Mal rein theoretisch dumm gefragt: Nachsuche auf Gatterwild

Registriert
11 Apr 2006
Beiträge
4.563
Mal rein theoretisch: angeregt durch den Thread Unfall mit Gatterwild: http://forum.wildundhund.de/showthread.php?94126-Wildunfall-mit-Gatterwild

stellt sich folgende Überlegungsweise:

Angenommen ein Stück aus dem Gatter bricht aus und verursacht einen VU.
Das Stück ist dem Gatter aufgrund seines in der Region nicht vorhandenen Vorkommens in freier Wildbahn eindeutig zuzuordnen.

Wie sieht es mit der Nachsuche auf ein solches Stück aus.
Es handelt sich, solange der Eigentümer seinen Anspruch nicht aufgibt, nicht um herrenloses Wild.

Als Jagdpächter werde ich von der Polizei zu dem Unfall gerufen und das Tier ist verletzt auf und davon.

Soweit, so gut.

Nachsuche ist Jagdausübung. Die Jagd kann jedoch nur auf Wild ausgeübt werden.

Ist in einem solchen Fall die Konstellation nicht etwa gleich mit dem Ausbruch von Weidevieh von einer Koppel?

Kann ich bzw. darf ich jetzt eine Nachsuche machen, oder wäre das Sache des Eigentümers.
Was ist, wenn aufgrund dieser Nachsuche weiterer Schaden z.b. durch die anschließende Hetze desa Stückes durch den Nachsuchehund entsteht oder der Hund dabei z.b. überfahren werden würde??

Wie ist in einem solchen Fall- rechtlich- die Konsequenz ?

Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Konstellation?

Würde mich mal interessieren.



wmh


Jäger:cool:
 
Registriert
15 Okt 2011
Beiträge
7.718
Ich kann diese was wäre wenn Konstruktionen hier teilweise nicht nachvollziehen.
Du hast aber noch vergessen zu fragen was ist wenn der Fahrer lediglich sagt:" er habe ein Tier/Reh angfahren". Am Ende steht/liegt aber der Dam- oder Rotspießer die es da eigentlich nicht gibt.

Man muss dem Kind doch nur nen Namen geben.
Selbst wenn der Fahrer sagt:" Das war nen Hirsch". Muss man doch davon ausgehen, dass er noch unter Schock stehend nen starken Rehbock meinte, da es Hirsche da nochmal nicht gibt und diese nur gaaaaaanz selten durchwechseln. ;)

Wenn alle Stricke reißen, zahlt immer noch die normal Hundehaftpflicht (die ja meist in der Jagdhaftpflicht auch abgedeckt ist, oder halt seperat vorhanden sein sollte), da es ja keine Jagdausübung war.

Das sagt mir zumindest mein Verstand in dem Glauben eine vernünftige Versicherung abgeschlossen zu haben.
Waidmannsheil Lucas
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
11 Apr 2006
Beiträge
4.563
Und wer zahlt mir den totgefahrenen Hund, wenn es keine Nachsuche auf Wild war??

Außerdem, es geht hier nicht um eine was wäre wenn- Diskussion sondern um erfragung von ggf. bereits erlebten Fakten zu dem Thema. Rein interessehalber.

wmh


Jäger:cool:
 
Registriert
11 Apr 2006
Beiträge
4.563
ggf beteiligt sich derjenige an den Kosten der neubeschaffung / Tierarztkosten, der die Nachsuche z.B. durch die Jagdausübung verursacht hat.


Aber das beantwortet immer noch nicht den gestellten Sachverhalt.




wmh


Jäger:cool:
 
Registriert
20 Mrz 2007
Beiträge
8.933
Damwild ist jagbar und damit Wild. Ob es nun Gatter"wild" ist, ist für die Nachsuche nicht relevant. Sämtliches Gatterwild was ich bisher gesehen habe war nicht markiert, der Nachweis der Gatterzugehörigkeit ist eigentlich nur durch einen Gähntest möglich, und selbst dann könnte es auch ein früher verwildertes Stück sein.
Nachsuchen, erlegen und aufessen!
 
Registriert
25 Sep 2011
Beiträge
750
Ganz einfach: Sollte dein Hund dabei überfahren werden, greift die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeuges durch welches dein Hund zu Schaden gekommen ist, ob es nun Nachsuche war oder Gassigehen ist nicht relevant.

Die Nachsuche muss schon aufgrund des Tierschutzgedankens erfolgen und zur Not auch ein Fangschuss angetragen werden. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es sich um ein ausgebüchstes Stück aus einem Gehege handelt, musst du es halt dem Eigentümer aushändigen.

Wenn es sich um Weidevieh handelt, würde ich mich einfach an die Anweisungen der Polizeibeamten halten. Kam bei uns (nicht im Revier, aber im Ort) schon mal vor. Ein Rindvieh war ausgebüchst, die Polizei rückte an, der zuständige Jagdpächter wurde dazu gerufen und erhielt eine Freigabe zum Abschuss unter Beachtung der bekannten Sicherheitsvorkehrungen. Der Bauer durfte sich seine Kuh abholen und zu Steaks verarbeiten. Ob die Kosten für den Polizeieinsatz etc. von ihm getragen werden mussten ist mir nicht bekannt. Ich gehe allerdings davon aus. Dafür hat er aber hoffentlich eine Landwirtschaftliche Haftpflichtversicherung.
 
Registriert
9 Jan 2012
Beiträge
890
Hallo wickedsick85,

nur zur Information:Ein Polizeieinsatz als solcher ist in der Regel kostenlos (aber niemals umsonst ;-)). Auch ein Hubschraubereinsatz o.ä. (alles schon gehabt bei ausgebüxtem Rindvieh) kostet nüscht.


Gruß
 
Registriert
9 Apr 2012
Beiträge
58
Gesetzt den Fall man wird zu einer solchen Situation zwecks Nachsuche und Erlegung eines solchen Stückes gerufen, würde ich mich auf jeden Fall von der Polizei ( Aufrechterhaltung der Verkehrsicherheit) und dem Eigentümer des Stückes (Eigentumsrecht) beauftragen lassen, dieses zu tun. Da es sich nicht um Jagdausübung im eigendlichen Sinn handelt, würden auch die üblichen Versicherungen ( landwirtschafl. Berufgenossenschaft für die eigene Absicherung oder andere für die, auf der Jagd tätigen, Hunde üblichen Versicherungen) nicht greifen. Als eine von der Polizei beauftragte Person ist man aber anderweitig abgesichert.
Sollte der Eigentümer nicht sofort oder überhaut nicht zu ermitteln sein, müßte ein Auftrag der Polizei auch ausreichen. Hier würde die Verkehrssicherheit und das Tierschutzgesetz eher greifen wie die Selbstbestimmung am Eigentum. Es ist natürlich auch klar, daß man keinerlei Rechte auf das erlegte Stück geltend machen kann, vorausgesetzt im Vorfeld würde nicht auf das Eigentum verzichtet. Eine Aufwandentschädigung für die Nachsuche und Erlegung seitens des Eigentümers ist eher Verhandlungssache.
 
Registriert
12 Nov 2008
Beiträge
5.081
Gattertiere sind kein Wild, sondern Tiere die der Fleischerzeugung dienen; vergleichbar Viehhaltung.

..der Gattereigentümer haftet für seine Tiere im Rahmen der Tierhalterhaftung..in den meisten Fällen sind allerdings Gattertiere (z.B. Dam.- Sika- oder Rotwildtiere) nicht versichert..!
..bei einem Ausbruch der Tiere wird der Gattereigentümer also ganz schnell die UJB anrufen und sein Eigentumsrecht aufgeben....mit dieser Entscheidung werden dann die Tiere
herrenlos und zum Wild und unterliegen dann den normalen Jagdzeiten.
 
A

anonym

Guest
Beitrag # 1
Mal rein theoretisch
( . . . )
Angenommen ein Stück aus dem Gatter bricht aus und verursacht einen VU.
( . . . )

Als Jagdpächter werde ich von der Polizei zu dem Unfall gerufen und das Tier ist verletzt auf und davon.

( . . . )
Was ist, wenn aufgrund dieser Nachsuche weiterer Schaden . . .


Ehrliche Antwort ?
In dieser Republik werden seit 1968 die Jäger wie der letzte Dreck behandelt. Damals begann die mediale und politische Hetze, es kam als Krönung das Waffengesetz 1973. Seither werden den Jägern laufend immer mehr Prügel zwischen die Füße geworfen. Da soll man noch mitspielen ? Wenn die Behörde so was von mir will, dann ist mir plötzlich soo schlecht vom Kreislauf schwindlig und muß mich eine Stunde ausruhen . . . tut mir das aber leid
:biggrin:

Ruft doch die Tierrettung, liebe Freunde . . . oder fragt die Pfadfinder . . . ich sag euch die Telephonnummer

. . . müßt ihr aber in der Stadt mit dem Bus abholen
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonym

Guest
Beitrag # 1



Ehrliche Antwort ?
In dieser Republik werden seit 1968 die Jäger wie der letzte Dreck behandelt. Damals begann die mediale und politische Hetze, es kam als Krönung das Waffengesetz 1973. Seither werden den Jägern laufend immer mehr Prügel zwischen die Füße geworfen. Da soll man noch mitspielen ? Wenn die Behörde so was von mir will, dann ist mir plötzlich soo schlecht vom Kreislauf schwindlig und muß mich eine Stunde ausruhen . . . tut mir das aber leid
:biggrin:

Ruft doch die Tierrettung, liebe Freunde . . . oder fragt die Pfadfinder . . . ich sag euch die Telephonnummer

. . . müßt ihr aber in der Stadt mit dem Bus abholen

MannMannMann!

Es geht nicht darum, dem Team Blau einen Gefallen zu tun, sondern darum, ein verletztes Tier von seinem Leid zu erlösen.

Offensichtlich ist es aber tatsächlich besser, wenn Du einen Migräneanfall vorspielst.
 
A

anonym

Guest
Beitrag # 1
Als Jagdpächter werde ich von der Polizei zu dem Unfall gerufen und das Tier ist verletzt auf und davon.
( . . . )

Kann ich bzw. darf ich jetzt eine Nachsuche machen, oder wäre das Sache des Eigentümers.
Was ist, wenn aufgrund dieser Nachsuche weiterer Schaden z.b. durch die anschließende Hetze desa Stückes durch den Nachsuchehund entsteht oder der Hund dabei z.b. überfahren werden würde??


Gute Frage.
Nota bene: Es handelt sich um ausgebrochenes Gatterwild.
Ein Polizist ist kein Anwalt und kann daher diese Rechtsauskunft nicht geben. Auskunft kann er schon geben, aber ob sie hält ist nicht gesagt. Ob die Versicherung dann tatsächlich zahlt.
Der Polizist wird sich hüten, dem Jäger einen schriftlichen Auftrag zur Nachsuche zu geben, weil dann wäre er haftbar. Er haftet somit nicht für alle denkbaren Schäden, die eintreten können. Und auch wenn der Polizist einen schriftlichen Auftrag zur Nachsuche geben würde, wäre keineswegs klar, für welche Schäden er bzw. der Staat in diesem Fall haften würde.
Und dann den Staat klagen, weil etwas passiert ist, da wünsche ich viel Spaß . . . Zeit . . . und Geld
 
Zuletzt bearbeitet:

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
11
Zurzeit aktive Gäste
252
Besucher gesamt
263
Oben