Wohin mit der Waffe auf der Urlaubsreise?

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Werde jetzt im Sommer mit Familie 2 Wochen ans Meer fahren (Schleswig Holstein) und habe mir für das WE genau in der Mitte eine Jagdgelegenheit etwa 60 km weit entfernt davon besorgt.
Waffe und Munition muss ich somit mit in den Familienurlaub nehmen und die meiste Zeit liegt das Zeug dann im Ferienhaus rum. Meinen Tresor wollte ich eigentlich nicht mitnehmen (Auto schon voll ;-)).
Ich kenne dort sonst niemanden in der Nähe. Was ist zu tun? Gilt der Urlaub rechtlich als Jagdreise?
 
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Werde jetzt im Sommer mit Familie 2 Wochen ans Meer fahren (Schleswig Holstein) und habe mir für das WE genau in der Mitte eine Jagdgelegenheit etwa 60 km weit entfernt davon besorgt.
Waffe und Munition muss ich somit mit in den Familienurlaub nehmen und die meiste Zeit liegt das Zeug dann im Ferienhaus rum. Meinen Tresor wollte ich eigentlich nicht mitnehmen (Auto schon voll ;-)).
Ich kenne dort sonst niemanden in der Nähe. Was ist zu tun? Gilt der Urlaub rechtlich als Jagdreise?
Falls der Pächter dort Abends mit rausgeht, würd ich ihn darum bitten, die Waffe bei sich einzuschließen, allerdings nur mit einem Leihvertrag. Damit sollte das dann gegessen sein.

Ob`s praktikabel ist, sei mal dahingestellt.
 
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Ab in den abschließbaren Schrank und gut ist's.
So ist das nunmal im Urlaub. Wo packst du die Waffe denn hin wenn du im Hotel bist?
Wichtig ist, dass du die Waffe vor dem Zugriff unberechtigter schützt.

Waidmannsheil Lucas
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
In dem Fall reicht auch ein abschließbarer Kleiderschrank, den Schlüssel verwahrst nur du.

Sicherheitshalber kannst du die Waffe noch unbrauchbar machen; Verschluß oder Vorderschaft getrennt von der Waffe.


CdB

sense0815 war schneller:thumbup:
 
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Danke für eure Einschätzungen. Ich werde die Kammer rausnehmen und getrennt lagern, die Büchse verschließen und mir die Jagdeinladung noch schriftlich geben lassen. Mal sehen, ob unser Appartement einen abschliessbaren Schrank hat. Da wird es schon schwierig.
Da ich aber wirklich keinerlei Risiko eingehen möchte und den Jagdschein riskieren, frag ich die Tage mal bei der Polizei nach. Dort, wo die Waffen auch eingetragen werden, der Mensch müsste sich bestens auskennen. Wenn man in der WuH die Rechtsfälle dort alle 2 Wochen liest, so wird schnell klar, dass es im Fälle eines Falles plötzlich doch mal eng werden kann. Wenn ich dort oben in 3 Wochen Jagderfolg haben sollte, so stell ich es ein. Waihei und eine gute Blattzeit.
 
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Falls der Pächter dort Abends mit rausgeht, würd ich ihn darum bitten, die Waffe bei sich einzuschließen, allerdings nur mit einem Leihvertrag. Damit sollte das dann gegessen sein.

Ob`s praktikabel ist, sei mal dahingestellt.

Und schon wieder mal Quatsch geschrieben.
 
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Noch mehr Quatsch.

Lest ihr eigentlich die Gesetze und Vorschriften, die ihr hier zu verbreiten müssen meint?
 

JEF

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Da ich aber wirklich keinerlei Risiko eingehen möchte und den Jagdschein riskieren, frag ich die Tage mal bei der Polizei nach.

Ohne was schriftliches von denen zu bekommen ist das allerdings nur einen feuchten Furz Wert. Darauf berufen wirst du dich im Falle des Falles wohl kaum können, bzw. "neee soooo war das ja nicht gemeint". Die sagen dir ja nicht -"so müssen Sie es machen und dann sind Sie sicher" und was schriftliches wirst du kaum bekommen.

Man muss halt die zumutbaren, nötigen Vorkehrungen treffen.

ich würde wahrscheinlich Schloss rausnehmen, das ins Auto packen und die Waffe in der Ferienwohnung "verstecken", zur Not könntest du diese auch mit nem kleinen Kabelschloss an die Heizung oder so ketten....

Das wäre dann schon deutlich mehr als die meisten auf Reisen wohl veranstalten.
 
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§ 13 Abs. 11 AWaffV

Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen, hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern, wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen der Absätze 1 bis 8 nicht möglich ist.
 
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sodele Freunde,

genau diesem Thema sehe ich mich demnäxt auch ausgesetzt. Urlaub. Ferienhaus auf einem Gutshof gemietet. Ich bin auf der dortigen Eigenjagd eingeladen. Der Mann hat dort logischerweise einen Waffenschrank. Vom Grundsatz her ist die Waffe dort ja nicht schlecht aufgehoben. Aber in dem Moment, wo der seinen Schrank abschließt und mein 98er drinnesteht, dürfte es doch mit meiner Zuverlässigkeit vorbei sein, es sei denn, ich campiere nonstop vor dessen Waffenschrank. Was tun?
 

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