Wildkamera: Verbot in Baden-Württemberg

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gemäß Erlass des Ministeriums für bla bla bla und Verbraucherschutz ist der Einsatz von Wildkameras in BaWü ab sofort nur noch in wenigen Ausnahmefällen gestattet - die Steigerung jagdlicher Effektivität ist kein Grund für Ausnahmen.

Vermutlich landen entsprechende Schreiben der Behörde demnächst in vielen Briefkästen. Wer mit Wildkamera erwischt wird, ist seinen Begehschein beim Staat los. Steter Tropfen freut das Schwein.

Zwingend nötig sind Wildkameras ebenso wenig, wie hochwertige Kleidung oder der Leuchtpunkt im Zielfernrohr. Aber leichter können sie einem das Handwerk unter Umständen schon machen. Und genau darum geht es mal wieder - Knüppel zwischen die Beine der Jäger, flankiert von Geschrei nach mehr Beute - oder weniger - je nach politischer Heimat des Gegners.

Ginge es wirklich um Datenschutz, gäbe es wichtigere Themen und würdige Gegner (Bundestrojaner/NSA/Soziale Netzwerke/ ...). Und hätten die Grünen in Stuttgart so etwas wie Charakter und Rückgrat, dann könnten Sie das Kind beim Namen nennen. Es ist bei den etablierten Parteien keine Schande, seine Stammwähler auszuzahlen. Politik ist ein Geschäft. Und das beherrschen auch die Grünen sehr gut. Im Entwurf für das neue Jagdgesetz (BaWü) kann man das detailliert nachlesen.

Liebe Jagdgegner, liebe Weichensteller in Stuttgart. Ein brennender Atommeiler in Japan hat Euch bei der letzten Landtagswahl an die Macht gespült. Ihr habt - das strahlende Zepter nun endlich in der Hand - als leitendes Feindbild die Jäger gewählt. Ihr bohrt gern dünne Bretter. Möge dieses Brett der grünen Verbotsspirale standhalten.

Um auf die Wildkamera zurückzukommen - ich selbst erlege mehr Sauen, seit dem ich die Kamera nicht mehr benutze. Bei Nacht erkennen und meiden Sauen die LEDs meiner Kamera, die für Infrarotaufnahmen notwendig sind. Gesichter kann man damit ohnehin nicht identifizieren - nur falls mal wieder ein Politiker mit Begleitung ins Grüne gehen will.

Den Verteidigern des Datenschutzes hier noch ein paar Waidlöcher zum Abschied ... :)

@Admin: vielleicht kann man das Foto ja ausnahmsweise ohne Anmeldung im Forum sichtbar machen ...
Anhang anzeigen 16858
 
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gemäß Erlass des Ministeriums für bla bla bla und Verbraucherschutz ist der Einsatz von Wildkameras in BaWü ab sofort nur noch in wenigen Ausnahmefällen gestattet - die Steigerung jagdlicher Effektivität ist kein Grund für Ausnahmen.

Vermutlich landen entsprechende Schreiben der Behörde demnächst in vielen Briefkästen. Wer mit Wildkamera erwischt wird, ist seinen Begehschein beim Staat los. Steter Tropfen freut das Schwein.

Zwingend nötig sind Wildkameras ebenso wenig, wie hochwertige Kleidung oder der Leuchtpunkt im Zielfernrohr. Aber leichter können sie einem das Handwerk unter Umständen schon machen. Und genau darum geht es mal wieder - Knüppel zwischen die Beine der Jäger, flankiert von Geschrei nach mehr Beute - oder weniger - je nach politischer Heimat des Gegners.

Ginge es wirklich um Datenschutz, gäbe es wichtigere Themen und würdige Gegner (Bundestrojaner/NSA/Soziale Netzwerke/ ...). Und hätten die Grünen in Stuttgart so etwas wie Charakter und Rückgrat, dann könnten Sie das Kind beim Namen nennen. Es ist bei den etablierten Parteien keine Schande, seine Stammwähler auszuzahlen. Politik ist ein Geschäft. Und das beherrschen auch die Grünen sehr gut. Im Entwurf für das neue Jagdgesetz (BaWü) kann man das detailliert nachlesen.

Liebe Jagdgegner, liebe Weichensteller in Stuttgart. Ein brennender Atommeiler in Japan hat Euch bei der letzten Landtagswahl an die Macht gespült. Ihr habt - das strahlende Zepter nun endlich in der Hand - als leitendes Feindbild die Jäger gewählt. Ihr bohrt gern dünne Bretter. Möge dieses Brett der grünen Verbotsspirale standhalten.

Um auf die Wildkamera zurückzukommen - ich selbst erlege mehr Sauen, seit dem ich die Kamera nicht mehr benutze. Bei Nacht erkennen und meiden Sauen die LEDs meiner Kamera, die für Infrarotaufnahmen notwendig sind. Gesichter kann man damit ohnehin nicht identifizieren - nur falls mal wieder ein Politiker mit Begleitung ins Grüne gehen will.

Den Verteidigern des Datenschutzes hier noch ein paar Waidlöcher zum Abschied ... :)

@Admin: vielleicht kann man das Foto ja ausnahmsweise ohne Anmeldung im Forum sichtbar machen ...
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Ich finde, das ist eine richtungsweisende Entscheidung, niemand braucht den kleinen, privaten, selbstgebaselten Überwachungsstaat im Gebüsch....

Gruß

HWL
 
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Ich finde, das ist eine richtungsweisende Entscheidung, niemand braucht den kleinen, privaten, selbstgebaselten Überwachungsstaat im Gebüsch....

Gruß

HWL

Ich finde die Entscheidung Unsinn. Ich bin gegen Verbote. Wer seine Kirrung überwachen will soll das tun. Da hat ja eigentlich eh kein Mensch was zu suchen.

Aber ich finde auch: Niemand braucht mehr als eine Waffe, 100ha Revier, ein Auto mit mehr als 40PS, mehr als 30 qm Wohnfläche, oder gar einen Hohlweg.

Ich war der Meinung dein Nick käme aus der hohlen Gasse durch die jemand kommen sollte. Da passt der Nick aber gar nicht...
 
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Wir haben den Schrieb von der Gemeinde schon vor ca. 6 Monaten erhalten. Bei uns ist Wildkameraverbot mit Androhung von erheblichen Strafen. Ich kann damit auch leben. Vor 10-15 Jahren gab es auch noch keine Wildkameras und man musste sich noch auf seinen Instinkt verlassen.
Meine Meinung ist, dass man sich zu sehr auf Bilder der Wildkamera verlässt, aber darueber lässt sich streiten und soll auch keine Diskussion auslösen :)...
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Jaja, die Rede war von WILDkameras. Womöglich filmt man ja noch die Hochsitzansäger und hätte belastbares Beweismaterial.
SICHERHEITSkameras sind davon ja offensichtlichnicht betroffen, den die hängen ja an jedem Eck.

1. Mich interessieren die ministeriellen Ergüsse einen feuchten Sch..dreck
2. Auf meinem Grund und Boden kann ich machen was mir passt.
3. mit Einwilligung des Grundeigentümers siehe Punkt 2
3. Wenn das Recht am eigenen Bild so hoch hängt dann gibt es zukünftig für jeden Ärger der im öffentlichen Raum mit einer Handykamera fotografiert oder filmt.

Offensichtlich hat das Staatswesen eine Heidenangst davor das der Bürger das tut, was er selbst permanent macht. Denn dann geht die Deutungshoheit verloren und man filmt prügelnde Polizisten oder Förster denen die Waidgerechtigkeit hinten links vorbeigeht oder eben Politiker beim Schäferstündchen.

Eigentlich sollte ich eine Kamera - versteckt in einem Vogelhäuschen - direkt in einen Baum vor den Landtag in Stuttgart hängen oder noch besser, vor die Parteizentralen der Grünen und der SPD. Mal schaun wer dort alles ein- und ausgeht...
 
A

anonym

Guest
gemäß Erlass des Ministeriums für bla bla bla und Verbraucherschutz ist der Einsatz von Wildkameras in BaWü ab sofort nur noch in wenigen Ausnahmefällen gestattet - die Steigerung jagdlicher Effektivität ist kein Grund für Ausnahmen.

Ein Erlass des Ministeriums für ein "Verbot in Baden-Württemberg" wäre sehr schön. Da könnte man wunderbar dagegen vorgehen. Nur bezweifle ich das.

Ich nehme an, der Erlass betrifft nur den Staatswald.

Ansonsten bitte ich um genaue Quellenangabe.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9935

Guest
Na prima, dass du gegen Verbote bist,....

Dann ignoriere doch einfach alles, was bei uns so verboten ist, und vor allem berichte drüber wie es dir dabei so ergeht.

Gruß

HWL

Es geht hervorragend. Wer anfängt permanent vor der Obrigkeit zu buckeln braucht sich nicht wundern zur ignorierende Verschiebemasse zu werden. Wer sich wehrt auf dem wird nicht mehr rumgetrampelt. Altes Schulhofgesetz.

Und nein, in einer globalisierten Welt kann man seine Schäfchen auich anderswo ins Trockene bringen und ist somit weder durch Besitz noch durch Bequemlichkeit erpressbar.

In der Bewegung liegt die Kraft.
 
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Na prima, dass du gegen Verbote bist,....

Dann ignoriere doch einfach alles, was bei uns so verboten ist, und vor allem berichte drüber wie es dir dabei so ergeht.

Gruß

HWL

War ja klar das das kommt. Dann verbiete du doch einfach alles.

Was ist denn an einer Wildkamera problematisch? Nix, aber auch gar nix.

Das Veröffentlichen ist was anderes. Aber das ist so oder so entsprechend sanktioniert. Egal ob ich das Foto von einer Wildkamera, einer Autokamera oder einem Handy per Hand gemacht habe.

Man muss nicht immer alles verbieten, auch wenn es bei uns in D sehr beliebt ist.
 
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Man muss nicht immer alles verbieten, auch wenn es bei uns in D sehr beliebt ist.

Und man muss sich auch nicht immer an jedes Verbot halten. :p

Jeder durchschnittliche Verkehrsteilnehmer praktiziert das jeden Tag, da wird fröhlich mit der Geschwindigkeit gefahren, die der Fahrer für angemessen hält. Das ist dann das Ergebnis einer persönlichen Formel. Zum Beispiel:


Persönliche Geschwindigkeit =

(Zulässige Höchstgeschwindgkeit X "Mir-doch-egal-Qutient" X Fahrerisches Können X Zeitdruck-Faktor + Stresslevel^²)
------------------------------------------------------------------Bruchstrich-------------------------------------------------------------------------------------
(Zustand der Straße X Witterungsbedingung X (Spielende Kinder am Fahrbahnrand^3))


Das machen wir alle jeden Tag, das Ergebnis liegt dann meistens höher als die Zahl im roten Kreis, die uns allen egal ist.

Warum handhabt ihr das nicht mit allen anderen Verboten genau so? Wo ist das Problem bzw. der Unterschied?

Heute ist übrigens bundesweiter Blitzermarathon, also allen eine gute und sichere Fahrt. :D
 
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Ja wie nun? Der Langläufer, Mtb-ler und andere dürfen mittels Helm- und Mützenkamera ihre Naturerlebnisse wie "flottgemachte winterliche Sprünge" etc pp oder gar den grünberockten Jägersmann oder den Förster, der ihn womöglich auf des Weges zu geringe Breite aufmerksam macht, digitalisieren? Und die Wildkamera ist illegal? Wie war das jetzt doch gleich mit gleich behandeln was gleich ist? :sad:
 
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Denkhinweis:
Ja wie nun? Der Langläufer, Mtb-ler und andere dürfen mittels Helm- und Mützenkamera ihre Naturerlebnisse wie "flottgemachte winterliche Sprünge" etc pp oder gar den grünberockten Jägersmann oder den Förster, der ihn womöglich auf des Weges zu geringe Breite aufmerksam macht, digitalisieren? Und die Wildkamera ist illegal? Wie war das jetzt doch gleich mit gleich behandeln was gleich ist? :sad:

Das sind ja auch keine Jäger. Verbote gelten nur für Jäger, dem Rest ist es schei$$egal.

Gesendet von meinem GT-S5839i mit Tapatalk 2
 
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Solange das
...
Und man muss sich auch nicht immer an jedes Verbot halten. :razz:
.....

Warum handhabt ihr das nicht mit allen anderen Verboten genau so? Wo ist das Problem bzw. der Unterschied?...

nicht als Ironie gekennzeichnet ist kann es darauf in einem öffentlichen Jagdforum nur EINE Antwort geben!
Die:

Wir halten uns an Recht und Ordnung, weil wir Jäger und gesetzestreu sind!

Und wem die entsprechende innere Einstellung fehlt denke einfach an das magische Wort

Zuverlässigkeit!

Alles klar so weit?





Edith dankt übrigens @thomas75 für seine treffende Erklärung! :thumbup: :cheers:
 
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A

anonym

Guest
Denkhinweis:
Ja wie nun? Der Langläufer, Mtb-ler und andere dürfen mittels Helm- und Mützenkamera ihre Naturerlebnisse wie "flottgemachte winterliche Sprünge" etc pp oder gar den grünberockten Jägersmann oder den Förster, der ihn womöglich auf des Weges zu geringe Breite aufmerksam macht, digitalisieren? Und die Wildkamera ist illegal? Wie war das jetzt doch gleich mit gleich behandeln was gleich ist? :sad:

Völlig richtig, in die Reihe könnte man auch die "Dashcams" einordnen. Hierzu gibt es ja eine Entscheidung, die allerdings noch nicht veröffentlicht wurde, sie sagt sinngemäß, wenn man der Pressemitteilung des VG Ansbach glaubt, wenn der Autofahrer plant, die Aufnahmen an Dritte (Polizei) weiterzugeben, würde er den "persönlichen und familiären Bereich" verlassen und dann wäre das BDSG anwendbar.

Das ist ja genau das, was ich schon immer angezweifelt habe, nämlich, dass das BDSG überhaupt anwendbar ist, da Wildkameras nur für den persönlichen und familiären Bereich eingesetzt werden, da eine Weitergabe per se nicht geplant ist.

Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings zweierlei:
- alle cams (auch die oben genannten) wären zulässig
- eine Weitergabe der Bilder eines Wilderers o.ä. wäre problematisch(er)

Insofern ist es spannend, die komplette Urteilsbegründung zu lesen.
 

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