Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig

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Höchtsrichterlich: :unbelievable:

http://www.juraforum.de/forum/t/verwahrung-geladener-waffen-nun-grundsaetzlich-unzulaessig.483306/

Ich zitiere mal 9x19:

>> Weil diese Menschen frei sein wollen, Dinge zu tun, die niemanden gefährden, [...] Wieso werden eigentlich auch hier nie die Normen hinterfragt, die jeweils in Rede stehen, als seien die G*tt gegeben und warum versucht man immer den Leuten ans Bein zu treten, die den Unsinn auch mal hinterfragen, sich ihm widersetzen oder sich ihm nicht beugen wollen bzw. das wegen ihrer Fähig- und Fertigkeiten auch gar nicht brauchen........Hat das vielleicht alles was mit der grassierenden Volksverblödung zu tun? <<

Hier haben wir wieder mal ein Urteil, das sinnloser nicht sein kann.
Weil es erstens den Grundsatz verletzt, dass für einen Bürger der Wortlaut eines Gesetzes verständlich sein soll, denn es heißt nur

"Schusswaffen dürfen nur
getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt,
das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem
Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat)
entspricht."
Was getrennt heißt, definiert der Gesetzgeber nirgends. In einigen Disziplinen der Sportschützen gilt eine Waffe noch nicht als geladen, wenn das volle Magazin schon eingeschoben ist, aber keine Patrone im Patronenlager.


Zweitens keinerlei Sinnhaftigkeit erkennen lässt, was denn nun an Sicherheitsgewinn erreicht wird. Nur die Schurigelei wird größer und die Hebel, einem LWB ans Bein pinkeln zu können.

Abseits von meinem Zorn, wieder einmal ein unverhältnismäßiges Urteil zur Kenntnis nehmen zu müssen, wollte ich es zur Kenntnis geben. Vielleicht kann ja jemand Ungemach bei einer Kontrolle vermeiden.
Ich lege - bis ein weiteres unverhältnismäßiges Urteil ergeht - mein volles Magazin jetzt neben die Waffe.
 
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Kennst du den Auslöser für das Verfahren, ohne Not wird ja des BVwG ja nicht tätig.
 
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... volles Magazin jetzt neben die Waffe.
.... und das geht auch mit der KW im B-Fach eines A/B-Schranks. "Weil ich das darf" KANN niemals ein hinreichend gutes Argument sein, wenn etwas auf dem Prüfstand steht. Ich finde das Urteil NICHT gut, aber es war durchaus absehbar ... und nachvollziehbar.
 
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Was getrennt heißt, definiert der Gesetzgeber nirgends. In einigen Disziplinen der Sportschützen gilt eine Waffe noch nicht als geladen, wenn das volle Magazin schon eingeschoben ist, aber keine Patrone im Patronenlager.
.

§36 WaffG

(4) Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt, so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden.

Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.
 
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Na Hegeknecht - hast Du was läuten gehört und weisst jetzt nicht, wo die Glocken hängen? :p;-)
 
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Moin,

mir stellt sich die Frage, warum ich eine geladene oder unterladene Waffe ich einen Waffenschrank stelle, wenn ich auf dem Weg zur Jagdausübung diese wieder entladen muss (zumindest bei PKW-Nutzung). Mir wurde im Jagdkurs noch beigebracht, dass man die Waffe entladen, gesichert und entspannt in den Schrank stellt - und so mache ich das auch und habe keine Probleme damit. Die Munition lasse ich nicht im Magazin des Repetierers, weil ich irgendwo gehört habe, dass dadurch die Magazinfeder beansprucht wird (keine Ahnung, ob das stimmt). Ansonsten bewahre ich Munition und Waffe eigentlich immer getrennt auf.

munter und entspannt bleiben!!

Hobo
 
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Den einzigen Hinweis auf die Art der Aufbewahrung/Ladezustand findet sich auf meinem Merkblatt (Aufbewahrungsplicht) der hiesigen Kreispolizeibehörde.

Darin heißt es:

"Alle Schusswaffen sind vollständig entladen zu verwahren. Schusswaffen und dazugehörende Munition sind grundsätzlich getrennt aufzubewahren."

Und da ich keinen Ärger mit den Jungs haben möchte, halte ich mich auch daran (Auch zu meiner eigenen Sicherheit) :D
 
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(Auch zu meiner eigenen Sicherheit) :D[/FONT][/COLOR]

Im Gegensatz zu einem Bundesverwaltungsgericht setzt eine Kreispolizeibehörde kein Recht.



Ich betrachte Waffen immer als geladen, wenn du das nicht tust, ist es freilich besser, wenn du sie nach jedem Schuss vollkommen entlädst.

Tja, Leute wie die hobos können sich freilich nicht vorstellen, was es für Gründe geben könnte, z.B. eine KW schussbereit in den Waffenschrank zu legen. Sie sind deshalb munter und entspannt und lassen sich ein Recht nach dem anderen wegnehmen.
 
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Kennst du den Auslöser für das Verfahren, ohne Not wird ja des BVwG ja nicht tätig.

Leider hat ein **** alle zulässigen Arten, eine Waffe abzustellen außer Acht gelassen und dann kam es im Zuge der Revision zu einem Grundsatzurteil, das die schussbereite Aufbewahrung auch in einem Behälter, der gemeinsame Aufbewahrung von Munition und Waffe erlaubt, als rechtswidrig entschieden hat.

Hier darf man nicht mal D e p p schreiben! :-(
 
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Im Gegensatz zu einem Bundesverwaltungsgericht setzt eine Kreispolizeibehörde kein Recht.

Aber das sind die selben Jungs, die irgendwann mal meinen Waffenschrank kontrollieren.

Eventuell bin ich nicht der Typ der in solchen Dingen gerne auf Konfrontation geht, vor allem wenn's nicht klar formuliert irgendwo steht.

Das schliesst aber nicht aus, das ich jede Waffe, auch wenn ICH ihren Ladezustand kenne, nicht mit der nötigen Sorgfalt behandle.
 
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Als Erich vor 1989 durch das heutige Sachsen-Anhalt nach Thüringen zur Hasenjagd fuhr,mußten wir im heutigen Sachsen die Jagd einstellen. Man hatte wohl Angst,da könnte doch vielleicht Einer...... .:sad:
Heute wäre das auch nicht ganz einfach.Ich müßte ja zuerst die Munition der Waffe zuführen ,ein wahrlich langwieriger Prozeß.Unterdessen wär Erich mit seinem Sonderzug schon lange in Pankow !:)
 

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