A
anonym
Guest
Ich stehe grade vor einer Frage, die ich mir nicht so recht beantworten kann.
Folgendes Szenario...
Ich besitze eine KW in .40 S&w
Mein Vater besitzt eine KW in 10 mm Auto (beides Glock)
Jagdschein und grüne WBK jeweils natürlich vorhanden.
Nun wollte ich meinem Vater meine KW ausleihen, damit er das andere kaliber zwecks bevorstehender Anschaffung eines Wechselsystems mal testen kann.
Rechtlich gesehen habe ich dies hier gefunden:
"
Ausleihen von Jagdwaffen
Jäger können, auch wenn sie keine Waffenbesitzkarte haben, mit ihrem Jagdschein Langwaffen ausleihen. Die Ausleihe von Kurzwaffen ist nur möglich, wenn der Jäger, dem die Waffe geliehen wird, auch WBK-Inhaber ist, jedoch ist nicht gefordert, dass er in seiner WBK auch eine Kurzwaffe eingetragen hat. "
Soweit ok, also die Ausleihe scheint problemlos. Ich würde auch einen Leihschein ausstellen.
Wie ist das aber nun mit der Aufbewahrung?
Ich erinnere mich in Zeiten, als ich noch bei meinen Eltern lebte und wir einen gemeinsamen Waffenschrank mit 2 separaten abschliessbaren Innenfächern hatten, dass gefordert wurde, sicher zu stellen, dass 1. ich keinen Zugriff auf die KW meines Vaters habe und 2. Er keinen Zugriff auf meine KW.
Wenn das immer noch so wäre...wie kann er sich dann eine KW ausleihen, wenn er keinen Zugriff bei der Aufbewahrung haben darf?
Edit: Wie verhält es sich mit zugehöriger Munition? Ich glaube nämlich, dass die .40 S&W nicht als Langwaffenmunition gilt und somit in meiner WBK der Munitionserwerb separat drin steht. Gild das nur für den Erwerb oder auch für den Besitz? Oder ist der Besitz mit dem Jagdschein gedeckt?
Ich komm grad echt nicht weiter...
Folgendes Szenario...
Ich besitze eine KW in .40 S&w
Mein Vater besitzt eine KW in 10 mm Auto (beides Glock)
Jagdschein und grüne WBK jeweils natürlich vorhanden.
Nun wollte ich meinem Vater meine KW ausleihen, damit er das andere kaliber zwecks bevorstehender Anschaffung eines Wechselsystems mal testen kann.
Rechtlich gesehen habe ich dies hier gefunden:
"
Ausleihen von Jagdwaffen
Jäger können, auch wenn sie keine Waffenbesitzkarte haben, mit ihrem Jagdschein Langwaffen ausleihen. Die Ausleihe von Kurzwaffen ist nur möglich, wenn der Jäger, dem die Waffe geliehen wird, auch WBK-Inhaber ist, jedoch ist nicht gefordert, dass er in seiner WBK auch eine Kurzwaffe eingetragen hat. "
Soweit ok, also die Ausleihe scheint problemlos. Ich würde auch einen Leihschein ausstellen.
Wie ist das aber nun mit der Aufbewahrung?
Ich erinnere mich in Zeiten, als ich noch bei meinen Eltern lebte und wir einen gemeinsamen Waffenschrank mit 2 separaten abschliessbaren Innenfächern hatten, dass gefordert wurde, sicher zu stellen, dass 1. ich keinen Zugriff auf die KW meines Vaters habe und 2. Er keinen Zugriff auf meine KW.
Wenn das immer noch so wäre...wie kann er sich dann eine KW ausleihen, wenn er keinen Zugriff bei der Aufbewahrung haben darf?
Edit: Wie verhält es sich mit zugehöriger Munition? Ich glaube nämlich, dass die .40 S&W nicht als Langwaffenmunition gilt und somit in meiner WBK der Munitionserwerb separat drin steht. Gild das nur für den Erwerb oder auch für den Besitz? Oder ist der Besitz mit dem Jagdschein gedeckt?
Ich komm grad echt nicht weiter...
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