W & H, Nr. 16, Seite 14
Das Landgericht Essen hat als eines der ersten Berufungsgerichte ein Urteil zugunsten des Einsatzes von Wildkameras im Rahmen der Wildhege und Jagdausübung für Jäger getroffen.
Eine Flächeneigentümerin hatte gegen die Überwachung von Jagdeinrichtungen auf ihrem Gelände geklagt. Die Jagdpächterin des Reviers solle bei einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000,-- Euro! erhalten (bezahlen?) oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Dagegen enschieden sowohl das zuständige Amtsgericht als auch das Berufungsgericht. Die Jagdpächterin hatte nach Auffassung der Gerichte nicht rechtswidrig gehandelt, da sie die Wildkameras so installierte, dass sie damit nur die Kirrung beobachten konnte. Nach dem Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen unterliegen jagdliche Einrichtungen einem allgemeinen Betretungsverbot. Zudem seien die Aufnahmen nicht geeignet, einen Menschen sicher zu identifizieren.
RA Gregor Hugenroth
Ein erster Schritt in die richtige Richtung auf die sich möglicherweise andere Gerichte stützen werden.
TH
Das Landgericht Essen hat als eines der ersten Berufungsgerichte ein Urteil zugunsten des Einsatzes von Wildkameras im Rahmen der Wildhege und Jagdausübung für Jäger getroffen.
Eine Flächeneigentümerin hatte gegen die Überwachung von Jagdeinrichtungen auf ihrem Gelände geklagt. Die Jagdpächterin des Reviers solle bei einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000,-- Euro! erhalten (bezahlen?) oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
Dagegen enschieden sowohl das zuständige Amtsgericht als auch das Berufungsgericht. Die Jagdpächterin hatte nach Auffassung der Gerichte nicht rechtswidrig gehandelt, da sie die Wildkameras so installierte, dass sie damit nur die Kirrung beobachten konnte. Nach dem Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen unterliegen jagdliche Einrichtungen einem allgemeinen Betretungsverbot. Zudem seien die Aufnahmen nicht geeignet, einen Menschen sicher zu identifizieren.
RA Gregor Hugenroth
Ein erster Schritt in die richtige Richtung auf die sich möglicherweise andere Gerichte stützen werden.
TH