Überlassungsschein

A

anonym

Guest
Ich verkaufe für einen Bekannten gerade eine BBF bei EGUN. Kann / darf ich mir die Waffe ohne "Leihschein" in meinen Tresor stellen und sie nach Ablauf der Auktion verschicken ? Bei einer seeeeehr unwahrscheinlichen Kontrolle könnte ich die Waffe doch einen Tag vorher von ihm gekauft haben ? ;-) Da es keine Pflicht für einen schriftlichen Kaufvertrag gibt, sollte der mündliche doch reichen und vor der Behörde wäre ich sauber.

OK, wenn ich mit der Waffe Mist baue, wäre der Kollege über den Leihschein abgesichert, aber unter Freunden / Bekannten würde doch bei einer Kontrolle ein fiktiver Verkauf ausreichen !???


Ist das so ?
 
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Ich verkaufe für einen Bekannten gerade eine BBF bei EGUN. Kann / darf ich mir die Waffe ohne "Leihschein" in meinen Tresor stellen und sie nach Ablauf der Auktion verschicken ? Bei einer seeeeehr unwahrscheinlichen Kontrolle könnte ich die Waffe doch einen Tag vorher von ihm gekauft haben ? ;-) Da es keine Pflicht für einen schriftlichen Kaufvertrag gibt, sollte der mündliche doch reichen und vor der Behörde wäre ich sauber.

OK, wenn ich mit der Waffe Mist baue, wäre der Kollege über den Leihschein abgesichert, aber unter Freunden / Bekannten würde doch bei einer Kontrolle ein fiktiver Verkauf ausreichen !???


Ist das so ?

Ohne Leihschein ist es wackelig, wenn du alle Daten des Anderen im Kopf hast klappts vielleicht. Oder die fahren mit dir hin und der andere bestätigt das.

Mache einen Leihschein, gibs als UJ Vordurck. Damit bist du 4 Wochen abgesichert und der andere auch.

Nur als Empfehlung.
 
A

anonym

Guest
Warum sollte die Waffe überhaupt bei dir im Tresor stehen ?

Der Kollege fährt am Sonntag für zwei Wochen in den Urlaub und ich verkaufe die Waffe bei EGUN und versende diese dann Mitte nächster Woche.Die Anschrift meines Kollegen kenne ich, der Sachbearbeiterin in der Behörde ist auch die selbe. In so einem Fall ( fiktiver Verkauf bei einer Kontrolle ) ist die Existenz eines Leihscheins überflüssig, oder ?
 
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Moin!

In der Zeit, die Du hier mit Posten verbracht hast, hättest Du das Ding ausfüllen können. Kein vernünftiger SB macht Dir deswegen die Hölle heiss, aber ein bischen Papierkram käme im Kontrollfall sicherlich auf Dich zu und ein mies gelaunter Sb ... ist eine andere Hausnummer.

Na ja, ist Dein Problem: Du hast eine Waffe im Haus, deren rechtmäßigen Besitz Du nicht belegen kannst und die Du noch dazu - auch ohne es belegen zu können - veräußerst, ohne dass es Dein Eigentum ist. Es sind schon Ermittlungen wegen weniger gestartet worden und eines ist auch dann sicher, wenn da nichts hängenbleibt: Keiner mag unnötigen Papierkram und den, der den verursacht hat. Das wärst dann übrigens Du. Du musst aber selber wissen, was Du an Risiko zu tragen bereit bist.

Viele Grüße

Joe
 
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Wenn ich Käufer wäre, die Waffe bei Dir abholen komme und Du nicht zweifelsfrei nachweisen kannst, daß Du rechtmäßiger Besitzer der Waffe bist, hast Du ein Problem.
Dazu braucht es keine behördliche Kontrolle bei Dir zu Hause (btw., welche Art Kontrolle meinst Du eigentlich?).

Vielleicht einfach nochmal ins Gesetz schauen. Als Käufer würde ich mich da keinem Risiko aussetzen.
Mach den Papierkram, das tut nur einmal ganz kurz weh und dann ist es auch gut.

Beste Grüße,
Schnepfenschreck.
 
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Der Überlassungsschein reicht m.E. so nicht aus. Es muß zusätzlich die Überlassung an Dritte (Käufer) geregelt sein. Ausserdem wäre es sinnvoll, (mindestens) die Kopie der betroffenen WBK für den Käufer vorzuhalten.
 
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Vielleicht einfach nochmal ins Gesetz schauen.

Ist nie das schlechteste und auch dir zu empfehlen.

Einfach mal in den § 38 schauen, was da steht.

Im Fall der Aufbewahrung, wenn man die Waffe nicht führen will, ist ein Leihschein nicht vorgeschrieben.
Ob man dennoch einen ausstellt, ist genau so als ob man auf dem Weg ins Revier das Futteral mit Schlösschen verrammelt.
Wozu gibts eigentlich das NWR?
 
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Solms, vielleicht liest Du neben §38 Satz 1 Alt. 2 WaffG auch den SV nochmal...

Jemand, der keinerlei Nachweis (bspw. über einen Leihschein mit Erlaubnis zur Veräußerung, WBK, o.ä.) führen kann, daß er rechtmäßiger Besitzer einer Schußwaffe ist, bietet Dir diese zum Kauf an. Greifst Du beherzt zu? Übergabe dann in einer Frankfurter Oben-Ohne-Bar bei Rotlicht?

Viele Grüße,
Schnepfenschreck.
 

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