DJV für Schießnachweis. Bitte Quelle.

A

anonym

Guest
Servus Buben,

bin nicht mehr so drin in der Jagdszene.
Ich habe gerüchteweise gehört, dass sich der DJV bzw. Herr Fischer für einen Schießnachweis für Jäger ausgesprochen hat.:evil:

Hat mir jemand auf die Schnelle eine Quelle(angabe) bzw. einen Link wo ich es nachlesen kann?
 
A

anonym

Guest


Danke.

Ist schon mal ganz gut.:thumbup:

Vielleicht hat jemand noch einen Link wo es direkt nachzlesen ist.

DAS war der letzte Tropfen.

War früher in zwei Kreisverbänden.
Aus dem ersten bin ich ausgetreten, nachdem ich zwei mal hintereinander im Jäger Ba-Wü von senilen alten Jagdopas lesen musste, dass der Ba-Wü Jäger keine Nachtsichtzielgeräte braucht, da wir keinen Krieg gegen Sauen führen.

Und nachdem sich Herr Fischer auch nicht gerade als fähig erweist, werde ich nun vollens aus dem DJV austreten.:evil:
 
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Und nachdem sich Herr Fischer auch nicht gerade als fähig erweist, werde ich nun vollens aus dem DJV austreten.:evil:
Fischer IST fähig - aber du bist kein Mitglied im DJV.

Ansonsten teile ich deine Meinung über gewisse jagdliche Kreise in einem gewissen Bundesländle.

basti
 
A

anonym

Guest
Fischer IST fähig - aber du bist kein Mitglied im DJV.

Ansonsten teile ich deine Meinung über gewisse jagdliche Kreise in einem gewissen Bundesländle.

basti


Ich weiss, aber ich weiss auch woher der DJV sein Geld bezieht.;-)

Zu Fischer: Er ist vielleicht FÄHIGER als die senilen alten Jagdopis aus Ba-Wü, aber nach dieser Aussage hat er sich bei mir vollkommen ins Aus geschossen.

Die positive Steigerung von total unfähig ist immer noch unfähig.:p
 
Y

Yumitori

Guest
Moin,

eigentlich wollte ich ja nur noch in den für mich interessanten Gruppen posten, aber j e t z t muss ich doch noch mal "husten":
Wir brauchen nicht noch mehr Kontrollmöglichkeiten für den Staat in diesem Land, die Freiheit m u s s Vorrang haben, immer und überall. Und wer für einen Schießnachweis ist, kapiert nicht, dass er dem Staat als Institution wieder eine Kontrollmöglichkeit eröffnet. Und die Parlamentarier, die 1932 und ein Jahr später f ü r AH stimmten, mit der Hoffnung zwar, man quetsche ihn in wenigen Monaten an die Wand, haben sich ebenso getäuscht, wie all die Bürger, die glaubten, "so schlimm werde es ja nicht kommen" und "so was macht doch keiner".
Wer das aber nicht sieht, ist eben nicht fähig- gleich, auf welchem Stuhl er sitzt.
Und die schlimmsten Feinde sind die, die aus den eigenen Reihen kommen !

Ich habe mich auch gegen die Nachtsichtgeräte ausgesprochen und werde dies auch weiter tun - aber eben, weil ich das nicht mehr als Jagd empfinde. Wer sie glaubt, nutzen zu müssen, bitte, kein Thema von Zulässigkeit oder dergleichen.
Nur, weil ich es nicht nutzen will, muss es nicht gleich verboten werden.

Gesetzliche Vorschriften haben wir in wirklich jeder Beziehung viel zu viele - und jede weitere Befürwortung ist
Verrat an der Jagd - jedenfalls grob fahrlässig.
Und so wenig, wie man grob fahrlässige Dauerunfallverursacher braucht, braucht man solche Präsidenten !
 
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Das Thema ist doch bereits ausführlich - leider ohne Konsens - in über 750 Beiträgen behandelt worden...
 
A

anonym

Guest
Wer sie glaubt, nutzen zu müssen, bitte, kein Thema von Zulässigkeit oder dergleichen.
Nur, weil ich es nicht nutzen will, muss es nicht gleich verboten werden.

Gesetzliche Vorschriften haben wir in wirklich jeder Beziehung viel zu viele - und jede weitere Befürwortung ist
Verrat an der Jagd - jedenfalls grob fahrlässig.
Und so wenig, wie man grob fahrlässige Dauerunfallverursacher braucht, braucht man solche Präsidenten !

Genau meine Meinung.:thumbup:
 
A

anonym

Guest
Das Thema ist doch bereits ausführlich - leider ohne Konsens - in über 750 Beiträgen behandelt worden...

Wichtig ist mir eigentlich NUR ein Link zu einer Quelle.
Im Thread steht am Anfang "nur" Heft 14 als Quelle.


Wo im Netz ist das nachzulesen?
Am besten von einer offiziellen Seite wie DJV Seite oder LJV Seite?
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gestern war LIVE-CHAT mit der DJV-Spitze.

http://www.jagdverband.de/

Zum Thema des Threads hier ein paar Zitate aus dem Chat-Protokoll:

(FETT durch mich - Kürzungen auch)
5:40

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#Schießnachweis. Warum und wieso? Selbst wenn es einen geben wird, sperren wir nicht damit Tür und Tor für weitere Nachweise auf, wie etwa regelmäßige psychologische Tests zum Thema Zuverlässigkeit etc.?

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Fischer:
Der Bund ist auf uns zugekommen, da er bei Öffnung des Bundesjagdgesetzes den Schießnachweis bundeseinheitlich regeln möchte. Wir haben, mit Beschluss des Präsidiums, einem bundeseinheitlichen Schießnachweis als Befähigungsnachweis zugestimmt, um einen Flickenteppich in Deutschland zu vermeiden, der sich in vielen anderen jagdlichen Bereichen bereits abzeichnet. Einen Leistungsnachweis, wie im Saarland oder in NRW gefordert, lehnen wir ab. Unsere Konditionierungen gegenüber dem Bund können Sie über unsere djv@jagdverband. de anfordern.

5:41

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Wie hoch sieht der DJV die Chance, daß ein bundeseinheitlicher Schießnachweis auf den Weg gebracht werden kann? Grüße an alle.

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Fischer:
Nach unseren Informationen wird es eine bundeseinheitliche Regelung im ersten Halbjahr 2015 geben.


5:44

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Um nochmal auf die Zusammenarbeit mit Schleswig Holstein zu kommen, ich fand die Kommunikation damals von beiden Seiten sehr unglücklich. Können wir in Zukunft etas mehr Transparenz im Bezug auf die Präsidiumssitzungen erwarten? (Welche Themen werden besprochen? Was sind die Positionen?) Würde mich interessieren.

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Fischer:
Es gibt eine klare Kommunikationslinie, die für alle Landesjagdverbände gleich ist. Drei Wochen vor Präsidiumssitzungen werden alle Beschlussvorlagen den Präsidenten und Geschäftsstellen zur Verfügung gestellt. Den LJV wird somit die Möglichkeit gegeben, ihre Positionen im Vorfeld zu finden und abzustimmen. Die Hauptkommunikation zu den Kreisjägerschaften geht, außer dem DJV-Infobrief, über die LJV-Geschäftsstellen.


5:45

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Ist der DJV für einen Leistungsschießnachweis?

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Fischer:
Ein Leistungsschießnachweis ist mit uns nicht zu machen.
5:46

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Wie erklären Sie den Jägern die Einführung eines Schießnachweises, während immer mehr Schießstände geschlossen werden?

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Fischer:
In unserem Forderungskatalog an den Bund (Konditionierungen) haben wir deutlich gemacht, dass bei der Einführung eines Schießnachweises Bund und Länder zur Mitfinanzierung der Schießstände verpflichtet sind.


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5:52

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Wie wird dieser Schießnachweis konkret aussehen? Was für Kosten kommen da auf einen zu?

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Fischer:
In der derzeitigen Diskussion ist ein Schießnachweis für Bewegungsjagden und Gesellschaftsjagden vorgesehen. Die Jägerschaften und/oder Schießstandbetreiber sollen den Schießnachweis ausstellen. Neben den bisher anfallenden Gebühren für die Nutzung des Schießstandes erwarten wir für unsere Mitglieder keine zusätzlichen Kosten.


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Fischer:
Die Durchführung eines für die betreffende Jagdausübungsform (z. B. Drückjagd auf Schalenwild oder Niederwildjagd auf Hasen/Fasanen) relevanten jagdlichen Übungsschießens (Kugel oder Schrot) ist zu erbringen.
5:59

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Was sind Ihre Argumente, warum es keinen Leistungsnachweis geben soll?

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Fischer:
Ein Argument ist, dass der Übungsnachweis reicht, die eigenen Grenzen zu erfahren und zu kennen.

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6:06

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@Fischer: Ich bin 56 Jahre alt und seit mehr als 20 Jahren Jäger. Ich finde es gut, dass Sie den Schießnachweis nach vorn drücken und würde sogar einen Leistungsnachweis auf der Basis der Jägerprüfung befürworten. Ich verstehe wohl, dass Sie das nicht fordern können, aber könnte man nicht die alte Tradition mit den DJV-Schießnadeln aufleben lassen? Kaum einer geht in meiner Region noch gemeinsam schießen. Da müssen wir wieder hinkommen.

6:12

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@Fischer: den Küchenhasen im Wald mit dem Drilling dürfte ich dann ohne "Schrotnachweis" während einer Drückjagd auf Reh- und Schwarzwild nicht mehr erlegen und würde mich- was? Strafbar machen? Interpretiere ich das richtig?

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Fischer:
Es ist richtig, das Sie für die betreffende Jagdausübungsform den Schießnachweis erbringen müssen. Also in Ihrem Fall für Schrot und Kugel. Welche rechtlichen Konsequenzen ein Verstoß nach sich zieht, ist noch nicht abschließend geklärt.


(Sorry für die schlechte Formatierung, aber copy and paste aus dem Chat hat seine Tücken.)

basti
 
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Dass ein bundeseinheitlicher Schießnachweis ohne Leistungsnachweis geplant ist, hab ich schon gehört.
Nur, dass dieser auch für das Schrotschießen gelten soll, ist interessant.

Das mittlerweile verworfene Übungsschießen der "Jahresschießnadel" war eine gute Sache, wie ich meine.
Ich gehe davon aus, dass der Fragesteller diese mit DJV-Nadeln meint.
 
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Das hätte ja auch zur Folge, das ich das Bedürfnis für Schrot- und/oder Kugelwaffen verliere wenn ich am Zwangsschießen nicht teilnehme. Oder bin ich da schief gewickelt?


Einstein
 
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Das hätte ja auch zur Folge, das ich das Bedürfnis für Schrot- und/oder Kugelwaffen verliere wenn ich am Zwangsschießen nicht teilnehme. Oder bin ich da schief gewickelt?
Ich verstehe das so, daß ohne Nachweis keine Teilnahme an Gesellschaftsjagden möglich ist. Alleine im Wald hocken oder pirschen scheint davon nicht berührt.

basti
 

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