Ab wann stellt man eine Waffe her?

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5 Aug 2005
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Hallo liebe Foristi,
Ich habe eine Frage an die Rechtsexperten. Mal angenommen, der Inhaber einer Waffenhandelslizenz (aber ohne Waffenherstellungslizenz gem. § 26 WaffG) erwirbt separat Systeme/Verschluesse. Er schickt diese an einen Laufhersteller, z. B. LW. Dieser passt einen Lauf ein, schickt das Ganze zum Beschussamt, und nach erfolgtem Beschuss zurueck an den Waffenhaendler. Dieser legt Lauf mit Verschluss in einen fertigen Schaft (kein wesentlicher Bestandteil einer Langwaffe!) ein und veraeussert die fertige Waffe. Gilt das als Waffenherstellung i. S. d. WaffG? Wenn nein, wer ist dann in diesem Fall der Hersteller? Der Hersteller des Verschlusses? Oder der Laufhersteller?
Über Auskuenfte wuerde ich mich sehr freuen.
Gruß
 
A

anonym

Guest
Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster lehnen zu wollen ist der Hersteller einer Waffe derjenige der aus Einzelteilen eine schussfähige Waffe herstellt und dem Beschußamt vorlegt.
 
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17 Mrz 2010
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Warum schaut egentlich niemand einfach ins Gesetz?

Zitat:
"werden Waffen oder Munition hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche
Teile eines Endproduktes erzeugt werden".
 
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5 Aug 2005
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Danke, dann waere nach meiner Lesart der Laufhersteller der Lauf und Verschluss zusammensezt und beschiessen laesst der Hersteller der Waffe...
 
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25 Apr 2008
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Das Verfahren ist üblich und wer der Hersteller ist ergibt sich schon aus der Schilderung und wurde ja schon genannt.
Lothar-Walther. Nur L.W. bearbeitet in dem geschilderten Ablauf wesentliche Teile.

Es klingt aber auch nach einem Thema, wo ein Kunde eine offene Rechnung mit einem Waffenhändler hat.
Denn als Unternehmen mit Waffenhandelslizenz sollte man das am besten wissen, oder ?
 
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