Niedersachsen: Schiessen von der Ladefläche eines Pick Up oder Anhänger oä....

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Moin,
in der Suche hab ich nichts konkretes gefunden.
Letztens wurde das Thema hier schon besprochen, ich find es nur leider nicht wieder.
Es geht hier um Erntejagden-Maisjagden.
Ist das Schiessen von der Ladefläche eines Pick Up's von einem Anhänger
Oder z.b. eines mobilen Hochsitz der an einen Trecker angehängt oder in der Hydraulik sitzt rechtlich legal.???
Ich bin der Meinung das dies von Motorbetrieben Fahrzeugen nicht erlaubt ist.
Denke das wurde hier schonmal zig mal diskutiert, aber vielleicht hat sich Gesetzlich ja schon wieder was geändert und ich finde es nur nicht.

Vielleicht kann mir jemand helfen.

Falls sich jemand über Rechtschreibfehler ärgert, das ist mit dicken Fingern vom Handy garnicht so leicht....
 
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Die größte Unfallgefahr bei den "Erntejagden" geht von der Fehleinschätzung eines sicheren Kugelfangs aus. So ist jede Schußabgabe von einem erhöhten Standpunkt, egal ob von der Ladefläche eines Pick Ups oder mobilen Ansitzleiter aus, in den gewachsenen Boden dem Schuß vom ebenerdigen Standpunkt vorzuziehen.
 
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Nach § 19, Abs.1, Nr. 11 BJagdG ist es verboten, Wild aus ..Kraftfahrzeugen...zu erlegen.

Die Erlegung von (stehenden!) Kraftfahrzeugen aus halte ich rechtlich für zulässig, z.B. eben von der Ladefläche eines Pick-ups.

Die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen sind natürlich zu beachten. Und ob das immer unseren Vorstellungen von Waidgerechtigkeit entspricht, kommt auf den Einzelfall an.
 
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Danke für eure Beiträge, es geht ja nur darum das der schütze erhöht steht.
Ich finde das dies die Sicherheit bei Erntejagden erhöht, es sei denn es ist möglich Fernwechsel abzusetzen was ich persönlich noch besser finde, allerdings ist dies nicht immer Möglich.
Darum meine Frage.
Ich bin auch der Meinung das das Schiessen von stehenden Fahrzeugen etc.
erlaubt ist.
In der Zeitung der Landwirtschaftlichen BG stand ein Bericht drin wo das Schiessen von Pick Up's und Anhängern erwähnt wurde.
Da war auch ein Bild von einem Jimny mit Ansitz auf dem Dach.
Also scheint es legal zu sein. Gibt es denn einen § der das definitiv aussagt???
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Danke für eure Beiträge, es geht ja nur darum das der schütze erhöht steht.
Ich finde das dies die Sicherheit bei Erntejagden erhöht, es sei denn es ist möglich Fernwechsel abzusetzen was ich persönlich noch besser finde, allerdings ist dies nicht immer Möglich.
Darum meine Frage.
Ich bin auch der Meinung das das Schiessen von stehenden Fahrzeugen etc.
erlaubt ist.
In der Zeitung der Landwirtschaftlichen BG stand ein Bericht drin wo das Schiessen von Pick Up's und Anhängern erwähnt wurde.
Da war auch ein Bild von einem Jimny mit Ansitz auf dem Dach.
Also scheint es legal zu sein. Gibt es denn einen § der das definitiv aussagt???


Nöh, besagter Paragraph wurde schon von Küstenhase genannt, mehr gibt´s nich.

Normal soll man beim Schuss vom Auto wenigstens einen Fuß auf dem Boden haben, bei der Ladefläche oder besser vom Anhänger gilt das bereits geschriebene.
Ansonsten ist´s besser, wenn man sich nicht vom Photographen der LWBG ablichten lässt. :cool:


@ majo1961 :thumbup::thumbup:

CdB
 
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na ja..so nen 50x50 cm großen Fertigrasen hat doch sicherlich jeder Jager im Auto;..dann steht der Fuß auf dem Boden!! :twisted::lol:
 
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Die ldw Berufsgenossenschaft Niedersachsern hatte in einem Flyer explizid das jagen bei ERntejagdten von erhöhten Ständen empfohlen;
dazu sollten dann auch Anhänger ( und Ladeflächen?) wo dann z B Stohballen als Sitzflächen aufgestelt wurden; genutzt werden.

Darufhin habe ich bei der UJB eine Genehmigung beantragt die das Jagden von der Ladefläche meines Pick-Up; wen dieser Stationär ( Zündschlüssel abgezogen)
und geeignete Sitzmöglichkeiten ( z B Bürodrehstuhl auf der Ladefläche) eingesetzt werden.

Diese Genehmigung sollte mir damals mit Hinblick auf nach § 19 BJG Verbot der Jagd von Fahrzeugen aus versagt werden;
mein Hinweis auf gerade Empfehlung der BG führte dann zu hektischer Betriebsamkeit der OJB ( Ministerium) und BG; und letzendlich
wude dann die Bejagung zur Erntejagd von erhöter Position wen diese nicht während der Dauer der Jagdausübung verändert werden kann; erlaubt.

Damals ging es nicht nur um Jagen von Pick-Up-Ladeflächen; sondern z B auch von Arbeitskörpen und Bühnen; die für den Arbeitseinsatz zugelassen sind; aber für die Jagd verboten sein sollen ?

Son Arbeitskorb ist Mobil; und kann höhen erreichen die Jagdlich durchaus Sinnvoll sind : 5-10 Meter ! Arbeitsrechtlich übrigens Zulässig...


TM
 
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.....

Darufhin habe ich bei der UJB eine Genehmigung beantragt .....



Diese Genehmigung sollte mir damals mit Hinblick auf nach § 19 BJG Verbot der Jagd von Fahrzeugen aus versagt werden;
....
wude dann die Bejagung zur Erntejagd von erhöter Position wen diese nicht während der Dauer der Jagdausübung verändert werden kann; erlaubt.

Damals ging es nicht nur um Jagen von Pick-Up-Ladeflächen; sondern z B auch von Arbeitskörpen und Bühnen; die für den Arbeitseinsatz zugelassen sind; aber für die Jagd verboten sein sollen ?

...
TM

Warum beantragt man eine Genehmigung für etwas, was man sowieso darf?

Warum kann eine Behörde nicht Lesen und kennt nicht den Unterschied von aus dem Fahrzeug und von dem Fahrzeug. Eine Arbeitsbühne ist nix anderes als ein mobiler höhenverstellbarer Hochsitz.


§ 19 ist hier keinerlei Begründung, und wer doof fragt wird auch immer eine gute Chance haben doofe Antworten zu bekommen..


Weniger fragen, mehr lesen.
 
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Ein ehemaliger Bekannter war nach einem Motorradunfall querschnittsgelähmt. Er musste eine Genehmigung beantragen, um aus dem stehenden Auto heraus schießen zu dürfen. Von Ladefläche oder Dach steht nichts in der Verordnung, müsste also problemlos möglich sein, sofern ein fester Stand (UVV) gewährleistet ist.
 
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Warum beantragt man eine Genehmigung für etwas, was man sowieso darf?

Warum kann eine Behörde nicht Lesen und kennt nicht den Unterschied von aus dem Fahrzeug und von dem Fahrzeug. Eine Arbeitsbühne ist nix anderes als ein mobiler höhenverstellbarer Hochsitz.


§ 19 ist hier keinerlei Begründung, und wer doof fragt wird auch immer eine gute Chance haben doofe Antworten zu bekommen..


Weniger fragen, mehr lesen.

Warum mann da eine Genehmigung beantragt ?

Um Rechtsklarheit zu schaffen bevor das Kind in den Brunnen segelt.

Als diese Gestzgebung Manivestiert wurde war der Begriff " Erntejagd" noch ein Fremdwort; Raps wurde nicht mit dem Mähdrescher; sondern mit dem Schwadleger geerntet; Maishäckseln nicht mit 10-12 Reihigen Selbstfahrerer sondern ( wen überhaupt Mais angebaut wurde ) mit dem 1-Reihigen Häcksler hinterm Traktor; wo mann nee Tagesleistung hatte wie heute in einer Stunde.

Die Strukturen haben sich geändert; und damit auch die Angewanten Methoden der Jagdausübung. Darum brauchts in der Auslegung der Rechtssprechnung klare Linien und keine Fallstrike und Tretmien.


TM
 
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..so jetzt mal ne Frage: darf ich als Jagdscheininhaber von einem fahrenden Traktor beim Pflügen auf Krähen schießen?????
..darf ich von einem stehenden Traktor beim Pflügen auf Krähen schießen???????????:roll:
 
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..so jetzt mal ne Frage: darf ich als Jagdscheininhaber von einem fahrenden Traktor beim Pflügen auf Krähen schießen?????
..darf ich von einem stehenden Traktor beim Pflügen auf Krähen schießen???????????:roll:

Nein.

Im 2. Fall wegen fehlender Standfestigkeit... oder wo willst du auf einem Schlepper so sicher stehen das du von dem Standort sicher schießen kannst ?

TM
 
A

anonym

Guest
..so jetzt mal ne Frage: darf ich als Jagdscheininhaber von einem fahrenden Traktor beim Pflügen auf Krähen schießen?????
..darf ich von einem stehenden Traktor beim Pflügen auf Krähen schießen???????????:roll:

Nach BJG darfst Du beides.
Was die UVV dazu sagt , wäre getrennt davon zu betrachten.
Ob es sinnvoll ist, musst Du entscheiden.
 

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