Entzug der WBK wegen Trunkenheit

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AW: JS Enzug wegen Trunkenheit

Tja, was soll man dazu sagen? "Pech gehabt" Jagd und Alkohol gehören eben nicht zusammen. :-(
 
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AW: JS Enzug wegen Trunkenheit

So, wie ich das verstehe, wurde ihm sein Waidmannsheil zum Verhängnis. Er war auf dem Rückweg von der Jagd, hatte einen Bock erlegt und bei der Kontrolle noch 0,78 Promille im Blut. Somit hatte er in diesem Zustand geschossen. Das Schießen im alkoholisierten Zustand wirft man ihm vor, nicht die Autofahrt mit 0,78 Promille. Hart ist es trotzdem.
 

tar

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AW: JS Enzug wegen Trunkenheit

Warum musste er auch vor dem Ansitz den Bock schon tot trinken?:roll:
 
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AW: JS Enzug wegen Trunkenheit

Waffen und Jagd sind in unserem Land unerwünscht.
Aber Alkohol und Waffen passen nicht zusammen, dass sollte jeder wissen.

Als ich meinen Führerschein 1972 gemacht habe, durfte man noch bis 1,2 Promill Alkohol im Blut haben, um als fahrtüchtig zu gelten.
Ausfallerscheinungen habe ich damals bei keinem festgestellt.

Alle verweichlicht heute! :biggrin:

TH
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
AW: JS Enzug wegen Trunkenheit

Der Richter hat hier voll zugeschlagen. Darf sich jeder merken.
 
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AW: JS Enzug wegen Trunkenheit

So, wie ich das verstehe, wurde ihm sein Waidmannsheil zum Verhängnis. Er war auf dem Rückweg von der Jagd, hatte einen Bock erlegt und bei der Kontrolle noch 0,78 Promille im Blut. Somit hatte er in diesem Zustand geschossen. Das Schießen im alkoholisierten Zustand wirft man ihm vor, nicht die Autofahrt mit 0,78 Promille. Hart ist es trotzdem.

Moin,
da werden die Alkoholwerte wohl so angegeben wie es den jeweiligen Medien passt.Auf tagesschau .de ist von Werten 0,47 bzw.0,36 Promille die Rede.Das Bundesverwaltungsgericht spricht in der Urteilsbegründung gar von einer 0,00 Grenze.
Tja ,wenn das auch für einige Richter in der Urteilsfindung gelten würde.:evil:
 
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AW: JS Enzug wegen Trunkenheit

Moin,
da werden die Alkoholwerte wohl so angegeben wie es den jeweiligen Medien passt.Auf tagesschau .de ist von Werten 0,47 bzw.0,36 Promille die Rede.Das Bundesverwaltungsgericht spricht in der Urteilsbegründung gar von einer 0,00 Grenze.
Tja ,wenn das auch für einige Richter in der Urteilsfindung gelten würde.:evil:


Hier noch einmal ein paar andere Werte des Alkohols:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Jaeger-muessen-nuechtern-sein-article13828406.html

Dieses Urteil für mich ein ein ganz klarer Fall von Rechtsbeugung. Es gibt im Jagdgesetz kein entsprechendes Verbot. Die Begründung ist äußerst willkürlich und kann sich auf keinerlei rechtliche Grundlage stützen.
Das Urteil ist als eine weitere Schikane gegenüber den jagenden Bürgern zu werten. Vielleicht hätte es ihm geholfen, wenn er Migrationshintergrund oder ein grünes Parteibuch gehabt hätte .....:twisted:
 
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AW: JS Enzug wegen Trunkenheit

Also ganz einfach, passende Antwort für die Herren vom Trachtenverein und weiterfahren.
 
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AW: JS Enzug wegen Trunkenheit

Wenn die Werte tatsächlich unter 0,5 bzw 0,3 Promille gewesen sein sollten, dann wäre das Urteil ein Skandal. Da kann fast die Quelle von t-tv nicht stimmen. Aber der Text zeigt mir zwischen den Zeilen noch etwas anderes: Da ist die Rede von freiwilliger Blutprobe. Das Blasgerät hat wohl nicht eindeutig genug angezeigt, und er hat einer Blutprobe auf der Wache zugestimmt. Das gibt zu denken darüber, wie man sich selbst in ähnlicher Situation verhalten sollte. Nämlich nicht kooperieren und vor allem die Klappe halten.

Seltsam auch, dass die Polizei bei solch einem Grenzwert einen solchen Aufwand machte. Hatten die den Jäger schon wegen etwas anderem auf dem Schirm? Warum passten die ihn nach der Jagd ab? Warum eine Alkoholkontrolle, wenn doch keine Ausfallerscheinungen erkennbar waren? Spekuliert da einer auf das nun freiwerdende Revier und hat die Polizei informiert?

Fragen über Fragen, deren Antworten ich gerne mal irgendwo lesen würde.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6077

Guest
AW: JS Enzug wegen Trunkenheit

Ganz ehrlich: Ich habe kein Verständnis mehr für Jäger oder Nichtjäger, die sich alkoholisiert ins Auto setzen und Leben sowie Gesundheit anderer gefährden. Es passiert auch so schon genug. Kiffen ist übrigens genauso daneben, IMMHO.
 
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AW: JS Enzug wegen Trunkenheit

.......und vor allem die Klappe halten.

Das ist grundsätzlich das Gebot der Stunde wenn man Stress mit der Trachtengruppe bekommt. Den Rest machen dann gute, aber teure Anwälte.

Aber was wollen sie noch ausrichten, wenn man sich schon vorher um Kopf und Kragen gelabert hat?
 

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