was beachten beim Kauf eines gebrauchten Waffenschrankes

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Servus zusammen.

Ich bin zwar noch keine 'Jungjägerin', gedenke es aber zu werden.
Wobei Jung da doch etwas relativ ist, weil lt Papier ich so jung auch nimmer bin ;-)

Als 'Quereinsteigerin', möchte ich mir einen lang gehegten Wunsch erfüllen:
Diesen November werde ich bei einer Jägervereinigung mit dem Vorbereitungskurs für den Jagdschein beginnen.
Die Entscheidung für diese Form des Kurses habe ich deshalb getroffen, weil ich denke, dass ich da für mich persönlich(!) mehr rausholen kann, wie bei den 'crash-kursen'.
Ich möchte eher mein Langzeitgedächtnis trainieren, als vieles 'nur' in das Kurzzeitgedächtnis zu pauken.
April/Mai 2015 sind die Prüfungen, die ich hoffentlich alle bestehen werde :)

Ich kann über einen Bekannten einen gebrauchten Waffenschrank bekommen
(Ja ich weiß etwas früh dafür, aber ich möchte die Gelegenheit gerne beim Schopf packen - ausserdem macht es Freude ).
Es ist ein A/B Schrank mit Doppelbart-Schlüsseln (jeweils 2 Stück)
In der Tür soll soll auch noch das Etikett mit den Spezifikationen gut zu erkennen sein (der Schrank ist ca 6 Jahre alt)
Irgendwelche Unterlagen vom Hersteller gibt es wohl auch noch.

Der Schrank wurde bei einer Prüfung der Waffenaufbewahrung schon mal gesichtet und 'abgenommen'.
In ca 2 Wochen kann ich den Schrank begutachten.

Nun zu meiner Frage:

Worauf muss/sollte ich achten?
Brauche ich die alte Quittung vom Kauf des Schrankes?

Auch wenn es noch nicht so dringlich ist:
Muss ein Waffenschrank der ca 60kg wiegt, in der Wand UND im Boden verankert werden? Reicht eine Wandbefestigung?
Meine Internetrecherchen haben mich da nicht wirklich schlau gemacht.


Verregnete Grüsse aus dem westlichen Rand des mittleren Schwarzwaldes.
 
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Laaggooom erklärs mal richtig.

Oder sonst einer. Egal.

ich lass es sonst bekomm ich eh nur wieder haue ;).
 
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Das gilt aber a) nur für 0er-Schränke und b) nur bei Aufbewahrung von mehr als 5 Kurzwaffen, was ohne Hinzutreten weiter Umstände für den Jäger unrealistisch ist.

Beim hier angesprochenen A/B-Schrank müssen keine Dübellöcher irgendwo rein gebohrt werden.
 
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So wie ich das verstehe: Verwahrst du 5 oder weniger Langwaffen in einem entspr. Waffenschrank, muss nichts verankert werden...man korrigiere mich wenn ich falsch liege.

diese Beschränkung/Einschränkung/Vorschrift gilt nur für Kurzwaffen!!!!!
bei Langwaffen gibt es das nicht!!


@HaBo
kauf das Ding und gut ist
 
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Stimmt! Über Langwaffen und einer Aufbewahrung in einem verankerten Schrank ist nicht geschrieben.
 
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Laaggooom erklärs mal richtig.

Oder sonst einer. Egal.

ich lass es sonst bekomm ich eh nur wieder haue ;).

...meine freundliche Bereitschaft hier in diesem Forum geht eigentlich mittlerweile gegen Null, aber die Dame ist neu und soll ja nicht nur auf die Suchfunktion verwiesen werden:

Erstens: Verankerung rechtlich völlig unnötig, in einem A/B "Jägerschrank" dürfen sowieso nur max 5 KW aufbewahrt werden.
Praktischerweise sollte probiert werden, ob der Schrank kippelt, wenn die Tür geöffnet wird.

Zweitens: Wenn das Typenschild noch unbeschädigt (keine Auswechslung zu unterstellen) und lesbar ist, erübrigt sich die Kaufquittung, schadet aber nicht, wenn sie vorhanden ist.

Die Schlüsselaufbewahrung spreche ich nicht weiter an, sonst tauchen wieder alle mit vorauseilendem Gehorsam und die Rückversicherer auf. Wenn du dann mal Waffen haben wirst, tue ihn gut weg, wo sonst niemand drankommt und gut ist.

Wenn es ein Schrank ist, der nur fünf Langwaffen fasst, wirds sicher nicht der einzige bleiben. Außerdem ist die Angabe "fünf" meist optimistisch weil sich die Verschlüsse (Kammergriffe) ins Gehege kommen.
 
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@Soloms. Hab ich was falsches gesagt? Gerne auch per PM.

was ich noch zu Bedenken geben möchte reicht dir der Platz für die Langwaffen? Mit der zeit sich da was an.
KW ja/nein? Passt die überhaupt dann rein?

Wieso kaufst net nen 1er mit zahlenschloss?

Tür auf Krempel bei, Tür zu, gut!
 
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Nö. Nix falsches gesagt. Aber schlechtes Gewissen, was? Oder gar Minderwertigkeitskomplexe? ;-)

M i r reicht der Platz schon lange nicht mehr. Wenn du weißt, wieviele Waffen du hast, hast du zu wenig. :twisted:

Wieso kaufst net nen 1er mit zahlenschloss?


es ging doch um den Schrank der jungen Dame.

I c h habe schon längst einen (inter pares).
 
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Ich danke euch für die hilfreichen Antworten und Tipps!

Die SuFu hatte ich bemüht...
Eben dieses mit höchsten 5 Waffen (ob LW oder KW ) hatte mich als Anfänger verwirrt.
Nu bin ich schlauer.

Ich habe schon mitbekommen, dass die Anzahl der LW bei den Jägern gerne mehr als 5 beträgt. :cool:

Aber für mich soll es erstmal genügen. Bis ich weiß was ich will und wo ich 'unterkommen' werde.
Und der Preis für den Schrank ist zu verschmerzen, wenn der dann doch mal gegen nen größeren ausgetauscht wird.


Seid gegrüßt
 
A

anonym

Guest
.

Erstens: Verankerung rechtlich völlig unnötig, in einem A/B "Jägerschrank" dürfen sowieso nur max 5 KW aufbewahrt werden.
Praktischerweise sollte probiert werden, ob der Schrank kippelt, wenn die Tür geöffnet wird.

Das war der entscheidende Hinweis , warum man den Schrank trotzdem an die Wand dübeln sollte . ;-)
Ich möchte noch erwähnen , dass es sinnvoll sein kann den Schrank auf einen kleinen Sockel zu stellen . Verhindert Schwitzen und Rostbildung an der Unterseite speziell auf Betonböden .
 
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@Soloms. Hab ich was falsches gesagt? Gerne auch per PM.

was ich noch zu Bedenken geben möchte reicht dir der Platz für die Langwaffen? Mit der zeit sich da was an.
KW ja/nein? Passt die überhaupt dann rein?

Wieso kaufst net nen 1er mit zahlenschloss?

Tür auf Krempel bei, Tür zu, gut!

'tschuldigung, wenn ich mich vordrängle!

Quatsch, entspann er sich!

Der gute Solms ist es einfach so derartig leid, immer und immer wieder erklären zu müssen was 1. Inhalt der Ausbildung, 2. hier und wichtiger 3. in den Rechtsbasics (für Dich! ;-)@Solms mit besonderem Gruß! ) nachzulesen ist, bis dann besagte Pinguine auftauchen und alles wieder vorauseilend interpretieren, wenn nicht aus, dann 'was unterlegend verschärfen und so daran
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mitarbeiten! Und wer deutlich wird .....
smiley_emoticons_flieger03.gif


DAS BETRIFFT NICHT DIE FORISTIN HaBo

und sollte nur TeVöSche2kilo+1 Zweifel zerstreuen!

Hach, was bin ich ein Guter, wenn auch zu spät! :roll:

Anmerkung: diese lütten Schränkchen sind meist schon zu klein um 2,3 Repetierer, erst recht mit ZF, einzustellen!

Schau sie sich das Ding "gefüllt" an!!
 
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Oder gar Minderwertigkeitskomplexe? ;-)


I c h habe schon längst einen (inter pares).

Zu 1. Warscheinlich ja, kann ich aber nicht Beurteilein da musste die fragen wo mich kennen. (ich kann Ich meine Waffenschrankfüller noch Zählen... noch :D

Zu 2. Dito. Nach 1x A und 1x B

Falls wir uns je denn Begenen sollten :cheers:


Und nu zu ihnen Werter Herr Landvogt.
( Das Betrifft nur den Foristen Lagom)

Des ka i scho verschdau das der Ehrenwehrte Herr Soloms des loidsch l, vieles Gebädsmühlardig zu Wiederhola. ich hab nur net ganz kapiert was er denn mit dem fullqoute mir saga wollt.

Ond das i glei noch dir gschriea hau hod au an grond ghed, du erkläsch au komblieziertes mit oifache word, bzw. au in solche fäll mit am nödigada Gesetzlicha wissa.

zfireda?
 
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