Ich besitze eine schöne alte Lederschinkentasche für eine zerlegte Flinte.
Für einen weiteren Transport (nicht direkt zur Hundeprüfung, die ist erst am nächsten Tag) widerstrebt es mir einfach, eine extra Öse für ein Schloss reinzubohren.
Imho bin ich damit aber vollständig im gesetzlichen Rahmen, da ich ja einige Handgriffe und Zeit brauche, um die Waffe rauszuholen, Vorderschaft ab, einhaken, schließen, Vorderschaft ran.....
Sieht da jemand ein mögliches Problem?
Eigentlich müsste das ja auch für alle zerlegten Waffen gelten.
Für einen weiteren Transport (nicht direkt zur Hundeprüfung, die ist erst am nächsten Tag) widerstrebt es mir einfach, eine extra Öse für ein Schloss reinzubohren.
Imho bin ich damit aber vollständig im gesetzlichen Rahmen, da ich ja einige Handgriffe und Zeit brauche, um die Waffe rauszuholen, Vorderschaft ab, einhaken, schließen, Vorderschaft ran.....
Sieht da jemand ein mögliches Problem?
Eigentlich müsste das ja auch für alle zerlegten Waffen gelten.