Höchtsrichterlich: :unbelievable:
http://www.juraforum.de/forum/t/verwahrung-geladener-waffen-nun-grundsaetzlich-unzulaessig.483306/
Ich zitiere mal 9x19:
>> Weil diese Menschen frei sein wollen, Dinge zu tun, die niemanden gefährden, [...] Wieso werden eigentlich auch hier nie die Normen hinterfragt, die jeweils in Rede stehen, als seien die G*tt gegeben und warum versucht man immer den Leuten ans Bein zu treten, die den Unsinn auch mal hinterfragen, sich ihm widersetzen oder sich ihm nicht beugen wollen bzw. das wegen ihrer Fähig- und Fertigkeiten auch gar nicht brauchen........Hat das vielleicht alles was mit der grassierenden Volksverblödung zu tun? <<
Hier haben wir wieder mal ein Urteil, das sinnloser nicht sein kann.
Weil es erstens den Grundsatz verletzt, dass für einen Bürger der Wortlaut eines Gesetzes verständlich sein soll, denn es heißt nur
"Schusswaffen dürfen nur
getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt,
das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem
Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat)
entspricht."
Was getrennt heißt, definiert der Gesetzgeber nirgends. In einigen Disziplinen der Sportschützen gilt eine Waffe noch nicht als geladen, wenn das volle Magazin schon eingeschoben ist, aber keine Patrone im Patronenlager.
Zweitens keinerlei Sinnhaftigkeit erkennen lässt, was denn nun an Sicherheitsgewinn erreicht wird. Nur die Schurigelei wird größer und die Hebel, einem LWB ans Bein pinkeln zu können.
Abseits von meinem Zorn, wieder einmal ein unverhältnismäßiges Urteil zur Kenntnis nehmen zu müssen, wollte ich es zur Kenntnis geben. Vielleicht kann ja jemand Ungemach bei einer Kontrolle vermeiden.
Ich lege - bis ein weiteres unverhältnismäßiges Urteil ergeht - mein volles Magazin jetzt neben die Waffe.
http://www.juraforum.de/forum/t/verwahrung-geladener-waffen-nun-grundsaetzlich-unzulaessig.483306/
Ich zitiere mal 9x19:
>> Weil diese Menschen frei sein wollen, Dinge zu tun, die niemanden gefährden, [...] Wieso werden eigentlich auch hier nie die Normen hinterfragt, die jeweils in Rede stehen, als seien die G*tt gegeben und warum versucht man immer den Leuten ans Bein zu treten, die den Unsinn auch mal hinterfragen, sich ihm widersetzen oder sich ihm nicht beugen wollen bzw. das wegen ihrer Fähig- und Fertigkeiten auch gar nicht brauchen........Hat das vielleicht alles was mit der grassierenden Volksverblödung zu tun? <<
Hier haben wir wieder mal ein Urteil, das sinnloser nicht sein kann.
Weil es erstens den Grundsatz verletzt, dass für einen Bürger der Wortlaut eines Gesetzes verständlich sein soll, denn es heißt nur
"Schusswaffen dürfen nur
getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt,
das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem
Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat)
entspricht."
Was getrennt heißt, definiert der Gesetzgeber nirgends. In einigen Disziplinen der Sportschützen gilt eine Waffe noch nicht als geladen, wenn das volle Magazin schon eingeschoben ist, aber keine Patrone im Patronenlager.
Zweitens keinerlei Sinnhaftigkeit erkennen lässt, was denn nun an Sicherheitsgewinn erreicht wird. Nur die Schurigelei wird größer und die Hebel, einem LWB ans Bein pinkeln zu können.
Abseits von meinem Zorn, wieder einmal ein unverhältnismäßiges Urteil zur Kenntnis nehmen zu müssen, wollte ich es zur Kenntnis geben. Vielleicht kann ja jemand Ungemach bei einer Kontrolle vermeiden.
Ich lege - bis ein weiteres unverhältnismäßiges Urteil ergeht - mein volles Magazin jetzt neben die Waffe.