Waldgeist: Ja , natürlich ist das mit einer der gefährlichsten Punkte, dass Remmel Jagdgegnerorganisationen das Herauslösen von Flächen ermöglichen möchte . aber auch hier ist eine Prüfung des Gesetzesentwurfs angesagt., auch hinsichtlich seiner Verhältnismäßigkeit. sollte man mal machen. die Frage fängt doch schon da an, ob eine juristische Person ein Gewissen geltend machen kann oder nur eine einzelne natürliche Person ?! nur weil Remmel es ihnen ermöglicht, muss das nicht so sein. m. Meinung kann man dem Ministerium auch diesen Entwurf um die Ohren hauen.
Meine Gedanken sind da geradliniger.Wenn geklärt ist,wer Gewissensfragen geltend machen kann ,und das wurde ja geklärt,logisch-eine Organisation kann ja nie ein Gewissen haben,weitere philosophische Erläuterungen kann man sich da ja sparen,Herr Remmel aber diesen,vom Europ.Gh.f.M. zur Grundlage seiner Entscheidung gemachten Punkt mit seinem Vorschlag außer Kraft setzen will,nenne ich das GESELLSCHAFTSSCHÄDIGEND.
Allein die Tatsache,daß man als Minister eine andere Meinung als sein Gesetzgeber hat,berechtigt noch nicht,Gesetze zu unterlaufen !
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