Bei Umzug auch die WBK ummelden?

S

Schmalreh281

Guest
Muss ich, wenn ich in eine andere Stadt ziehe (gleiches Bundesland) eigentlich auch bei der Behörde Bescheid geben und mir eine neue WBK vom neuen Wohnort ausstellen lassen?
 
S

Schmalreh281

Guest
Ja, da steht meine Adresse nicht drauf, aber die Stadt ist gestempelt. Also was nu? Als ich seinerzeit mal umzog, hat der zuständige SB es notiert zur Weitergabe an die nächstzuständige Behörde. Und ich frage mich, ob das überhaupt nötig war...
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Moin!

Wohnst Du in D? Dann sollte das laut §44 (2) WaffG kein Problem sein. Solange Du die Ummeldung nicht sein lässt ...

Viele Grüße

Joe
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Die WBK behält ihre Gültigkeit, du bekommst keine neue;


http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__44.html
[h=1]§ 44 Übermittlung an und von Meldebehörden[/h](1) Die für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zuständige Behörde teilt der für den Antragsteller zuständigen Meldebehörde die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis mit. Sie unterrichtet ferner diese Behörde, wenn eine Person über keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr verfügt.
(2) Die Meldebehörden teilen den Waffenerlaubnisbehörden Namensänderungen, Zuzug, Wegzug und Tod der Einwohner mit, für die das Vorliegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis gespeichert ist.



CdB
 
Registriert
19 Aug 2008
Beiträge
264
Wenn Du Wiederlader bist, unterrichte den zuständigen Sachbearbeiter über den Umzug. Hatte vor Jahren mal Ärger, weil ich davon ausging, dass der Sachbearbeiter für den Pulverschein ebenso von der Meldebehörde informiert wird, wie die Sachbearbeiterin für Waffenrecht die im Büro nebenan residiert.
 
Registriert
12 Nov 2008
Beiträge
5.081
..der Umzug wird behördenintern mitgeteilt.....Deine Waffenakte verfolgt Dich von Behörde zu Behörde...
auf der WBK ist keine Adresse vermerkt, weil dann bei evtl. Verlust eine "dunkle" Person bei Wiederauffinden der Erlaubnis sofort den Hinweis hätte:
..ach guck mal:..der Meier hat in der Hauptstraße 15 die und die Waffen gebunkert..da lohnt ein Einbruch!!!! ;-)
 
Registriert
12 Okt 2011
Beiträge
4.020
Ich hab mich z.B. bei der Gemeinde noch nicht umgemeldet :13:

Aber hab meinen Jagdschein schon umschreiben lassen. Das langt meiner unteren Jagdbehörde. Die wissen Bescheid, das ist das Wichtigste für den Anfang.

Die UJB würde es zwar mitkriegen, wenn ich mich bei der Gemeinde ummelde, aber sie haben nix dagegen, wenn sies schon früher wissen und man gewissenhaft seinen Jagdschein zeitnah umschreiben lässt ;-)
 
S

Schmalreh281

Guest
Ich danke Euch für die hilfreichen Antworten!
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Lang nicht gesehen, jemand der sich freut und bedankt für die Antworten... :):thumbup::thumbup:



CdB :cheers:

ein virtuelles Bier* (*Getränk deiner Wahl) von mir
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
130
Zurzeit aktive Gäste
593
Besucher gesamt
723
Oben