Junge mit Softair-Gewehr im Wald unterwegs

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Für die bloße Einhaltung des Waffengesetzes durch fremde Personen ist Jäger NIEMALS nicht zuständig,

Möglicherweise aber für den Jagdschutz, wozu auch der Schutz vor Wilderern gehört. Trifft der Jäger nun einen solchen (oder einen, den er dafür halten kann,)an, so verstehe ich die im vorliegenden Fall gezeigte Reaktion durchaus. Zumal ihm in einer solchen Situation Reflexionen darüber fremd sein dürften, ob er gerade dabei ist, widerrechtlich die Einhaltung des Waffengesetzes einzufordern oder doch eher einen bewaffneten "Wilderer" an seinem Tun zu hindern.

Klar auch, dass das 99 % der hier Postenden wieder nicht verstehen werden und auch nicht verstanden haben, was hier eigentlich vor sich ging. Ungeheuerlich eigentlich, beides.
Jau da erfrecht sich die hier zu Hause seiende juristische Unbildung doch tatsächlich, in der "hohen Kunst" der Juristerei gar unbeschlagen zu sein. ;-)
Vielleicht wäre es ja dem Verstehen menschlicher Verhaltensweisen förderlich, wenn "man" akzeptieren könnte, dass es Otto-normal-Nichtjurist nicht möglich ist, die Welt und ihre Geschehnisse durch die juristische Brille zu sehen, dass er deshalb aber nicht weniger intelligent sein muss, dass der juristische Blickwinkel nur einer von vielen ist und keineswegs die allumfassende Weltsicht und Welterklärung beinhaltet.
 
A

anonym

Guest
Vielleicht wäre es ja dem Verstehen menschlicher Verhaltensweisen förderlich, wenn "man" akzeptieren könnte, dass es Otto-normal-Nichtjurist nicht möglich ist, die Welt und ihre Geschehnisse durch die juristische Brille zu sehen, dass er deshalb aber nicht weniger intelligent sein muss, dass der juristische Blickwinkel nur einer von vielen ist und keineswegs die allumfassende Weltsicht und Welterklärung beinhaltet.

Das interessiert mich nicht und wird auch regelm. vor Gericht nicht für dich sprechen. Unwissenheit oder gar einfache Blödheit schützt vor Strafe nicht.


Jemanden für einen Wilderer zu halten ist unzulässig, wenn er keiner ist. Nachstellen ist erstes Tbm, das ist jedenfalls dann nicht erfüllt, wenn sich jemand auf einem Weg aufhält und ganz normal mit einer Waffe durch die Gegend spaziert, gegenteilige Anhaltspunkte liegen hier nicht vor. Im übrigen diesbezüglich mal ins BJG und dort in den 39 schauen. Man erfüllt nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich bewaffnet in fremden Jagdbezirken aufhält und sich auf zum Allgemeingebrauch zugelassenen Wegen bewegt.

Wer solche Leute anhält, begeht eine Straftat, wer sie bedroht, nötigt, begeht eine Straftat, wer ihnen gewaltsam was wegnimmt, begeht eine Straftat. Und zugleich einen gegenwärtigen rw. Angriff, gegen den rechtmäßig Notwehr zulässig wäre. Vielleicht lasst ihr Rambos im "Kampf gegen Wilderer" euch das noch einmal durch den Kopf gehen, was man euch hier im Rahmen einer Forumsvorlesung beizubringen versucht. Sonst landet ihr schneller vor dem Staatsanwalt bzw. dem Amtsgericht, als euch lieb sein wird. Hier hätte KEIN Jäger ein Recht zum Eingriff gehabt; das Führen von Schußwaffen ist außerdem nicht verboten, es ist nur erlaubnispflichtig, und für die Kontrolle vorhandener Erlaubnisse ist Jägerlein NICHT zuständig, wenn und weil hier sonst NICHTS passiert ist, das an Jagdschutz oder sonstwas auch nur denken läßt. Die betreffenden Herren können froh sein, wenn sie hier nicht an den richtigen Gegner gekommen sind. In rechtlicher, aber auch in tatsächlicher Hinsicht.

Mehr ist hier nicht zu sagen. Was sich da abgespielt hat, ist nach meinem Dafürhalten und bei juristischer Würdigung der Umstände eine ausgemachte Sauerei, von fehlendem Fingerspitzengefühl ganz zu schweigen. Man wollte mal den Dicken geben, der man als vielleicht sogar adipöser Grünrock vielleicht sogar war, und glaubte, dafür die Richtigen vor sich zu haben, mit denen man es machen konnte. Solchen Leuten wünsche ich beim nächsten Mal RICHTIGE Gegner. Und eine Strafverfolgungsbehörde, die ihnen wenigstens einen kleinen Tritt fürs weitere Leben vors Schienbein gibt.

Geht jagen und kümmert euch nicht um anderer Leute Kram bzw. um Jugendspiele, nicht um Autos im Wald und unangeleinte Hunde. etc. Dafür sind Andere zuständig, WIR nicht. Insbesondere dann nicht, wenn man haufenweise Straftaten dabei begeht.
 
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Hier hätte KEIN Jäger ein Recht zum Eingriff gehabt; das Führen von Schußwaffen ist außerdem nicht verboten, es ist nur erlaubnispflichtig, und für die Kontrolle vorhandener Erlaubnisse ist Jägerlein NICHT zuständig, wenn und weil hier sonst NICHTS passiert ist, das an Jagdschutz oder sonstwas auch nur denken läßt.

Geht jagen und kümmert euch nicht um anderer Leute Kram bzw. um Jugendspiele, nicht um Autos im Wald und unangeleinte Hunde. etc. Dafür sind Andere zuständig, WIR nicht.

Als Jagdschutzberechtigter ist man durchaus berechtigt, zur Jagd ausgerüstete Personen im Revier anzuhalten. Selbstverständlich ist er damit zur Kontrolle eines Schußwaffenträgers berechtigt.
Das Führen von Anscheinwaffen ist nach §42a Nr.1 in der Öffentlichkeit verboten.
Selbstverständlich gehört zum Jagdschutz auch die Überwachung von freilaufenden Hunden in der Brut- und Setzzeit sowie bei grundsätzlichem Leinenzwang. Die Anzeige von unerlaubt auf für den normalen Verkehr gesperrten Straßen fahrenden Kraftfahrzeugen steht jedermann und nicht nur Jägern zu.

https://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinswaffe
 
G

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Viel Rauch um nichts. Mußte man das wirklich so eskalieren?
 
A

anonym

Guest
Als Jagdschutzberechtigter ist man durchaus berechtigt, zur Jagd ausgerüstete Personen im Revier anzuhalten. Selbstverständlich ist er damit zur Kontrolle eines Schußwaffenträgers berechtigt.
Das Führen von Anscheinwaffen ist nach §42a Nr.1 in der Öffentlichkeit verboten.

Alles falsch, so wie es da steht!!!!!!!!!!!

Und sonst leg dich halt mit Hundeführern an, wenn du sonst nichts zu tun hast. Mir ist diese Zeit und der verbliebene Jagdschutzrest den Ärger nicht mehr wert. Mach auch sonst, was du willst, wenn du dir eh nix sagen läßt und mir hier mit Wikipedia kommst. Aber heul nicht, wenn du von StA und Gericht eine vor den Kopp kriegst oder dir schlimmeres passiert, wenn du dich mit den Falschen anlegst und dich selber im Unrecht befunden hast. Thema durch. Hier gab es ausweislich der knappen SV-Schilderung kein Recht, das zu tun, was man getan hat. Und DAS kann ich natürlich wesentlich besser beurteilen als du.
 
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Alles falsch, so wie es da steht!!!!!!!!!!!

Und sonst leg dich halt mit Hundeführern an, wenn du sonst nichts zu tun hast. Mir ist diese Zeit und der verbliebene Jagdschutzrest den Ärger nicht mehr wert. Mach auch sonst, was du willst, wenn du dir eh nix sagen läßt und mir hier mit Wikipedia kommst. Aber heul nicht, wenn du von StA und Gericht eine vor den Kopp kriegst oder dir schlimmeres passiert, wenn du dich mit den Falschen anlegst und dich selber im Unrecht befunden hast. Thema durch. Hier gab es ausweislich der knappen SV-Schilderung kein Recht, das zu tun, was man getan hat. Und DAS kann ich natürlich wesentlich besser beurteilen als du.

Ach so, Du warst also dabei - alles klar...:roll:

http://www.trg-oha.de/trgohnegewalt/aenderungen_waffengesetz.pdf
https://www.youtube.com/watch?v=71V6oIybvAI
 
A

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Guest
edit Es hat halt nicht Jedermann Recht studiert, bei Vielen wärs auch völlig vergeblich. Ich werde deine Irrtümer also hier nicht mehr aufklären, das hat keinen Zweck, dafür müssen Andere lange Klausuren schreiben; es gab keine Eingriffsgrundlage für die adipösen bösen Jägerlein, schon gar nicht den Jagdschutz, jedenfalls nicht nach der dünnen SV-Schilderung, basta. Und wer das nicht glaubt, dem gönne ich eine richtig blutige Nase, in jeder nur denkbaren Hinsicht. Ich leg mich derweil wieder hin und nehme solche und andere Ausfälle von Möchtegernwaldsherriffs weiterhin befremdlich zur Kenntnis, die Urteile gegen sie oder ihr Pech im Zusammenhang mit persönlichem Versagen aber mit zunehmendem Vergnügen :) :twisted:
 
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A

anonym

Guest
Ich wußte nicht, dass man nicht mehr wahrheitsgemäß sagen darf, dass nicht Jeder intellektuell das Zeug für Jura oder meinetwegen ein anderes Studium bzw. das Verständnis für die entspr. Materie hat. Ich leg mich am besten wieder hin und lass Forum wie bisher Forum sein, es lohnt wirklich nicht mehr, nur eine einzige Minute des Lebens hier zu vergeuden. :no:
 
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Moin,

sorry - ich hab Dich immer gern gelesen, aber wenn Dir die Mühsal so übermächtig wird, lass es einfach sein; um Deiner Willen.

waidmannsheil

hobo57

p.s.: und jetzt komm einfach wieder runter :biggrin:
 
A

anonym

Guest
Nachdem 9x19 sich wieder hingelegt hat , :biggrin: sei mal die Frage gestattet , wie es dem armen verschreckten Jungen jetzt geht .

Ist er wieder aus dem Gewahrsam der Polizei bzw. der Psychiatrie entlassen worden ?
Wurden schon Strafanzeigen gestellt oder Schadensersatz für diverse Schäden an Leib und Seele gefordert ?
Sind die übergriffigen Jäger noch auf freiem Fuss ?
Sind sie noch im Besitz ihrer missbräuchlich benutzten Waffen ?

Fragen über Fragen und keiner weiss was . :biggrin:
 
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Ich wußte nicht, dass man nicht mehr wahrheitsgemäß sagen darf, dass nicht Jeder intellektuell das Zeug für Jura oder meinetwegen ein anderes Studium bzw. das Verständnis für die entspr. Materie hat. [....]

Neben dem intellektuellen Zeug braucht man für Jura auch eine gehörige Portion Streitlust.
Das 9x19 die mitbringt wurde hier anschaulich dargelegt. :lol: :unbelievable:


Was mich an der Juristerei immer wieder begeistert ist die Tatsache, dass man selbst einen völlig eindeutigen Sachverhalt völlig unterschiedlich beurteilen kann. Und das, obwohl alle das gleiche Recht studiert und verstanden haben.

Das man sich hier aber über einen SV, der durch einen journalistischen Text (!!) wiedergegeben wurde, so sehr aufregen kann finde ich eher befremdlich. Gerade von einem Juristen. Die Fähigkeit auch einen anderen als den eigenen Standpunkt anzuerkennen liegt einem Juristen naturgemäß fern, sonst würde er den eigenen ja nicht wehmend verteidigen. Dass man darüber aber andere Beleidigt und ihnen sonstwas wünscht, dass ist eine Unart, besonders in Internet-Foren. :no:
 
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Man erfüllt nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sich bewaffnet in fremden Jagdbezirken aufhält und sich auf zum Allgemeingebrauch zugelassenen Wegen bewegt.
Das werden die meisten "Jagdschützer" sowieso nie verstehen: ein FREMDER Mensch...mit WAFFE... im EIGENEN Revier... OMG !!!

Ansonsten hast du natürlich -wie fast immer- Recht und ich kann nur hoffen, dass die jagdliche Aus- und Weiterbildung auch auf diesem heiklen Gebiet deutlich verstärkt wird.

basti
 
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?...
Das man sich hier aber über einen SV, der durch einen journalistischen Text (!!) wiedergegeben wurde, so sehr aufregen kann finde ich eher befremdlich...
Über den SV regt sich keiner auf, aber zu Recht über dessen laienhafte Interpretation und "rechtliche" Würdigung. Und diese wohlgemerkt, nachdem schon von fundierter Seite alles dazu gesagt worden war!:no: Unbelievable!
Und solange dann noch solches zu lesen ist
Hatten wir mal mit so einem Knaben, der die Gaspistole im dunklen Wald ausprobieren wollte.


Ich glaube der hat sich in die Hosen gemacht, als er im Scheinwerferlicht stand und im Halbdunkel dahinter der Kollege mit dem Drilling im Anschlag.


Kanone konfisziert, bei der Polizei als Fundstück abgegeben, nie wieder was gehört.


War ja gar nicht so ohne, wer weiss schon einen Gasrevolver im dunklen von einem echten zu unterscheiden.
Hat auch mecker vom Chef gegeben, so was macht man wenn zu zweit.
Mit Jagdschutz hat das nix zu tun!
 
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Hallo,

der Sachverhalt ist vollständig unklar.
Wie ich in dieser Situation gehandelt hätte, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Finde es auf der einen Seite aber auch leichtsinnig sich als "Held" zu profilieren, der Schuss hätte defrinitiv nach hinten losgehen können.
Nachdem in unserem Revier eine Kanzel beschossen wurde, gehe ich ohnehin mit einem sehr mulmigen Gefühl raus und im Fall der Fälle ist mein Selbsterhaltungstrieb doch ausreichend stark ausgeprägt.


Keiner kann anhand des relativ dünnen Artikels beurteilen, was da wirklich los war, befragt man die drei Beteiligten wird es mit Sicherheit 6 Meinungen geben, Tendenz steigend.


Beste Grüße und allzeit Waidmanns Heil,

Fitch
 

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