größte Jagdgenossin: die Stadt mit 21 %.
Einige besonders clevere Jagdgenossen dachten a) auch die Einnahmen 5.500ha städtischer Eigenjagdfläche flösse in ihren Topf - falsch gedacht, der Gemeinderat beschloss 2004, dass an der Eigentumsgrenze Sense ist, sodann b) dass sie einen +- ehrenamtlichen GF finden würden - das wollte aber keiner machen. Also muss/darf es die Stadt machen. Nach einigen Anfangsschwierigkeiten, läuft das nun recht unauffällig.
 
A

anonym

Guest
Gemünzt ist das wohl vor allem auf die Flächen der Naturschutzverbände wie BUND, NABU o.ä. Bei diesen gibt es wohl Überlegungen, sich pauschal alle im Eigentum befindlichen Grundstücke befrieden zu lassen. Mit "Naturschutz" hat das natürlich nichts mehr zu tun, sondern mit Ideologie.

Wie gerade der NABU das begründen möchte, ist mir schleierhaft, wo der doch Eigenjagden betreibt.

Beim BUND sieht's natürlich anders aus. Allerdings müsste dieser Verband dann erstmal beweisen, dass eine juristische Person ein Gewissen haben kann. Da wünsche ich viel Spass damit. Was sagen unsere Juristen?

Ausserdem ist mir unbekannt, ob dem BUND überhaupt irgendwelche grösseren Flchen gehören. Aber sicher gibt's hier im Forum Leute, die das wissen.
 
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In BW ist es nicht so einfach eine Versammlung der Jagdgenossen einzuberufen:

(2) Die Versammlung der Jagdgenossenschaft wird vom Jagdvorstand einberufen. Sie ist
einzuberufen, wenn dies mindestens ein Zehntel der Mitglieder, die mindestens ein Zehntel der
bejagbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks vertreten, verlangt. Die Einladung zur
Versammlung ist mindestens zwei Wochen zuvor ortsüblich bekannt zu geben.

Quelle: Durchführungsverordnung des Ministeriums für
Ernährung und Ländlichen Raum zum Landesjagdgesetz
(LJagdG DVO)

Bei kleinparzelligen Revieren muss man viele Leute zusammenbringen...


Das ist die VO, maßgebend ist jedoch, ob nicht in der Satzung der JG ein regelmäßiger Termin fixiert ist; es würde mich eigentlich wundern, wenn´s in BaWü nicht so wäre ...
In RLP z.B. ist per Mustersatzung eine jährliche Sitzung vorgegeben, die i.d.R. stattfinden soll. Darüber hinaus sind außerordentliche Versammlungen einzuberufen, wenn 1/5 der Stimmen mit 1/5 der dadurch vertretenen Flächen dies schriftlich beantragen.

Regelmäßiger TOP ist auf der oMV z.B. die Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung; wenn dieser per Mehrheitsbeschluss für den Wegebau durch die Gde. verwendet wird, kann jeder, der dagegen gestimmt hat, sich seinen Anteil auszahlen lassen (allerdings wird ihm dann die Gemeinde eine ganz spezielle, individuell berechnete Umlageforderung zukommen lassen).

Was den Hinweis auf die Realteilungsgebiete in BaWü betrifft, so kann das natürlich dort auch zutreffen, allerdings ist BaWü auch diesbezüglich regional sehr unterschiedlich gestrickt.
 
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Beim BUND sieht's natürlich anders aus. Allerdings müsste dieser Verband dann erstmal beweisen, dass eine juristische Person ein Gewissen haben kann. Da wünsche ich viel Spass damit. Was sagen unsere Juristen?

Interessant wäre auch, was die sicher zahlreichen Juristen aus dem Ministerium Ländlicher Raum in Ba.-Wü. dazu sagen.
Von dort kommt doch im Kern der aktuelle Entwurf für das JWMG, und damit auch die Befriedungs-Variante für juristische Personen.

Wobei, es wäre nicht die erste Rechtsnorm, die einer späteren rechtlichen Überprüfung nicht standhält...


P.S.:
Ja, zwischen BUND und NABU ist bezüglich "Ideologisierung" sicher noch ein gewisser Unterschied.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Apropos Kirchen:

Sollten die tatsächlich auf den "weltanschaulichen Stiefel" kommen, sich pauschal die Grundflächen jagdlich befrieden zu lassen (wg. "Bewahrung der Schöpfung", und "Bambi", und weil man diese lodengrünen Waffenträger als moderner gläubiger Gutmensch eh nicht mag...) - dann sollten ihnen die jagdlich UND in der Kirche engagierten Gemeindemitglieder kräftig die Meinung geigen, und sofort ihr Gemeinde-Engagement vor die Füsse werfen.

Ich bin ab und zu, und meine Frau ist ständig (und fleißig) in der heimischen evang. Kirchengemeinde engagiert. Sollte diese (nochmal: aus rein grundsätzlicher,"weltanschaulicher" Motivation) pauschal die Kirchengrundstücke in Feld und Wald aus der Bejagung nehmen, werden sie auf einen Schlag mehrere Ehrenamtliche weniger haben. Und soo reich sind die mit derartigen Freiwilligen nun auch nicht gesegnet.

Man wird und muss, sollte es so weit kommen, mit klaren Worten drüber reden.

Also ich weiss nicht, ob den Kirchenmännern die eher wertkonservativen Hubertusjünger nicht lieber sind, wie die linkslastig-gottfernen und ideologisierten Tierschützer. Ich kenne Hubertusmessen, von einer "Tierschutzmesse" hab ich noch nie gehört...:p
 

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