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Normal ist dann, das die Genossenschaftsversammlung über die Verwendung der Pachteinnahmen beschließt. In der Regel wird ein Teil für die Geschäftsführung und zur Wildschadensvorsorge einbehalten und der Rest wird ausbezahlt. Auch das die Gemeinde die Geschäftsführung macht ist nicht üblich, entweder der geschäftsführende Vorstand macht das oder es schließen sich mehrere Jagdgenossenschaften zusammen und stellen gemeinsam einen nebenberuflichen Geschäftsführer an. Das die Jagdgenossenschaften ihre Geschäfte derart aus der Hand geben ist im nordwestdeutschen Raum nicht üblich.
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In BW werden 70 % der JG von der Gemeinde verwaltet. Leider. Ich würde den Scheixx sofort abgeben. Kannst Dich gerne als Geschäftsführer bewerben.
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