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Mal rein theoretisch: angeregt durch den Thread Unfall mit Gatterwild: http://forum.wildundhund.de/showthread.php?94126-Wildunfall-mit-Gatterwild
stellt sich folgende Überlegungsweise:
Angenommen ein Stück aus dem Gatter bricht aus und verursacht einen VU.
Das Stück ist dem Gatter aufgrund seines in der Region nicht vorhandenen Vorkommens in freier Wildbahn eindeutig zuzuordnen.
Wie sieht es mit der Nachsuche auf ein solches Stück aus.
Es handelt sich, solange der Eigentümer seinen Anspruch nicht aufgibt, nicht um herrenloses Wild.
Als Jagdpächter werde ich von der Polizei zu dem Unfall gerufen und das Tier ist verletzt auf und davon.
Soweit, so gut.
Nachsuche ist Jagdausübung. Die Jagd kann jedoch nur auf Wild ausgeübt werden.
Ist in einem solchen Fall die Konstellation nicht etwa gleich mit dem Ausbruch von Weidevieh von einer Koppel?
Kann ich bzw. darf ich jetzt eine Nachsuche machen, oder wäre das Sache des Eigentümers.
Was ist, wenn aufgrund dieser Nachsuche weiterer Schaden z.b. durch die anschließende Hetze desa Stückes durch den Nachsuchehund entsteht oder der Hund dabei z.b. überfahren werden würde??
Wie ist in einem solchen Fall- rechtlich- die Konsequenz ?
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Konstellation?
Würde mich mal interessieren.
wmh
Jäger
stellt sich folgende Überlegungsweise:
Angenommen ein Stück aus dem Gatter bricht aus und verursacht einen VU.
Das Stück ist dem Gatter aufgrund seines in der Region nicht vorhandenen Vorkommens in freier Wildbahn eindeutig zuzuordnen.
Wie sieht es mit der Nachsuche auf ein solches Stück aus.
Es handelt sich, solange der Eigentümer seinen Anspruch nicht aufgibt, nicht um herrenloses Wild.
Als Jagdpächter werde ich von der Polizei zu dem Unfall gerufen und das Tier ist verletzt auf und davon.
Soweit, so gut.
Nachsuche ist Jagdausübung. Die Jagd kann jedoch nur auf Wild ausgeübt werden.
Ist in einem solchen Fall die Konstellation nicht etwa gleich mit dem Ausbruch von Weidevieh von einer Koppel?
Kann ich bzw. darf ich jetzt eine Nachsuche machen, oder wäre das Sache des Eigentümers.
Was ist, wenn aufgrund dieser Nachsuche weiterer Schaden z.b. durch die anschließende Hetze desa Stückes durch den Nachsuchehund entsteht oder der Hund dabei z.b. überfahren werden würde??
Wie ist in einem solchen Fall- rechtlich- die Konsequenz ?
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Konstellation?
Würde mich mal interessieren.
wmh
Jäger