Wildunfall mit Gatterwild

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Hallo zusammen,
ein Freund von mir hatte einen Wildunfall. Als er mir von dem Unfall erzählte sagte er mir dass er einen Hirsch überahren hatte.
Ich musste lachen und erklärte Ihm dass es bei uns keine Hirsche gibt.Wohl eher ein Rehbock. Er meinte aber dass der "Hirsch" 80 kg hatte. Und der Förster/Jagdpächter ihm das am Unfallort bestätigt hätte.
Nun ist es so dass in dem Revier wo sich der Unfall ereignete auch Damwild im Gatter gehalten wird.
Nun meine Frage: Macht es Versicherungstechnisch einen Unterschied ob sich der Unfall mit Wild (Reh, Wildschwein..) oder mit Damwild (Gatter) ereignet hat? Oder ist Damwild außerhalb vom Gatter automatisch Wild wie Reh...?
Ich Freue mich auf Antworten.
 
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Streng genommen gibt es kein "Gatterwild", sondern nur Gatter-Vieh, für das immer der Tierhalter haftet.

Ausgebrochenes Gatter-Vieh kann aber dann zu echtem (=herrenlosen) Wild werden, wenn der Besitzer "die Verfolgung aufgibt" und somit sein Eigentumsanspruch erlischt. Das geht aber ganz sicher nur *vor* einem Unfall.

Hatte denn der Unfallhirsch eine Ohrmarke ?

basti
 
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Ich weiß nicht ob der eine Ohrmarke hatte. Wenn ja dann ist der Besitzer verantwortlich ?
Wenn also der Besitzer die Suche aufgegeben hat dann ist es herrenlos mit und ohne Ohrmarke?
 
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Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten, er nimmt die Bescheinigung vom Förster und meldet es der Versicherung oder er versucht den Halter ausfindig zu machen, der abstreiten wird das es sein Tier war, mittlerweile weiß die eigene Versicherung, dass es kein Wildunfall war und zahlt natürlich erstmal nicht usw. Ich würde es als Wildunfall der Versicherung melden, dann recherchieren und wenn was bei raus kommt der Versicherung die andere Situation mitteilen. Die klären das dann schon mit der Versicherung des Tierhalters.
Selbst hat man dann aber wenigstens seinen schaden schon bezahlt bekommen.
Ggf. war es auch ein Hirsch auf der Durchreise.

Waidmannsheil Lucas
 
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Ich habe eine Bescheinigung von offizieller Stelle, dass es sich um einen Wildunfall handelt. Wo ist da der Betrug? Ich kümmere mich im Nachhinein sogar darum, da ich zweifel habe an der offiziellen Version und melde diese Erkenntnisse auch noch meiner Versicherung, wo soll jetzt der Betrug sein?
Ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar!
Muss ich mir jetzt überlegen nachdem ich nen Unfall mit Rotwild hatte ob in dem Bereich Rotwild überhaupt Stand- oder Wechselwild ist oder das Wild dort ggf. alle paar Jahre mal auf nem Uralten Fernwechsel unterwegs ist?
Soweit ist es zum Glück noch nicht.

Waidmannsheil Lucas
 

JEF

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also erstmal die eigenen Bedingungen studieren bzw. beim zuständigen Vermittler anfragen. Infos verschleiern oder falsch angeben ist GAAAAANZ schlecht. Dann kann sich die Versicherung auf Leistungsfreiheit berufen, auch wenn der Schaden ggf. gedeckt wäre.

In vielen neueren Kfz Kasko-Bedingungen ist der Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen KFZ mit "Tieren aller Art" (oder "allen Wirbeltieren" usw...) versichert. Nicht nur mit Haarwild nach dem Jagdgesetz (das sind Uralt-Bedingungen die sich heut meist nur in den Billig-Tarifen finden. Aber wer billig will, der kriegt auch billig :)

Sprich es spielt dann keine Rolle mehr ob es Wild im Sinne des Jagdgesetzes war oder nicht.

Also: Schaden melden. Sachverhalt wahrheitsgemäß angeben. Das Angeben wonach gefragt wird. Entweder zahlt die eigene Teilkasko (Rückstufung erfolgt hier nicht - max. die vereinbarte Selbstbeteiligung wird fällig) oder die Tierhalterhaftpflicht des Eigentümers (Zeitwertersatz) bzw. die Teilkasko zahlt erst und regressiert dann bei der Haftpflicht.
 
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Wenn ich nichts genaues weiß, wo verschleiere ich dann was, das erschließt sich mir nicht. Ich hatte einen Unfall, der Förster sagt Hirsch und bestätigt dies.
Da wird doch nichts verschleiert auch wenn mir "Hirsch" in der Gegend komisch vorkommt.

Waidmannsheil Lucas
 

JEF

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Wenn ich nichts genaues weiß, wo verschleiere ich dann was, das erschließt sich mir nicht. Ich hatte einen Unfall, der Förster sagt Hirsch und bestätigt dies.
Da wird doch nichts verschleiert auch wenn mir "Hirsch" in der Gegend komisch vorkommt.

Waidmannsheil Lucas

Nö das passt dann schon so. Mein Verständnis war derart, dass es sich bekanntermaßen um Gatterwild handelt und man diese Info dann bewusst weglässt und einen "normalen" Wildunfall daraus bastelt.
 
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Wenn Du keine Bedenken hättest, hättest Du hier nicht gefragt. Und das Verschweigen eben dieser Bedenken ist sicherlich mindestens ein Verstoß gegen die Versicherungsbestimmungen.

Und Deine Argumentation geht ja nicht gegen den Betrug sondern nur gegen die Nachweisfähigkeit eben diesens.
 
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Wenn ich nichts genaues weiß, wo verschleiere ich dann was, das erschließt sich mir nicht. Ich hatte einen Unfall, der Förster sagt Hirsch und bestätigt dies.
Da wird doch nichts verschleiert auch wenn mir "Hirsch" in der Gegend komisch vorkommt.
Waidmannsheil Lucas
HIRSCH kann IMMER kommen ! ;-)
 
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..alle Tiere die in Gattern (Bauliche Anlage; genehmigungspflichtig) gehalten werden sind Tiere die der "Fleischerzeugung dienen".....der Begriff Wild ist demnach unzulässig.; der Gattereigentümer haftet für Unfälle als Tiereigentümer!!
 
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So, dann grabe ich den Thread noch aus, vielleicht dient es jetzt noch wem oder zumindest zukünftig:

- Wenn es sich um ein Stück handelt, welches in einem Gehege gehalten wird, dann ist es anzusehen wie eine normale Weidekuh auch. Der Betreiber des Geheges ist für den Schaden haftbar zu machen, falls es noch sein Eigentum ist. Die Kasko zahlt, wenn in diesem Falle Tierkollisionen eingeschlossen sind, holt sich die Kohle aber von dem Betreiber wieder.

- Sollte das Stück mittlerweile herrenlos sein, zählt es wie ein normaler Wildunfall, unabhängig davon ob es sich um Wild handelt, welches in dieser Gegend vorkommt.
Bei einem Wildunfall kommt es darauf an, dass es sich um Haarwild lt. BJG handelt.
 

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